Massenhafte Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann

Von Sawsan Chebli (SPD), Helge Lindh (SPD) und Lamya Kaddor (Grüne) weiß man, dass sie massenhaft, im Falle der beiden Damen hundertfach, Strafanzeigen erstatten, wenn sie sich beleidigt fühlen. So hat die Justiz, häufig der Staatsschutz, Gelegenheit, seiner vornehmsten Aufgabe nachzukommen. Das Ego von Probanden, deren politisches Licht kaum wahrnehmbar flackert, erlangt so aus deren Sicht ein klein wenig mehr an Bedeutung. Opfer sind dabei häufig ganz normale Menschen, die es bei X oder Facebook mal ein wenig übertrieben haben in ihren Kommentaren. Politiker sind kein Freiwild und es gibt Grenzen für das, was sie hinnehmen müssen. Aber sie wollen auch auf die Bühne, sie wollen polarisieren, kritisieren und beschimpfen, häufig ohne eine nachweisbare eigene Lebensleistung. Die drei genannten Personen sind Beispiele dafür. Es ist heute teilweise in Vergessenheit geraten, dass derjenige, der im öffentlichen Meinungskampf zu einem abwertenden Urteil Anlass gegeben hat, eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen muss, wenn sie sein Ansehen mindert. Schon 1958 hielt das Bundesverfassungsgericht fest:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l“homme nach Artikel 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freedom“ (Cardozo).“

Dass Chebli, Lindh und Kaddor wie selbstverständlich die Ressourcen des Staates und die völlig überstrapazierten Kapazitäten der völlig unterfinanzierten Justiz für ihre Interessen instrumentalisieren und eher selten – auf eigenes Kostenrisiko – zivilrechtlich Vorgehen, passt zu ihrer weltanschaulichen Orientierung, die eine Erwartungshaltung an den Staat ohne eigene Gegenleistung als richtig erachtet. Die Strafverfolgung ist kostenfrei, während man bei der zivilrechtlichen Geltendmachung gfs. selbst zahlen muss.

Mir sind nun in letzter Zeit von Betroffenen mehrere Abmahnungen der Bundestagsabgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann (Bundeskanzler Scholz‘ Chefberater Jens Plötner über die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses: „Boah, die Alte nervt!“) vorgelegt worden, die häufig auch von parallelen Strafanzeigen begleitet werden. Diese Schreiben weisen sämtlich ungewöhnliche Merkmale auf.

Die Anzahl der Rechtsanwälte, die in der Bundesrepublik vor den zuständigen Pressekammern regelmäßig und nicht nur gelegentlich mit Presserecht und Persönlichkeitsrechtsverletzungen befasst sind, ist nicht sehr groß. Man kennt sich, schätzt sich oder tut das nicht und hat zumindest schon einmal voneinander gehört. Wie auch in anderen Rechtsgebieten, die besondere Expertise verlangen, merkt man sofort, wenn jemand das Terrain betritt, dem Routine, Erfahrung und Praxis fehlen. Von dem Anwalt, der die massenhaften textbausteinartig zusammengesetzten Abmahnungen für Frau Strack-Zimmermann verfasst und versendet, habe ich noch nie in meinem Leben gehört.

Macht man wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, also zB wegen Beleidigung begründete Unterlassungsansprüche geltend, sind die Anwaltsgebühren in der Regel vom Verletzer zu erstatten. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert, wobei sich im Laufe der Jahre und nach zigtausenden Verfahren vor den Gerichten Richtwerte entwickelt haben, an denen man sich orientiert. Die Abmahnungen von Strack-Zimmermanns Advokaten fallen durch zweierlei auf:

Der Streitwert, auf dessen Basis er seine eigenen Gebühren berechnet, ist in allen mir vorliegenden Fällen viel zu niedrig angesetzt. Und zwar so niedrig, dass jedes Fachgericht in Deutschland das mindestens vier- bis zehnfache ansetzen würde. Das mag man zunächst positiv bewerten, das ist es aber nicht. Der Anwalt lässt sich also zu billig abspeisen, vielleicht schaut er auf das Massengeschäft. Jede Abmahnung enthält darüber hinaus die Forderung nach einer Geldentschädigung von zB € 1.000,00. Dieser Betrag fließt in die Kasse von Frau Strack-Zimmermann, wenn er gezahlt oder vor Gericht durchgesetzt wird. Dabei liegen die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung jedenfalls in den mir bekannt gewordenen Fällen nicht vor. Der Anspruch besteht nämlich nur, „wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann“ (so der Bundesgerichtshof).

Der Anwalt schraubt seine eigenen Forderungen runter, die Gesamtforderung bleibt niedriger. Alles, damit die Abgeordnete mit Geldentschädigungen, die ihr gar nicht zustehen, Kasse machen kann. Es ist ohne Weiteres vorstellbar, dass Frau Strack-Zimmermann auf ihrem Feldzug, den sie auch über die deutschen Grenzen hinaus betreibt, mehr Geld einkassiert, als sie an Diäten im Bundestag vereinnahmt.

Regelrecht lächerlich ist die mit den Abmahnungen geforderte Unterlassungserklärung, die niemand unterschreiben sollte. Der Abgemahnte soll es unterlassen „den Unterlassungsgläubiger (sic!) in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu verletzen.“ Der Unterlassungsgläubiger ist Frau Strack-Zimmermann. Ein solcher allgemeiner Anspruch besteht nie, ihn zu fordern, ist Ausweis mangelnder Sachkunde.

Auf dem Vorstehenden beruht mein Eindruck, dass Frau Strack-Zimmermann die Geltendmachung angeblicher oder tatsächlicher Unterlassungsansprüche und das massenhafte Verlangen von Geldentschädigungen in schon gewerblicher Weise betreibt. Wie Justizminister Buschmann ist auch Frau Strack-Zimmermann eine „LINNN“, eine Liberale nur dem Namen nach.

