Zum Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze

Maßgebliche Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien sind sich seit langem einig. Die Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, habe sich „politisch vollends verirrt“ (Thomas Oppermann, SPD) und wandele mit ihrer Forderung, im Extremfall den illegalen Grenzübertritt nach Deutschland auch mit dem Einsatz von Schusswaffen zu verhindern, auf den Spuren des Staatsratsvorsitzenden der DDR, Erich Honecker. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erklärte: „Frauke Petry offenbart die hässliche Fratze der AfD.“ Es zeige sich, dass die AfD eine zutiefst rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Partei sei. Was man von zur Pädophilie neigenden Grünen ja nicht sagen kann.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, dessen Gesinnungsgenossen an der innerdeutschen Grenze Hunderte von „Republikflüchtlingen“ liquidiert haben, nannte die Aussagen der AfD-Vorsitzenden „inhuman, verroht und antidemokratisch“.

„Die Frau ist offensichtlich geisteskrank“, meint der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski. Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte schließlich: „Das ist eine gespenstische Äußerung und zeigt, zu welcher entmenschlichten Politik die AfD bereit wäre, wenn sie an die Macht käme.“ Vizekanzler Gabriel trat für eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz ein. Die Partei müsse zudem von TV-Runden ausgeschlossen werden.

Dass die publizierte Meinung in die selbe Richtung trompetet, darf ich nur colorandi causa anmerken. Ebenso, dass es die AfD ohne Angela Merkels „Euro-Rettungs“-, und „Flüchtlingspolitik“ vermutlich gar nicht geben würde. Jedenfalls nicht als demnächst wohl drittstärkste Kraft im Parteienspektrum.

Den oben zitierten Lichtgestalten des deutschen Politikbetriebes möchte ich vorschlagen, sich auf die Website des Bundesjustizministers zu begeben und sich mit dem seit 1961 gültigen und damit von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen entweder erlassenen oder nicht aufgehobenen, mithin zu verantwortenden Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) vertraut zu machen, und zwar mit dessen § 11 – „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“. Dort hat der Gesetzgeber wie folgt formuliert:

„Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.“

Ist es vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich, was man sich alles nachsagen lassen muss, wenn man auf eine seit über 50 Jahren bestehende Gesetzesvorschrift hinweist? Aber keine Sorge. In Deutschland muss man sich seit den permanenten Verfassungs- und Rechtsbrüchen bei„Energiewende“, „Euro-Rettung“ und in der „Flüchtlingskrise“ keine Gedanken darüber machen, dass geltendes Recht möglicherweise zur Anwendung kommen könnte. Vielleicht von der Eintreibung der Steuern und der GEZ-Gebühren einmal abgesehen.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2016

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Kommentare

  1. E. P.

    ….der Unterschied:In der ehemaligen DDR wollten die Menschen über den Stacheldraht raus in die Freiheit,um im Westen ihren Wohlstand zu erarbeiten.Jetzt wollen die sogenannten „Schutzsuchenden“ unbedingt nach Deutschland,um die Euros auf Kosten des Steuerzahlers abzufassen,ohne einen Finger zu rühren,wenn nötig mit Gewalt,wie man es an der polnischen-belorussischen Grenze sehen konnte.Wie sie sich als GÄSTE aufführen,das erleben wir zur Zeit in den Dörfern und Städten.Ich war jahrelang bundesweit auf vielen Baustellen,wo auch diese „Fachleute“ tätig war.Die Arbeitsmoral war unterirdisch.Nach ein paar Tagen wurden die Meisten auch gefeuert.

  2. Fritz Nomen

    Sarrazin geht ja in seinem neuen Buch noch weiter: Nicht nur Schutz der Grenze, sondern notfalls Rückführung mit militärischen Mitteln in die Heimatländer. Der Mann traut sich was und ist ein Visionär. Ich danke allen, die mich nicht allein lassen mit meinen Gedanken eines bösen Menschen. 😉

  3. E. Stiller

    Die Grenzfrage ist meiner Ansicht nach von grösserer Tragweite als manche sich bewusst sind. Es gehört zu den natürlichen Eigenschaften eines Staates, Grenzen zu haben, innerhalb derer das Staatsvolk den Souverän darstellt – jedenfalls nach allgemein anerkannter Demokratie-Theorie.
    Innerhalb dieser Grenzen ist der Souverän die Quelle der Legitimität der repräsentativen Institutionen, beispielsweise des Parlaments. Der Souverän kann also, wenn er will, das Parlament entmachten. Aber nicht umgekehrt.
    Was Merkel und ihr Abnick-Verein, zu dem sie das Parlament gemacht hat, jetzt allerdings hier aufführen, ist genau dies. Wenn man dem Souverän die Entscheidungsgewalt darüber wegnehmen will, wer in das Staatsgebiet einreist, und diese Entscheidung in der Praxis jedwedem ausländischen Staatsbürger übertragen will, der an der Grenze das magische Sesam-Öffne-Dich-Wörtchen „Asyl“ ausspricht, dann handelt es ausserhalb der Legitimität. Denn das stellt eine klare Einschränkung der natürlichen Rechte des Souveräns dar, zu der das Parlament nicht berechtigt ist, schon gar nicht eine Regierung.
    – Einen weiteren Aspekt möchte ich als Frage formulieren. Es wird immer behauptet, dass das Asylrecht keine Obergrenze kenne. Als juristischer Laie finde ich das erstaunlich, denn ich kann mir grenzenlose Rechte nicht so recht vorstellen. Ich habe einmal gelernt, dass Rechte dort aufhören, wo die Rechte anderer Rechtssubjekte beginnen, und dass ein Rechtsprinzip durch ein anderes, ebenso gültiges, eingeschränkt werden kann.
    Konkret: Müssen wir wirklich grenzenlos Asyl gewähren, wenn das gravierende Nachteile, sogar Gefahren, für unseren Staat und unsere Gesellschaft mit sich bringt (ab einer gewissen Menge von gewährten Asylanträgen jedenfalls)? Und wer dürfte im Falle eines Falles entscheiden, wo Gefahren und Unzumutbarkeiten für unser Land beginnen, bei einer exzessiven Asylgewährung?

  4. JF Lupus

    Schusswaffengebrauch sollte auch gegen marodierende Antifa-SA-Trupps gestattet sein. Wer vermummt ist, fremdes Eigentum zerstört und Steine/Molotow etc wirft, hat jedes Recht auf Rücksicht verloren.

  5. S.Zickler

    Davon abgesehen ist es ja völlig human wenn jetzt an der türkischen Grenze geschossen werden darf. Mit dem kleinen Unterschied, daß dort die Flüchlinge den IS im Rücken haben und sich nicht in Österreich – in einem sicheren Land – befinden. Kein Aufschrei von Linken, Grünen und Grüninnen, etc….?

  6. Lorenz bekommt -14 weil er die Rechtslage erklärt. Einen schöneren Beleg dafür, dass Fakten diese Leute mit ihren vorgefertigten Meinungen bloß stören, gibt es nicht. Und es zeigt auch, dass es den Leute schlicht egal ist, ob sowas rechtlich zulässig ist oder nicht, Hauptsache es geht gegen Ausländer. Ich finde das erbärmlich.