Die Grenzen der Freiheit*

„Ich hatte Haschisch geraucht. Als ich aufwachte, war die Badewanne voller Blut. Da war Sabines Kopf und ein Beckenknochen. In der Küche kokelte der Ofen. Als ich ihn aufmachte, fielen mir zwei Beine und ein Brustkorb entgegen. Es stank wie in einer Grillstation.“ Thomas S., der „Kannibale von Koblenz“ im Polizeiverhör.

Es gibt in unserer Gesellschaft einen Kern nicht therapierbarer Schwerstkrimineller mit verfestigter dissozialer Persönlichkeitsstruktur, häufig mit pädophilen Tendenzen, gewalttätig, empfindungslos und untherapierbar. Menschen, die ihre Verbrechen mit extremer Grausamkeit verüben, ihre Opfer zerstückeln oder Körperteile amputieren oder abbeissen, sie stunden- oder tagelang foltern, bis sie an ihren Verletzungen sterben oder von den Tätern umgebracht werden.

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aus dem Dezember 2009, die inzwischen rechtskräftig ist, sieht die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung unter bestimmten rechtlichen Gegebenheiten als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention an. Die teilweise, besonders für nicht juristisch geschulte Leser, komplizierten Rechtsfragen will ich nicht erörtern, sondern lediglich die Frage, ob in Sicherheitsverwahrung befindliche Schwerstkriminelle aufgrund dieses Urteils in die Freiheit zu entlassen sind.

Die Antwort ist eindeutig nein.

Dennoch ist dies in einer Reihe von Fällen bereits geschehen. Schwerstkriminelle sind auf freiem Fuss.

Innerhalb der deutschen Rechtsordnung steht die Europäische Menschenrechtskonvention im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Mehr nicht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden, vgl. BVerfG, Beschl. vom 4. Februar 2010 – 2 BvR 2307/06 m.w.N.

Der Gerichtshof ist insbesondere kein Super-Verfassungsgericht. Im Gegenteil.

Die Entscheidung des EGMR steht in Widerspruch zu den deutschen Rechtsvorschriften, die auch eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung oder eine nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung gestatten. Die deutschen Regeln wurden wiederholt vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß erachtet. Auch hat es das Bundesverfassungsgericht abgelehnt, sicherheitsverwahrte Schwerstkriminelle im Wege der Einstweiligen Anordnung frei zu lassen („…angesichts der Schwere der drohenden Taten überwiegt das Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit gegenüber dem Freiheitsgrundrecht des Beschwerdeführers.“).

Auch nach Kenntnis der Entscheidung des EGMR hat sich das Bundesverfassungsgericht in mittlerweile drei Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Beschlüsse v. 22.12.2009 – 2 BvR 2365/09, vom 26.02.2010 – 2 BvR 769/10 [beide betreffend den rückwirkenden Fortfall der Höchstgrenze bei erstmaliger Anordnung der Sicherungsverwahrung] und jüngst vom 30.06.2010 – 2 BvR 571/10) nicht veranlasst gesehen, die jeweiligen Beschwerdeführer umstandslos auf freien Fuß zu setzen. Das wäre aber erforderlich gewesen, wäre die Entscheidung des EGMR in diesen (Parallel)fällen zwingend 1:1 anzuwenden gewesen.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund stellt jede Freilassung eines sicherheitsverwahrten Schwerstkriminellen eine nicht zu rechtfertigende Gefährdung der Öffentlichkeit dar. Die Gerichte, die dies angeordnet haben, handeln rechtsirrig und verantwortungslos. Durch ihre groben Fehlentscheidungen gefährden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit – und ohne rechtliche Not – Menschenleben.

Die deutschen Rechtsvorschriften zur Sicherungsverwahrung sind verfassungsgemäß. Sie verfolgen den Schutz der Allgemeinheit vor einzelnen extrem gefährlichen Straftätern, von denen weitere schwerwiegende Verbrechen zu erwarten sind, durch die die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder gefährdet werden. Das Gemeinwohlinteresse überwiegt. Dahinter müssen der Vertrauensschutz und das Freiheitsgrundrecht des Verurteilten zurücktreten. Es ist Aufgabe und Pflicht des Staates, sich schützend und fördernd vor das Leben potentieller Opfer zu stellen und deren Leben insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren.

