Asyl und Zusammenbruch des Staatswesens

„Daß man sich mit der Übernahme von Verantwortung auch übernehmen kann, zeigt das deutsche Asylrecht. Die Zahl der Menschen auf der Welt, die aufgrund echter Gefahr für Leib und Leben dieses Recht in Anspruch nehmen könnten, ist so groß, daß dies den Zusammenbruch unseres Staatswesens zur Folge haben könnte, wenn auch nur ein erheblicher Prozentsatz von ihnen dies täte. Hier gilt zweifellos der Satz des Evangeliums, daß der, der einen Turm bauen will, gut daran tut, zuvor die Kosten zu berechnen. Menschenrechte auf bestimmte Leistungen anderer Menschen können immer nur bedingte Rechte sein, denn die Erfüllung setzt erstens immer voraus, daß es Subjekte entsprechender Pflichten gibt, die diese Leistungen zu erbringen auch imstande sind, und es setzt voraus, daß diese Subjekte nicht vielleicht durch vordringlichere Pflichten an der Erfüllung dieser Ansprüche gehindert sind. Abwehrrechte hingegen, die andere nur dazu verpflichten, bestimmte Handlungen zu unterlassen, sind jederzeit erfüllbar. Sie sind daher strikter als jene. Es ist sehr folgenreich, wenn man – wie es die Marxisten tun – diese Rangordnung umkehrt und die elementaren Freiheitsrechte des Menschen seinen Ansprüchen auf soziale Leistungsgarantien unterordnet.“

Aus Robert Spaemann: „Grenzen. Zur ethischen Dimension des Handelns“, Stuttgart 2001 – verfasst 1982, gefunden bei „acta diurna“.

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Kommentare

  1. Enrico Stiller

    Ich bin juristischer Laie. Aber ich habe die Aussagen vieler Verfassungsrechtler und ehemaliger Verfassungsrichter gelesen, wonach die Grenzöffnung Merkels rechtswidrig gewesen sei. Jetzt lese ich auf TE („Die gängige Darstellung, das Asylrecht kenne keine Grenzen…“, 19.2.18) die Meinung eines ganz offenbar Rechtskundigen, dass es laut geltender Gesetzeslage sogar die PFLICHT gebe, Asylsucher an der Grenze zurückzuweisen, die aus sicheren Drittstaaten kommen. Das sind praktisch alle.
    Wieso versucht eigentlich niemand, wenn das stimmt, dieses Recht durchzusetzen? Im Wege der Verfassungsbeschwerde oder auf andere Art?

  2. Moralischer Imperativ

    @Richard: Chapeau! Völlig richtig erkannt. Aber warum eine solch fundierte Kritik hier nur als Kommentar posten? Am besten gleich Herrn Steinhöfel für den „verbotenen“ Gebrauch des „ß“ bei Herrn Maas melden, denn wer das Volk mit dem „bösen sz-Wort“ zersetzt …

  3. emildetektiv

    Auch wenn dieses Land in die Schei….( mit ß oder ss ? ) geritten wird, Hauptsache die Rechtschreibung stimmt ….

  4. Joachim Nikolaus Steinhöfel Autor

    Ich kann mir nicht vorstellen, daß mich daß interessiert. Ein kleiner „Verbots“übertritt hat doch auch seinen Reiz.