Hamburger Polizei wird schriftlich zur Strafvereitelung angewiesen

Seit Januar 2014 ist die sog. „Dublin III“-Verordnung in Kraft. Diese bestimmt, dass derjenige Mitgliedsstaat, in dem eine geflüchtete Person erstmals europäisches Territorium betritt, das Asylverfahren durchführen muss. Mitgliedstaaten, in denen diese Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist, sind alle Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.

Geltendes Recht ist auch das bundesdeutsche Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Nach § 14 AufenthG ist die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet unerlaubt, wenn er einen erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufenthaltstitel nicht besitzt. Verstöße gegen diese Vorschrift sind strafbar (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstafe).

In einer Phase, in der das Dublin-Abkommen ihrer Einschätzung nach nicht mehr funktioniert, greift Kanzlerin Merkel jetzt beherzt zur Selbstjustiz. Sie hat am vergangenen Wochenende das Dublin-Abkommen ohne parlamentarische Billigung oder sonstige rechtliche Befugnis im Alleingang außer Kraft gesetzt, um 20.000 Flüchtlingen aus Ungarn den Zugang nach Deutschland zu eröffnen. Das wurde als „einmalige humanitäre Aktion“ bezeichnet. Man mag die Tat als „humanitäre Aktion“ erachten. Oder daran Zweifel haben.

Ohne jeden Zweifel ist sie ein eindeutiger Rechtsbruch der Regierungschefin. Angela Merkel hat das in Deutschland geltende Recht der „Dublin III“-Verordnung ignoriert. Sie hat damit auch möglich gemacht, dass zigtausend Flüchtlinge sich in Deutschland durch Verstoß gegen das AufenthG strafbar machen.

Der britische Politologe Anthony Glees hat Deutschlands Vorgehen in der Flüchtlingskrise als „undemokratisch“ kritisiert. Im DLF sagte er, Berlin habe sich mit der Entscheidung, die in Ungarn gestrandeten Migranten aufzunehmen, nicht an EU-Regeln gehalten. In Großbritannien herrsche der Eindruck, die Deutschen hätten den Verstand verloren. „Man mag über Ungarn denken, was man will. Aber wenn Deutschland sich nicht an die Regeln hält, fällt die ganze EU auseinander“, sagte Glees. Deutschland gebe sich im Moment als „Hippie-Staat, der nur von Gefühlen geleitet wird“. Und von einer Kanzlerin, die Allmachtsphantasien zu hegen scheint.

Merkel hat mit ihrer populistischen Affekthascherei den Boden unserer verfassungsmäßigen Ordnung und unseres Rechtsstaates verlassen. Wenn die Regierungschefin eines demokratischen Rechtsstaates sich im Alleingang über Recht und Gesetz hinwegsetzt, ist das ein beispielloser Vorgang.

Dienstanweisung zur Strafverteitelung im Amt

Dienstanweisung zur Strafvereitelung im Amt

Polizisten in Hamburg, deren Aufgabe die Bekämpfung und Verhinderung von Straftaten ist, werden jetzt, als Folge des Merkelschen Alleingangs, dienstlich genötigt, wegzuschauen. Ein fatales Signal. Dies geht aus dem Schreiben des persönlichen Referenten des Hamburger Innensenators Neumann hervor, mit dem die Polizeibeamten der Hansestadt angewiesen werden, Verstöße von aus Ungarn stammenden Flüchtlingen gegen das AufenthG nicht zu verfolgen, um „Irritationen und Handlungsunsicherheiten“ zu vermeiden. Weiter ist in dieser mail zu lesen:

„Die aus Ungarn über Österreich eingereisten Flüchtlinge sind mit Wissen und Billigung der Bundesregierung und der Länder eingereist. Eine solche pauschal erlaubte Einreise ist im Gesetz zwar nicht vorgesehen; die eingereisten Flüchtlinge verfügen auch nicht über das eigentlich erforderliche Visum. Gleichwohl ist die Billigung durch die Bundesregierung eine Erlaubnis sui generis, die das Tatbestandsmerkmal der unerlaubten Einreise ausschließt.“

Mit welcher Dreistigkeit hier Gesetzesverstöße zwar eingeräumt („…im Gesetz zwar nicht vorgesehen…“), diese aber mit einem Federstrich als irrelevant erklärt werden, weil sie von der Bundesregierung stammen („…Gleichwohl ist die Billigung…eine Erlaubnis sui generis…“), zeigt ein Rechtsverständnis, das eines politischen Beamten unwürdig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich der gesamte Hamburger Polizeiapparat derart rechtswidrig gleichschalten lässt.

Der nachstehende Absatz (kursiv) wurde nach Eingang der Stellungnahme des Autoren der mail ergänzt:

Auf Anfrage bestätigte der Autor, Hauke Carstensen, die Authentizität der mail. Weiter:

„Es handelt sich bei den Inhalten weder um eine Anweisung noch Vollzugsinformation für die Hamburger Polizei!! Der Inhalt zielt vielmehr auf eine genaue Prüfung durch die Polizei zur dargelegten Thematik ab. Dieser Kontext liegt Ihnen offensichtlich nicht vor. Die Inhalte meiner Mail wurden absprachegemäß für eine formal-juristische Prüfung durch das Justiziariat der Polizei („P/J“) und die Staatsanwaltschaft Hamburg zum Gegenstand gemacht, um hier Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Prüfung dazu ist seit dem 08.09. bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig; eine Stellungnahme steht mithin noch aus.