Die Bundesrepublik Deutschland und das Bundesverfassungsgericht bedürfen im übrigen keiner Belehrungen von supra-nationalen Gerichten mit teilweise zweifelhafter Entscheidungspraxis.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2010

*Die ursprüngliche Überschrift lautete: „EGMR-Urteil kein Anlaß zur Beendigung der Sicherheitsverwahrung“.  Alles andere als gelungen. Nachdem ich den Link zu dem Artikel an H.M. Broder zur eventuellen Veröffentlichung auf der „Achse des Guten“ schickte, entdeckte ich ihn kurze Zeit später dortselbst mit der obigen Überschrift. Broders Überschrift ist Lichtjahre besser als meine vorherige. Darum habe ich mich dort frech bedient.

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Kommentare

  1. Es gibt gute Gründe warum jährlich Hunderttausende der für dieses Staatswesen überlebensnotwendigen Bildungsbürger diesem End68ger Expermimental-Gulag entfliehen. Und es werden immer mehr. Gründe und Fliehende. Political Correctness, Appeasement, Gesinnungtyrannei, Blockwartsyndrom, Ökofaschismus und eine permanente Orientierung am niederst möglichen Anspruch strangulieren dieses Land. In Staaten die dem seeligen Glück hold wurden nicht von Blockwarten der Toskanafraktion (68ger Rotlese, Appellation Gallebitter & Töchter) einem Hirngangbang unterzogen worden zu sein, sperrt man solche Gefahrenpotentiale ein. Für Immer ! Aber was sagt unsere allerletzte Moralersatzinstanz (aka Erklär-Mir-Die-Welt-Gericht): Eine lebenslange Strafe ohne „Hoffnung auf ein späteres selbstbestimmtes Leben in Freiheit sei „menschenunwürdig“. Ich möchte das diese Damen und Herren diee nochmal wiederholen. Live .. im Fernsehen. Allerdings sollten sie diese aus dem Obduktionssaal heraus senden in dem gerade mal wieder ein zu Tode gequältes Opfer seziert wird .. ein Opfer das diese Richter zu verantworten haben.

  2. Hera Klit

    Ich stimme meinem Vorredner im vollem Umfang zu. Das Recht auf Sicherheit/die Sicherung der Gesundheit (körperlich/seelisch) eines redlichen Bürgers und dessen Nachwuchs, ist weniger Wert als das Recht auf Freiheit eines Gewaltverbrechers. Nicht nur stehen die Urteile von Schwerstverbrechern in den letzten Jahren überhaupt nicht in Relation mit dem Verbrechen und dem Schaden am Menschen/Opfer, den es sein Leben lang in sich tragen wird, sondern man kann keinem Menschen/Kind mehr versichern, dass es nie wieder Gefahr laufen wird ihm/ihr gegenüber zustehen.

    Diese Kreaturen (Hanibal Lectors on Co. um Sie zu zitieren) haben (egal was der Hintergrund ist; zB schlimme eigne Kindheit, genetische Veranlagung etc) das Recht auf Freude und Freiheit, selber evtl. Familie zu gründen, einfach verwirkt. Punkt.

    Wenn auch Todesstrafe leider nicht mehr zur Debatte steht, so sollte wenigstens sichergestellt sein, dass sie nicht mehr auf die Gesellschaft losgelassen werden.

  3. ronvali

    Ganz kurz:

    Ich empfinde das EGMR-Urteil als Verstoß gegen die Menschenrechte in Deutschland, da wir hier auch gegen untherapierbare Wiederholungstäter das Recht auf Schutz haben!

    Aber leider haben unsere Politiker keinen Arsch in der Hose!

    Deutschland hat fertig!

  4. Robert Bond

    unglaublich. ich bin einer meinung mit steinhöfel. davon muss ich mich jetzt erst mal erholen…

  5. crackerjack

    Der beste war der bayerische minister der auf law and order und dicke hose macht, während seine csu seit jahrzehnte an die macht ist und keinerlei lösung bereithält. Das würde ja geld kosten, und das geld hat man bekantlich die hypo realestate überwiesen. Internetpranger, insellösung, bestien oder nicht, jeder gesellschaft hat ein paar weniger soziopathen und wie sie damit umgeht sagt mehr über die gesellschaft aus als über die poziopathen.

  6. Hannes

    Zu den rechtspolitischen Äußerungen sage ich nichts, jeder kann die Meinung haben, die er möchte. Die rechtlichen Überlegungen sind aber oberflächlich, unvollständig und im Ergebnis schlicht falsch. Wer sich für das „warum“ interessiert, findet hier eine ebenso umfassende wie verständliche Aufarbeitung mit sämtlichen Urteilen zum Thema:

    http://www.ferner.ac/?p=2727

    Und wer einfach nur rumblöken will, kann ja weiter „bravo“ in den Kommentaren schreien. Anspruchsvoll.

