Tricksen und Täuschen – Der „Beitragsservice“ und die Barzahlung

Viele Beitragszahler haben sich an den „Beitragsservice“ gewandt und auf ihr Recht hingewiesen, den Rundfunkbeitrag in bar zu entrichten. „Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags.“ Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel).

Der „Beitragsservice“ reagiert darauf mit massenhaft versandten Formschreiben, die man nur als dreist, irreführend und impertinent bezeichnen kann. Warum das so ist und wie der Beitragszahler darauf reagieren kann, erläutern wir hier.

Es ist Rechtsunsinn, wenn der „Beitragsservice“ sich auf den Rundfunkstaatsvertrag beruft, wonach die Gebühren „bargeldlos zu zahlen“ seien. Das Bundesbankgesetz hat hier Vorrang, der Gesetzestext ist eindeutig.

Der „Beitragsservice“ beruft sich in seinem Formschreiben dann auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluß vom 13.06.2017, 2 A 1351/16), wonach er keine Barzahlung anbieten müsste. Knapp zwei Jahre später, siehe oben, hat das übergeordnete Bundesverwaltungsgericht anders entschieden. Welche Entscheidung ist nun relevant? Die eines untergeordneten Gerichts, dass 2017 entschieden hat, als es die abweichende Haltung des Bundesverwaltungsgerichts aus 2019 noch gar nicht kennen konnte? Oder die des Bundesverwaltungsgerichts, das die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen aufheben und ändern würde? Zwar liegt die neuere Sache beim EuGH, das ändert aber nichts daran, dass die aktuell allein maßgebliche Entscheidung die des Bundesverwaltungsgerichts ist.

Man kann mit großer Sicherheit davon ausgehen, so ist das in der Justiz gang und gäbe, dass das OVG Nordrhein-Westfalen heute gar nicht mehr so entscheiden würde, wie 2017, sondern so, wie das Bundesverwaltungsgericht. Untere Instanzen halten sich an die Rechtsprechung der übergeordneten Instanzen. Und wenn sie das nicht tun, wird ihre Entscheidung dort kassiert.

Der „Beitragsservice“ weiss natürlich, dass die Entscheidung aus 2017 damit jede Bedeutung verloren hat. Vor diesem Hintergrund ist das Formschreiben eine Frechtheit, der Beitragszahler wird praktisch belogen.

Was für ein Niveau ist das, wenn diese Einrichtung meint, sie könne a) sich über die Rechtsprechung des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes massenhaft hinwegsetzen und b) die Gebührenzahler so dreist täuschen und belügen?

Sie können zB so auf diese Formschreiben reagieren:

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Wie Sie bereits wissen, möchte ich künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte informieren Sie mich, wie dies geschehen kann.

Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, Beschl. v. 27.3.2019 – 6 C 6/18 (VGH Kassel). Sie kennen diese Entscheidung, weil sie gegen Sie erging. Ihr Hinweis auf eine veraltete Entscheidung eines Instanzgerichts, die heute vom Revisionsgericht aufgehoben würde, ist vor diesem Hintergrund eine Unverschämtheit. Dies gilt auch für Ihr Formschreiben.

Ich verwahre mich gegen weitere vergleichbare Korrespondenz. Bitte sehen Sie von jeglichen weiteren Schreiben an mich ab sofort ab, soweit diese nicht lediglich die oben erbetene Information enthalten, wie ich in bar zahlen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Unterschrift

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019

 

 

 

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Kommentare

  1. Poggemeier

    Bei der GEZ hat sich in nichts gebessert! Aber könnte jemand der sich rechtlich auskennt, also am besten ein Rechtsanwalt und den Datenschutz einfordern, denn der wird nicht eingehalten! Erstens werden Daten geholt und sehr genau von den Meldeämtern, aber wenn man eine Auskunft will, was dort gespeichert wird, bekommt man die von dieser GEZ nicht!
    Habe ich schon zig mal versucht, aber nicht bekommen!
    Versucht einmal eine Auskunft zu bekommen über die gespeicherten Daten und eine Akteneinsicht!

    Hier noch ein Link der sehr interessant ist:
    Lhttps://www.fr.de/panorama/viertel-millionen-im-jahr-rundfunk-geld-interne-dokumente-riesige-gehaelter-zdf-ard-mindestens-zr-92782025.html

    Wo ist GEZ, der Rundfunk und das Fernsehen noch unabhängig, wenn durch die Länderstaatsverträge, solche Gehälter gezahlt werden können?
    An den Gehältern sieht man, dass es hier mit Wucher in Spiel ist und das ist gegen das BGB!
    Die sind genauso wenig unabhängig, wie die Kirchen von der Kirchensteuer! Um keine Kirchensteuer zahlen zu müssen, kann ich noch aus der Kirche austreten! Diese Wahlfreiheit habe ich bei der GEZ nicht, ich muss die Meinungen und Glaubensgrundsätze des Rundfunk und des Fernsehen bedingungslos Glauben und annehmen, ob ich will oder nicht. Die Länderstaatsverträge (eigentlich müsste er heißen Länderverträge) möchten uns dazu zwingen den Staatsrundfunk und TV zu konsumieren und teuer zu bezahlen!
    Was meiner Meinung nach gegen das Grundgesetz ist!

