Zum Kotzen: Neues aus der Augsburger Strafjustiz

Seit dem 17.09.2012 wurde vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg gegen Karlheinz Schreiber ein Strafverfahren, u.a wegen Steuerhinterziehung durchgeführt. Im Juli dieses Jahres wurde unter Vorlage eines Attests, das Herrn Schreiber eine akute Gastroenteritis (Magen-Darm-Grippe) bescheinigte, die Aufhebung des Hauptverhandlungstermins vom 22.07.2013 beantragt. Diesem Antrag kam die 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg nach. Zwei Tage später befragte der gerichtlich bestellte Sachverständige Dr. S. den Angeklagten telefonisch nach seinem Gesundheitszustand und teilte dem Gericht anschließend mit, dass er den Angeklagten nicht für verhandlungsfähig halte. Daraufhin beauftragte die Vorsitzende der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg, Frauke Linschmann, am 24.07.2013 den Sachverständigen Dr. S., den Angeklagten persönlich zu untersuchen und ordnete an, dass der Angeklagte das aufgrund seiner Erkrankung an diesem Tag Erbrochene in einem Eimer aufzubewahren und dem Sachverständigen Dr. S. zur Untersuchung desselben zu übergeben habe.

Der Angeklagte wurde am Abend des 24.07.2013 von dem Sachverständigen Dr. S. untersucht. Das in einem verschlossenen Gefäß aufbewahrte Erbrochene des Angeklagten untersuchte der Sachverständige nicht. Mit Verteidigerschriftsatz beantragte der Angeklagte die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung der Vorsitzenden vom 24.07.2013, wonach er das von ihm Erbrochene in einem Eimer aufzubewahren und dem Sachverständigen gegebenenfalls für eine Untersuchung zur Verfügung zu stellen habe. Dieser Antrag wurde vom Landgericht Augsburg abgelehnt. Er hatte jedoch vor dem Oberlangesgericht München Erfolg. In den Beschlüssen des OLG München vom 10.09.2013 (3Ws 661 und 662/13) heisst es u.a.:

„Der Beschwerdeführer wurde jedenfalls in seiner Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs. 1 GG) tiefgreifend beeinträchtigt. Durch die getroffene Maßnahme wurde der Angeklagte entwürdigt und erniedrigt, es war einer der intimsten Bereiche des Angeklagten betroffen. Die am 24.07.2013 getroffene Maßnahme war nicht erforderlich und grob unverhältnismäßig. Die Erkrankung des Angeklagten begann am 20.07.2013, die angegriffene Anordnung wurde bereits am 24.07.2013 getroffen, also am 5. Tag der Erkrankung des Angeklagten. Ausweislich der Stellungnahme des Sachverständigen Dr. S. tritt bei derartigen Erkrankungen regelmäßig innerhalb von wenigen Tagen eine wesentliche Besserung ein. Hier war jedoch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte 79 Jahre alt ist und bereits erhebliche gesundheitliche Vorbelastungen hat. Insofern hätte die Erwägung nahe gelegen, dass eine derartige Erkrankung bei dem Angeklagten auch in Anbetracht der Wetterverhältnisse zum fraglichen Zeitpunkt (schwül und heiß) etwas länger andauern, kann als die üblichen wenigen Tage.  Jedenfalls war die am 24.07.2013 getroffene Anordnung vom Ermessensspielraum der Vorsitzenden bei der Verfahrensleitung nicht mehr gedeckt, weil sie weder damals schon veranlasst noch auch nur annähernd verhältnismäßig war.“

Die Vorsitzende der Strafkammer des LG Augsburg, Frauke Linschmann, ist eine Schande für unseren Rechtsstaat und für das von ihr ausgeübte Amt charakterlich und fachlich gänzlich ungeeignet.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2013

Kommentar abgeben

Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kommentare

  1. Uwe F. aus SL

    Omnia probant, quod non singula: Richter richten vieles an, manchmal sogar so schlimm, dass selbst eigenes Schämen der Sache keine Heilung mehr verschaffen kann.

    Neu ist für mich allerdings, dass es eine so besonders lümmelhafte Richterschaft nicht nur in Schleswig-Holstein gibt…

  2. Gutartiges Geschwulst

    Heißt die Vorsitzende der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg wirklich Frauke Linschmann, nicht Hilde Benjamin?

  3. Anna-Maria

    @ laser, Ihre Orthografie ist dermaßen unter aller Sau, dass Ihre Zuschrift leicht und schnell unter „Debilität“ abzuheften ist. Besser ist Schreddern.

  4. laser

    Wenn das eine Thema sein soll nach dreimonatigen schweigen,,,,
    als ob es NICHTS anderes viel wichtigeres gibt zu berichten und recherchieren,dann werde Ich sagen Sie sind Müde geworden Hr.Steinhöfel;-) Übrigens,Schande ist hierzulande ein am weitestem
    verbreitete Bezeichnung,Ich kenne nur Schanden in allen möglichen
    Positionen/Ämtern.

  5. Von Nettelbeck

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    m.E. nach werden wir mittlerweile von ausschließlich linkspopulistischen Parteien regiert. Eine echte opposition ist nicht mehr da..
    45 Jahre linke Politik tun ein übriges. Wer wundert sich noch, wenn menschen 12 Jahre hinter Gittern landen, weil sie politisch nicht opportun sind. Hier gibs mittlerweile Boni für Migranten und Linksautonome. Auch so echt zum kotzen….