  7. Anna

    Hallo Herr Steinhöfel,

    schlicht vielen Dank für Ihren gestrigen TV-Auftritt bei Lanz.
    Es gibt wahrlich noch Einiges zu tun, betreffend deutschen/ gerichtlichen Entscheidungen etc.
    Vieles bleibt für die Bevölkerung schlicht wenig bis gar nicht nachvollziehbar.
    (Mein Vater wurde ermordet. Während der Verhandlung konnte man eher den Eindruck gewinnen, der Täter war das Opfer. Man nehme ein bißchen schlechte Kindheit, spiele auf nicht zurechnungsfähig usw. dazu der passende Richter, Urlaubsvertretung, und einen Staatsanwalt, dem der Medienrummel zu groß war (TV+Printmedien täglich anwesend; keine Rechtsmittel eingelegt) und schon hat man Totschlag in einem minderschweren Fall und geht nach 6 Jahren Haft wieder fein nach Hause.)

    Weiterhin alles Gute für Sie!
    beste Grüße

  8. Bert Grönheim

    Ich habe die Entscheidung nicht komplett gelesen, beziehe mich nur auf die Teile, die in Blogs und anderen Veröffentlichungen zu finden waren. Ihr Beitrag hätte mich mehr überzeugt, wenn Sie nicht mit einer zweifellos abartigen Schilderung aus irgendeinem Verfahren begonnen hätten. Auch die pauschale Kritik am EGMR ist für mich nur unzureichend begründet. Der link führt sicherlich zu einer spektakulär seltsamen Entscheidung. Ähnliches finden Sie bei Gerichten quer durch den Instanzenzug; deren Notwendigkeit anzuzweifeln dürfte kaum weiterführen. Ich halte die EGMR-Entscheidung für notwendig, da u.a. auf das Rückwirkungsverbot abgehoben wird. Hier dürfte der Gesetzgeber eine Tür aufgestossen haben, die ggf. auch auf andere Rechtsgebiete ausgeweitet werden kann. Zur Frage der Sicherungsverwahrung zwecks Vermeidung erneuter Straftaten – meist werden besonders abscheuliche Strafteten erwartet – fehlen mir Daten, selbst wenn hier die Regel von der Statistik, der man nur trauen soll, wenn man sie selbst entworfen hat, ins Spiel kommt. Wenn es sich tatsächlich um Strafgefangene handelt, deren Einsichts- und Steuerungsfähigkeit dringend anzuzweifeln sind, käme hier eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt in Betracht. Bewachung halte ich für gut gemeint, auf Dauer für undurchführbar. Darüber hinaus wird hier der Fokus auf eine – zweifellos besonders problematische – Tätergruppe gerichtet; die Alltagskriminalität scheint momentan keine Rolle mehr zu spielen. Ein Gewaltdelikt ist sicher nicht gegen einen Einbruch oder einen Betrug aufzurechnen. Trotzdem ist diese Problemkreis seit der EGMR Entscheidung scheinbar nicht mehr existent. Ich hoffe, Ihr Beitrag findet reichlich Verbreitung. Für mich bleiben weiterhin reichlich Fragen offen. Bei dem Thema spielt für mich zu viel „gesundes Volksempfinden“ eine Rolle. Damit tue ich mich sehr schwer.

  9. Andreas Schmidt

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    habe soeben Die Sendung im ZDF angeschaut. Zufällig hatte ich heute Abend vor der Sendung am Telefon von einem Verwandten erfahren das einer der momentan freigelassenen bei ihm in der Nähe untergebracht wird.
    ( wir wohnen in Freiburg)Da seine Information wirklich 100% sicher ist
    (MA einer zuständigen ausführenden Behörde)hat er nun verständlicherweise Angst um seine Frau und die Kinder, da die Äusserung war: 4 Wochen unter bewachung, weiter weiß man noch nichts!?
    Ich hoffe ihre Äusserungen in der Sendung wahren ihre echte Meinung, und keine Heuchlerei wie von den anderen Gästen ( z.B. die 2 Politiker).
    Sollte dies der Fall sein, währe ich über eine Antwort Ihrerseits per MAil dankbar, da ich ihnen gerne noch nähere Details z.b. über den erhalt der Information usw. schreiben würde, dies aber hier nicht machen kann. Weiter hätte ich noch einige Fragen an Sie, betreffend bestimmter Aktionen deshalb bitte ich Sie, sollten Sie interesse haben uns zu helfen oder sich zumindest mein Fragen durchzulesen, senden Sie mir eine kurze Antwort.
    Danke

