Maas will Kindesmissbrauch legalisieren – Wenn das Wohl des minderjährigen Ehepartners nicht gefährdet ist

Die Debatte um den Umgang mit Kinderehen ist eine Folge der „Flüchtlingskrise“. Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli nach Angaben des Bundesinnenministeriums 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland – 361 davon waren jünger als 14 Jahre, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt. Die meisten Fälle stammen aus Syrien (664 Fälle), es folgen Afghanistan (157 Fälle), der Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen. Dass alle Fälle erfasst sind, wenn das für mehrere Hundertausend Zugewanderte nicht gilt, kann ausgeschlossen werden. Die Zahlen dürften also höher liegen.

Spiegel Online, die FAZ und wer weiß noch operierten heute mit wohlklingenden Überschriften. „Justizminister Maas will schärfere Regeln für Kinderehen“ war so oder ähnlich zu lesen. Das tatsächliche Vorhaben von Maas sieht anders aus. Noch im September war die Botschaft scheinbar klar. Regierungspolitiker sprachen sich für ein klares Verbot von Kinderehen in Deutschland aus. Religiöse Rechtfertigungen dürfe es für die Praxis nicht geben. „Wir brauchen ein eindeutiges Verbot, Kinderehen aus dem Ausland in Deutschland fortzuführen. Kinderehen schaden Kindern immer“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) als Reaktion auf neue Zahlen über minderjährige Verheiratete. Das Innenministerium forderte, im Ausland geschlossene Kinderehen zu annulieren. Das wäre der richtige Weg. Aber den möchte Heiko Maas nicht gehen. Anstatt einen solchen Kindesmißbrauch in Deutschland per Gesetz zu verbieten und die Ehen als ungültig zu bezeichnen, sollen diese künftig von Gerichten aufgelöst werden können. Dies solle möglich sein, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, berichtete der „Spiegel“ am Freitag unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Justizministeriums. Und ansonsten bleiben Mädchen unter 14 eben verheiratet. Genau dazu wird dieser Gesetzesentwurf, sollte er verabschiedet werden, führen. Wie stellt sich Heiko Maas diese neue Regelung in der Wirklichkeit vor? Ein 13jähriges Mädchen, der Sprache nicht mächtig, in einer unbekannten Kultur angekommen, soll sich einen Anwalt suchen und ihren „Mann“ vor Gericht verklagen? Natürlich wird das allenfalls in einem Ausnahmefall passieren, wenn überhaupt. Und jedem, der sich mit diesem Sachverhalt auch nur ganz oberflächlich befasst, ist das klar

Maas macht sich zum willigen Handlanger dieser Form des Kindesmissbrauchs. Er will ihn nicht beenden, er lässt die Schändung und Vergewaltigung von Kindern geschehen. Maas ist bereit, Grundwerte unserer Kultur islamischen Perversionen zu opfern. Die moralische Verwahrlosung dieses Herrn ist ekelerregend. Gibt es in der SPD noch Politiker, die sagen: „Hier ist jetzt Schluß?“. Kann die CDU, deren Kanzlerin uns das Problem beschert hat, wenigstens diesmal diesen Amokläufer stoppen?

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2016

Update; Eine Kommentatorin bei „facebook“ hat darauf hingewiesen, dass das Bundeskabinett im März 2016 Maas‘ Gesetzentwurf absegnete, mit dessen Hilfe Vergewaltigungsopfer künftig einfacher eine Bestrafung des Täters erreichen können. Bisher gilt die Tat nur dann als Verbrechen, wenn ein Opfer unter Androhung oder mit tatsächlicher Gewalt zum Sex gezwungen wird oder dem Täter ausgeliefert ist. Eine Gesetzeslage, die in der Praxis zu Schutzlücken geführt hat – etwa wenn eine Frau wegen des überfallartigen Vorgehens des Täters keinen Widerstand leisten kann oder aus Angst und Scham davon absieht.

Vor diesem Hintergrund erscheint Maas‘ jetziges Vorhaben, „verheiratete“ Kinder schutzlos ihren Vergewaltigern auszuliefern, in einem noch deutlich unappetitlicheren Licht!

Nachtrag Sonntag 15.00: Maas rudert zurück.

Maas jedenfalls rudert zurück. Über Nacht ist der brandneue Entwurf, der vorgestellt wurde, überholt. Hier seine peinliche Erklärung:

“Es bleibt dabei. Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche so wirksam wie möglich zu schützen. Klar ist: Zwangsehen dürfen wir nicht dulden – erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.

