Ende September 2020 unternahm Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den tollkühnen Versuch, Medien von der Springer-Presse bis zum kleinen YouTuber mit Abmahnungen zu überziehen, soweit diese auch nur durch Verlinkung auf den „Business Insider“, der die korrekte Summe nannte, den Kaufpreis seiner Villa in Dahlem erwähnten. Etwas über 4.125 Millionen Euro sind es gewesen. Ein von uns vertretener YouTuber erhielt nach der Abmahnung eine anwaltliche Rechnung von über 3000,00 Euro. Ein bißchen übertrieben. Jetzt entschied, was nicht sooo überraschend kommt, das OLG Hamburg (7 U 16/21) gegen Spahn. Der Tagesspiegel berichtet:
„Spahn müsse es wegen seiner „überragenden Bekanntheit als einer der profiliertesten deutschen Politiker hinnehmen“, wenn über seine privaten Vermögensverhältnisse berichtet werde. Es sei für die politische Meinungsbildung von „ganz erheblichem Interesse“, wie Volksvertreter ihren Lebensunterhalt bestritten und wie sie finanziell situiert seien. Dies könne Rückschlüsse „auf ihre politische Unabhängigkeit, auf ihren Geschäftssinn, aber auch auf ihre politische Ausrichtung ermöglichen“.
Ich möchte mich nicht lange damit aufhalten darüber zu sinnieren, ob Spahn klug beraten war, in dieser wackeligen Sache (es gibt einen jedenfalls Presserechtlern bekannten Präzedenzfall zu ähnlich mißlungenen Bestrebungen von Joschka Fischer, auf den wir Spahn sogar hingewiesen haben) flächendeckend und imageschädigend vorzugehen, noch mehr Aufmerksamkeit auf den bemerkenswerten Kauf zu lenken und ob diese schwerwiegenden Mängel seines Urteilsvermögens auf Rückschlüsse zulassen auf seine Geeignetheit für ein Ministeramt. Ich möchte nur, mit freundlicher Genehmigung einer Mandantin, aus unserem Schreiben an die anwaltlichen Vertreter von Jens Spahn zitieren, das wir diesen im September 2020 zukommen liessen. Darin sind die Kostenrisiken von nur einigen der von unserem Gesundheitsminister angestrengten Verfahren bei deren vollständiger Durchführung aufgeführt. Weiterlesen…