Tricksen und Täuschen – Der „Beitragsservice“ und die Barzahlung
Viele Beitragszahler haben sich an den „Beitragsservice“ gewandt und auf ihr Recht hingewiesen, den Rundfunkbeitrag in bar zu entrichten. „Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade … Tricksen und Täuschen – Der „Beitragsservice“ und die Barzahlung weiterlesen
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