Wie Facebook Morddrohungen ahndet

Ali Ertan Toprak ist ein kluger und mutiger Mann. Er ist führender Repräsentant der Kurdischen Gemeinschaft in Deutschland e. V., war von 2006 bis 2012 Teilnehmer der Islamkonferenz und zuvor mehrere Jahre im Deutschen Bundestag als innen- und außenpolitischer Referent des grünen Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir tätig.

Toprak ist kein Freund des türkischen Präsidenten Erdogan. Früher als andere, schon im April 2011, warf er SPD und Grünen wegen ihrer Zusammenarbeit mit einem Muslimverband für den Religionsunterricht vor, sich zu „Gehilfen des türkischen Ministerpräsidenten“ zu machen. Nach einer Abrechnung mit der grünen Integrationspolitik, insbesondere mit der ignoranten Haltung der Grünen gegenüber den orthodoxen Islamverbänden, ist Toprak aus der Partei ausgetreten. Seit 2014 ist er Mitglied der CDU und dort in der „Zukunftskommission“ der Partei tätig. Er ist schließlich als „Vertreter der Migranten“ Mitglied im ZDF-Fernsehrat.

Am 22.3.2018 war Toprak zu Gast bei „maybritt illner. Das Thema: „Erdogans Kampf gegen die Kurden – kommt die Gewalt zu uns?“. Unmittelbar nach dieser Sendung erhielt Toprak über den Facebook-Messenger eine Morddrohung. Der Staatsschutz ermittelt. Die Einschätzung, dass die Nutzung dieses Kommunikationskanals von Facebook für Straftaten (§ 241 Abs. 1 StGB lautet: „Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“) auch von Seiten des sozialen Netzwerks geahndet wird, ist naheliegend. Mein Anwaltsbüro vertritt Herrn Toprak in dieser Sache. Wir haben Facebook den gesamten Sachverhalt, den Verfasser und einen Screenshot der Morddrohung übermittelt und zu Konsequenzen aufgefordert.

Die Anwort der gegnerischen Anwälte: „Ich möchte Ihnen von der Mandantin mitteilen, dass sie für die Hinweise dankt und diese überprüft hat. Der User hat eine Verwarnung erhalten, die bei weiteren Verstößen zu einer (zwischenzeitlichen) Sperrung des Accounts führen kann.“

Unabhängig davon, wie wir auf diese Antwort reagieren, verdient sie es, veröffentlicht zu werden.

Übrigens: Noch im April stehen vor zwei Landgerichten in Deutschland sehr interessante Prozesse gegen Facebook an, in denen es um die Frage von Unterlassungsansprüchen bei ungerechtfertigten Löschungen bzw. unterbliebener Löschungen strafbarer Inhalte geht.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2018

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Kommentare

  1. Gabriel Van Helsing

    Es hat schon seinen Grund, warum ich mich bis zum heutigen Tage solchen Anbietern wie Fratzebock und Wasist verweigere.
    Mir reicht schon die Mutter aller Suchmaschinen, auch diese Versuche ich zu vermeiden. Es gibt auch dafür andere Anbieter, die nicht so viel sammeln. Eben so nutze ich Einwahlknoten aus den Ausland und mache
    mich für viele Schnüffeldienste unsichtbar.
    Mir reichen schon die Spams an der Firmenadresse, die an manchen Tagen dreistellig sind. Noch etwas von einen juristischen Laien,

    Gesetze dieses Fehlverhalten zu unterbinden, sind genug da.
    Man muss sie nur anwenden.

  2. Thomas Engelhardt

    Das Verhalten, daß es offenbar immer öfter nicht mehr darum geht, was jemand gesagt hat, sondern in erster Linie darum, wer was gesagt hat bzw. gegen oder für wen er etwas gesagt hat, ist Ausdruck des zunächst schleichenden, sich nun aber immer stärker beschleunigenden Niedergangs unserer Demokratie und Kultur.

    Das ist Gesinnungsethik reinsten Wassers. Sie fördert den Opportunismus und korrumpiert die Gewissen.

    Wenn die Einigkeit darüber, wie wir zusammenleben wollen, d.h. welche Werte uns dabei leiten sollen und das Recht als allgemein verbindlichem Ausdruck des Bewußtseins von richtig und falsch immer weiter verloren gehen, dann gerät die Freiheit des Denkens, Redens, Versammelns, Glaubens immer stärker unter Druck.

    Ich hoffe trotz allem auf gute Urteile.

  3. jorgos48

    Ihr Beitrag: Dazu fällt mir nur ein Witz zum Maasmännchen ein.

    Heiko kommt in den Saloon, bedrohlich die Hand am Revolver und ruft:“ Wer hat mein Pferd grün angestrichen“? Da steht Trump auf und sagt:“ Ich habe das Pferd angestrichen!“ Darauf Heiko:“ Vielen Dank, die Farbe ist jetzt trocken, das Pferd kann lackiert werden!“ ( Ob das den Zensor passiert?)

    wurde von uns nach Prüfung durch einen Administrator nicht veröffentlicht.

    Es gibt mehrere mögliche Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben.

    Der FOCUS im Zensurmodus

  4. Gregor Schmidt

    An dem Ergebnis der Landgerichtsentscheidungen wäre ich sehr interessiert. Wobei es schön wäre im Zuge der Waffengleichheit genau die gleichen Ordnungsgelder von der Höhe androhen zu können, wie im Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Nur dann wird Facebook „klug“ werden, wenn auch hier ein Millionenschaden droht.