Unser Ziel ist: Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ‎ausnahmslos unzulässig sein. Und: Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen genehmigt werden können, wenn das unter besonderer Berücksichtigung eines konkreten Einzelfalls geboten ist. Im Vordergrund sollte bei jeder Entscheidung immer das Wohl der betroffen Frau stehen und auch die Frage, wie wir in der Ehe bereits geborene Kinder am besten schützen können.”

Und zur Klarstellung: Der derzeit bei einigen Medien kursierende Entwurf ist veraltet. Das BMJV wird einen endgültigen Entwurf in den kommenden Wochen, spätestens bis Ende des Jahres, auf den Weg bringen.”

Offensichtlich haben der Protest von Union und “einigen” Medien Wirkung gezeigt.

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Kommentare

  1. Georg Dobler

    Zu den 361 im Juli vom Ausländerzentralregister verzeichneten Verheirateten die jünger als 14 Jahre sind:
    Es besteht also seit Juli, seit 4 Monaten, der dringende Tatverdacht dass 361 Kinder unter 14 Jahren regelmässig sexuell mißbraucht werden oder worden sind. Nach § 176 StGB ist eine solche Tat mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht und Jeder, wirklich Jeder wird und wurde seit Bestehen der Bundesrepublik nach diesem Gesetz belangt und schwer bestraft, meist unter Verlust der bürgerlichen Existenz, des Arbeitsplatzes und Zerstörung der Familie wenn eine Tat bekannt geworden ist.
    Stellen sie sich vor 361 Pädophile würden sich 361 Mädchen unter 14 zu Hause als abhängiges Spielzeug und angebliche Frau halten. Ich denke die Einsatzkommandos würden ausrücken, die Mädchen befreien und die Täter in Haft nehmen. Und hier? Ist die Rechtsordnung beseitigt?

    Wenn aus anderen Ländern eingereiste bestimmte Personen davon ausgenommen werden sollten wäre Artikel 20 GG in Betracht zu ziehen: „[…] die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Es müsste sich dringend jemand finden, der die „andere Abhilfe“ bemüht (Presse, Journalisten, Strafanzeigen, Schreiben an Justizminister, Staasanwaltschaften, Petitionen) .
    Wenn dann die Beseitigung der Rechtsordnung anhielte wäre der Weg zu Artikel 20 geboten.

  2. Ferdinand

    Für das Posten einer Grafik bin ich 30 Tage gesperrt bei Facebook.

    Da steht: Refugees are raping here – was der Wahrheit entspricht!
    Köln, Stuttgart, Hamburg und viele Beispiele mehr.

    Ich schrieb nicht: ALL Refugees are raping here – das wäre ja Hetze.

    Aber die Maas-Kahane-Stasi hat zugeschlagen, weil ich nunmal nicht die gewüunschte Meinung verbreite!

  3. Frank

    Eine Kommentatorin bei „facebook“ hat darauf hingewiesen, dass das Bundeskabinett im März 2016 Maas‘ Gesetzentwurf absegnete, mit dessen Hilfe Vergewaltigungsopfer künftig einfacher eine Bestrafung des Täters erreichen können.

    Vorsicht! Mit diesem Gesetz wird nicht nur die Bestrafung von Tätern, sondern auch von Nicht-Tätern erleichtert.

  4. Clemens Deggelmann

    Das, siehe Nachtrag oben, ist ein
    RIESENERFOLG.
    VON: TE!
    Ein Scoop!
    Kompliment!
    „Vierte Gewalt“, die ansonsten so fehlt,
    at its best.

  5. Hannes

    Ich würde mich da nicht zu früh freuen.

    Kann gut sein, dass jetzt irgend ein 1000-Seiten Konvolut erzeugt wird, dass auf Seite 886 in der kleinen Fußnote 21 genau diese Maassche Idee verfolgt.

    Die Kinderehe wird hier sicher legal bleiben, jedenfalls für fromme Moslems. Ich glaube da dem politischen Willen keinen Meter. Dafür ist Maas für mich neben einem Alt-Stasi-Typen jetzt auch noch ein Pädo-Unterstützer.

  6. Joachim Nikolaus Steinhöfel Autor

    § 1303 BGB lautet derzeit so:

    § 1303
    Ehemündigkeit

    (1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.

    (2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.

    (3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.

    (4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

  7. saldiani

    das ist nicht richtig. auch das jugendamt kann ein verfahren anstrengen. außerdem geht es um 14-17-jährige, ehen mit unter 14-jährigen sind sowieso ungültig