  10. Behrens

    Auch ich sehe Sie im ZDF und unterstütze alle Ihre Aussagen im Zusammenhang mit dem Thema Sicherungsverwahrung. Keines Ihrer Worte war zuviel und Sie sprechen dem Gros der Bevölkerung aus dem Herzen.
    Es scheint in diesem Land nur etwas zu geschehen, wenn ein Politiker persönlich betroffen ist.

    http://www.rp-online.de/panorama/Ring-Raser-toeteten-Koelner-OB-Sohn_aid_281472.html

    „Anklage gegen zwei Autofahrer
    „Ring-Raser“ töteten Kölner OB-Sohn
    zuletzt aktualisiert: 26.07.2001 – 16:20

    Köln (rpo). Vor knapp vier Monaten kam der Sohn von Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU, Bild) bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Nun hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Anklage gegen zwei 22 und 24 Jahre alte Männer erhoben, die den schlimmen Unfall zu verantworten haben.
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    http://www.VisitDenmark.com/Bornholm

    Die beiden sollen sich Anfang April ein illegales Autorennen in der Kölner Innenstadt geliefert und dabei einen schweren Unfall verursacht haben. Dabei war der 31-jährige Stephan Schramma (Bild unten) als unbeteiligter Passant getötet worden. Sieben weitere Personen wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

    Die beiden „Ring-Raser“ sollen sich wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Zeugen hatten im Vorfeld bereits berichtet, dass die Angeklagten an einer roten Ampel los gefahren sein sollen.

    Oberbürgermeister Schramma bestätigte am Donnerstag, dass er bei dem Prozess als Nebenkläger auftreten wolle. Bei den Verhandlungen werde er sich aber von seinem Anwalt Rolf Bietmann vertreten lassen.

    Die Flaniermeile der Kölner „Ringe“ geriet unterdessen immer mehr wegen illegaler Raser in die Kritik. Die Polizei hat inzwischen vor allem in den Abendstunden ihre Kontrollen verstärkt. Im Rathaus war nach dem tragischen Tod des OB-Sohnes darüber debattiert worden, ob die „Ringe“ zumindest zeitweise für den Autoverkehr gesperrt werden sollten. Entsprechende Pläne werden derzeit von der Stadtverwaltung geprüft.“

    Der Ring ist seit Jahren nur einspurig befahrbar, Geschäfte haben nach und nach geschlossen, der Ring verödet witschaftlich.

    Danke für Ihre Beiträge heute Abend

  11. Asta

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    herzlichen Glückwunsch! Es hat mich außerordentlich gefreut, dass es doch noch Menschen in diesem Lande gibt, die Mut haben ihre Meinung öffentlich zu äußern und zu vertreten. Bravo!
    Natürlich sind das Bestien und es wäre eine Beleidigung für andere Menschen sie genauso zu nennen. Deshalb sollte man sorgfältig abwägen in wie weit man hier überhaupt von ‚Menschenrechten‘ reden kann und wenn überhaupt, sollte man die Rechte der Bürger – welche durch diese Auflockerung gefährdet werden – priorisieren.
    Mein Sohn und ich waren Opfer so einer ‚Bestie‘, welche juristisch gar nicht zu Rechenschaft gezogen wurde und sich heute ein schönes Leben macht, womöglich andere gefährdet – möglicherweise aufgrund einer ‚Rehabilitation‘, während man uns und keinerlei Hilfe/Beachtung schenkte.
    Mehrzahl solcher Täter ist nicht therapierbar, so dass die Integration oder ähnliche kostspielige Lösungswege völlig absurd sind, gar nicht an die ausgehende Gefahr zu denken. Ich bin mehr für Prävantion.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg!
    Herzliche Grüße aus Düsseldorf,
    Asta

  12. Marc Schubert

    Es ist bedauerlich, dass es mir damals nicht gelungen ist, eine Fernsehsendung mit Ihnen als Moderator auf die Beine zu stellen. Ich höre/sehe Sie gerade im ZDF – und danke Ihnen, dass Sie redend informieren, also nicht nur reden. Ihre klare Ausdrucksfähigkeit ist beeindruckend. Inhaltlich: überzeugend und mutig, weil unangenehme Tatsachen ungern gehört werden.