Joachim Nikolaus Steinhöfel

***

Anhang: Im August erhielt Frau Strack-Zimmermann eine Presseanfrage die nachstehend mit den Antworten aus ihrem Büro dokumentiert wird.

Presseanfrage:

  1. Wie viele Abmahnungen wegen mutmaßlicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder wegen mutmaßlicher Beleidigungen haben Sie in der aktuellen Legislaturperiode versenden lassen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  2. Wie viele Strafanzeigen haben Sie in der aktuellen Legislaturperiode erstattet? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  3. Geben Sie jede einzelne Abmahnung persönlich frei und haben Sie Kenntnis von jeder einzelnen Abmahnung oder haben Sie das Vorgehen in das Ermessen Ihres Anwalts gestellt und wissen im Detail nicht, was dieser abmahnt?
  4. Wie viel Zeit Ihrer Abgeordnetentätigkeit verbringen Sie damit, die einzelnen Sachverhalte, die Art des Vorgehens (Abmahnung und/oder Strafantrag), Geldentschädigung ja oder nein und in welcher Höhe, zu prüfen?
  5. Wie viele auf Unterlassung gerichtete Verfahren haben Sie in der aktuellen Legislaturperiode a) im Klagewege und b) im Wege der einstweiligen Verfügung angestrengt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
  6. Lassen Sie die zivilrechtlichen Ansprüche fallen, wenn nicht freiwillig gezahlt wird?
  7. In wie vielen Fällen haben Sie eine Geldentschädigung verlangt und wie hoch ist die Summe der Geldentschädigungen insgesamt, die Sie in der aktuellen Legislaturperiode geltend gemacht haben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
  8. In welcher Höhe wurden Geldentschädigungen in der aktuellen Legislaturperiode an Sie bezahlt und in welcher Gesamthöhe haben Sie Geldentschädigungen, die geltend gemacht waren, fallenlassen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
  9. Wie viele zivilrechtliche Verfahren auf a) Geldentschädigung und/oder b) Abmahnkosten haben Sie in der aktuellen Legislaturperiode eingeleitet? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
  10. Eine uns vorliegende Abmahnung ist auch deshalb ungewöhnlich, weil ein unverhältnismäßig niedriger Streitwert angegeben wird, dafür aber eine deutlich über den anwaltlichen Gebühren liegende Geldentschädigungsforderung. In welchem Verhältnis zu Ihrer Vergütung als Mandatsträgerin stehen die von Ihnen erzielten Einkünfte aus Geldentschädigungen?
  11. Als welche Einkunftsart haben Sie die erlangten Geldentschädigungen gegenüber dem zuständigen Finanzamt deklariert?
  12. Wie bringen Sie das Vorgehen gegen marginale Grenzüberschreitungen bei der Kritik an Ihren politischen Positionen mit einer liberalen Weltanschauung in Einklang, die grundsätzlich für die Meinungsfreiheit eintritt?

Antwort aus dem Bundestagsbüro von Frau Strack-Zimmermann:

„Anzeigen werden nur im Fall von strafrechtlich relevanten Beleidigungen, übler Nachrede, die den Fakten widerspricht und Morddrohungen sowie nationalsozialistischen Vergleichen (strafrechtlich relevant) von Frau Strack-Zimmermann gestellt und vorab von ihr selbst gesichtet. Es versteht sich von selbst, dass gewählte Parlamentarier Kritik, auch deftige, aushalten müssen. Sog. „marginale Grenzüberschreitungen“ werden nicht angezeigt, da sie nicht unter die oben genannten Punkte fallen. Es versteht sich jedoch ebenso von selbst, dass eine Grenze erreicht ist, wenn Leib und Leben von Frau Strack-Zimmermann und Ihren Angehörigen bedroht werden und strafrechtlich relevante Beleidigungen und Verleumdungen, die nichts mit Kritik zu tun haben, geäußert werden. Dazu gehört alles, was eindeutig den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlässt. Abgeordnete müssen Kritik aushalten, sind aber kein Freiwild. Zu weiteren Details können bzw. werden wir uns nicht äußern.“

 

 

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Kommentare

  1. Sabine Weber-Graeff

    Was ich ,selber Juristin nicht verstehe ist,dass die Angezeigten in solchen Fällen wohl mehrheitlich eine Unterlassungserklärung absegnen.Ich würde es ,je nach Faktenlage drauf ankommen lassen ,vor Gericht gehen und im Falle eines Freispruchs umgehend zum Gegenangriff übergehen.Das Gericht ist keine Einbahnstraße und in dem Fall käme die Anzeigenerstatterin mal selber ans Bezahlen.Würden das alle 250 Angezeigten so handhaben,würde ,so glaube ich,eine gute Quote zusammenkommen und Madame würde ihr Geschäftsmodell bei Minuseinnahmen überdenken.
    Aber,die Leute haben Angst und vermutlich nicht die Mittel,darauf spekuliert sie.

  2. Volz Erika

    Erika

    Bei mir kam von der Kriminalpolizei eine Vorladung zur Vernehmung, wegen Beleidigung,
    üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens. Nach einem Anruf bei
    der Polizei stellte sich heraus, Ermittlungssache Frau Strack Zimmerman wegen eines Tweets bei X (Kriegstreiberin). Wie geht es jetzt weiter und wie soll ich mich verhalten?

  3. Joe

    Wie soll man sich dann aber in solchem Fall verhalten? Mir hat ein Anwalt geraten die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen um erstmal einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu entgehen. Gegen die Geldforderungen würde er dann vorgehen.