  2. Dirks

    Ich entnehme dem oben gezeigten Schreiben des Beitragsservices, daß man sehrwohl bar zahlen kann durch Bareinzahlung auf eines der Konten von ARD und Co……

  3. Tom

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    können Sie ggf. etwas zum Umgang mit dem Urteil des EUGH vom Januar diesen Jahres schreiben? Im letzten Schreiben des Beitragsservices wird auf dieses Urteil Bezug genommen. Wenn ich es richtig verstehe hat der EUGH den Fall doch wieder an das BVG verwiesen?

  4. Andrea S.

    Der Beitragsservice hatte mir vor einem Monat genau dieses Schreiben geschickt und sich auf den Gerichtsbeschluß von 2017 berufen. Daraufhin hatte ich mit der hier geposteten Vorlage geantwortet und auf das Urteil von 2019 verwiesen.
    Heute nun habe ich einen weiteren Brief vom Beitragsservice erhalten, in dem es leicht angesäuert heißt: „Zu Ihrem Anliegen haben wir bereits in einem früheren Schreiben ausführlich Stellung genommen. Bitte haben Sie Verständnis, daß wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten.“

    Es bleibt spannend. 🙂

  5. Hermann Treptow

    Hallo Herr Steinhöfel,
    Ich bin Fan ihreer Strategie.
    Muss aber trotzdem aufpassen, da ich Rentner bin.
    Dem unten stehenden Beitrag von H. Scharf möchte ich mich gerne anschließen.
    Aber eine Frage zwischendurch:
    Hatten Sie hiemit schon geantwortet?
    Anwort: Für diese Auseinandersetzung braucht man auch die Bereitschaft, uU mal den Gerichtsvollzieher zu Besuch zu haben und ihm ein paar Euro in die Hand zu drücken. Wer jegliche Risken und Konflikte vermeiden will, für den ist das nichts. Wir führen schon ein Widerspruchsverfahren, das demnächst vor ein Verwaltungsgericht geht.
    Danke

  6. Marco Scharf

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    ich habe genauso wie empfohlen reagiert….doch heute am 20.07.2020 kam eine erneute Antwort, die mich als Laien matt setzt, bitte helfen Sie mir, da ich ein hohes persönliches Risiko eingehe (mit Schufa-Eintrag kann ich meine künftige Frau/ Nicht EU-Bürger nicht mehr nach Deutschland holen/Bürgschaft)
    …. der Service antwortete mir auf meine Antwort, bitte doch Chronologie und Potenz beider Urteile zu beachten, folgendes: „Das Bundesverwaltungsgericht hat aber keine Entscheidung darüber getroffen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bargeld zur Zahlung des Rundfunkbeitrages annehmen müssen. Die Revisionsverfahren sind bis zu einer Entscheidung des EGH ausgesetzt. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleiben die entsprechenden Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bestehen. Danach kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung gezahlt werden“

    Ist dies auch wieder frech-dreist manipulativ und gelogen?

    Gerne entlohne ich Sie auch angemessen, bitte helfen Sie mir aber weiter. Durch Sie bin ich erst ein „Verweigerer“ geworden und jetzt ziemlich orientierungslos, da kein weiterer Rat folgte. Sie können mich jederzeit kontaktieren, ich habe nur noch 3 Wochen Zeit zu reagieren. Gruß, Marco S.

    Anwort: Für diese Auseinandersetzung braucht man auch die Bereitschaft, uU mal den Gerichtsvollzieher zu Besuch zu haben und ihm ein paar Euro in die Hand zu drücken. Wer jegliche Risken und Konflikte vermeiden will, für den ist das nichts. Wir führen schon ein Widerspruchsverfahren, das demnächst vor ein Verwaltungsgericht geht.

  7. Lars

    Hallo Herr Steinhöfel !
    Auch ich habe heute das gleiche Schreiben wie Herr Peter Herrschmann (vom 26.5.2020) bekommen.
    Meine Frage nun auch, wie alle meine Vorredner: Wie geht es weiter ?
    Ich bin nun etwas beunruhigt, da weder bis heute, nach 4 Monaten, keine weitere Vorgehensweise von Ihnen beschrieben worden ist, noch werden offene Fragen beantwortet.

    mit freundlichen Grüßen,
    Lars