Der von ihnen zitierte Passus der Behörde für Inneres und Sport u.a. ‚Erlaubnis sui generis’ erfolgte in Anlehnung an Verfahrensweisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ausländerrechtlichen Angelegenheiten, die nicht dem Strafverfolgungszwang (Legalitätsprinzip) unterliegen…“.

Diese Ausführungen versuchen einen Text umzudeuten und umzuerklären, den man nicht umdeuten und umerklären kann. Heisst es doch in der ursprünglichen mail glasklar, dass das Justiziariat der Polizei „im Auftrage der Behördenleitung ersucht (wird), diese Kernaussage im Rahmen einer adressatengerechten Vollzugsinformation im Hause P zu steuern“. Die Kernaussage ist die rechtliche Einschätzung, dass der Rechtsbruch von Bund und Ländern eine Erlaubnis sui generis (eigener Art) sei, die es ausschließe, dass die Ungarn-Flüchtlinge eine unerlaubte Einreise begehen und die „Polizeivollzugsbeamten“ diese nicht zu verfolgen haben. Welche Relevanz eine angebliche Praxis von „Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ausländerrechtlichen Angelegenheiten“ (Ausländerbehörde) für die Polizei bei dem Vorgehen gegen Straftaten haben soll, erschließt sich gleichfalls nicht.

Wäre ich Polizeibeamter in Hamburg, würde ich mir auch genau überlegen, ob ich einer solchen Aufforderung zur Strafvereitelung im Amt tatsächlich Folge leiste oder ob die Erosion unseres Rechtsstaates vielleicht doch noch nicht so weit fortgeschritten ist, dass die Ahndung einer solchen Straftat nicht zu befürchten ist. Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 258 StGB).

Auf die ihm um 13.03 Uhr zugegangene Bitte um Stellungnahme bis 17.00 Uhr hat der Referent des Innensenators nicht reagiert.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2015

Update, um 19:10 ging hier die folgende Stellungnahme des Referenten des Innensenators ein:

Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Mail und den damit verbundenen Nachfragen. Es war mir leider nicht möglich, Ihnen zeitnaher zu antworten.

Zu Ihren Fragen:
Ja, diese Mail ist authentisch und weist mich richtigerweise als Absender aus.

Es handelt sich bei den Inhalten weder um eine Anweisung noch Vollzugsinformation für die Hamburger Polizei!!
Der Inhalt zielt vielmehr auf eine genaue Prüfung durch die Polizei zur dargelegten Thematik ab. Dieser Kontext liegt Ihnen offensichtlich nicht vor.
Die Inhalte meiner Mail wurden absprachegemäß für eine formal-juristische Prüfung durch das Justiziariat der Polizei („P/J“) und die Staatsanwaltschaft Hamburg zum Gegenstand gemacht, um hier Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Die Prüfung dazu ist seit dem 08.09. bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig; eine Stellungnahme steht mithin noch aus.

Der von ihnen zitierte Passus der Behörde für Inneres und Sport u.a. „Erlaubnis sui generis“ erfolgte in Anlehnung an Verfahrensweisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ausländerrechtlichen Angelegenheiten, die nicht dem Strafverfolgungszwang (Legalitätsprinzip) unterliegen und wurde aus dem zuständigen Ressort A 2 (wie in meiner Mail beschrieben: „A20“) beigetragen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit mehr Klarheit in den Sachverhalt bringen.

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Kommentare

  1. Jones

    Vielen Dank für Ihre Aufklärung, Herr Steinhöfel.

    Kann man dieser euphorisierten Mutti „Theresa“ Merkel, die – unter Missachtung geltenden Rechts und ohne Rücksicht auf ihr eigenes (Wahl)Volk – im Alleingang die Welt retten will, denn vielleicht wenigtens juristisch Einhalt gebieten?

    Die Mehrheit der Menschen steht nicht sich selbst feiernd auf der Strasse und tanzt glücklich und naiv in eine ungewisse Zukunft.

    Was können wir tun?

  2. Dr. Elke Steinhöfel, MdB a.D.

    Das Umgehen von Dublin III, das Verfahren funktioniert ja offenkundig nicht mehr, sollte durch eine „Rechtssetzung a la Merkel“ ( sui generis) im faktischen Handeln “ geheilt“ werden.
    Ich habe die Rechtskonstruktion ( sui generis) und ihre Anwendungsmöglichkeiten nicht gepürft, aber hier scheint mir, wie Du argumentierst, eine Rechtsaneignung ad personam, vorgenommen worden zu sein, die in einem Rechtsstaat nicht möglich ist. Auch eine Kanzlerin( oder erst recht eine Kanzlerin) kann als Person ohne Parlamentsbeschluß oder einem vergleichsweise autorisierenden Gremien nicht Rechtsregelungen ( besonderer Art?!)erlassen, mit denen sie gültiges Recht außer Kraft setzt. ( Wie war es z.B. beim Hochwasser? Schmidt hat
    1962 die Bundeswehr angewiesen in HH einzugreifen, obwohl er dazu nicht befugt war?!) Merkel könnte ähnlich argumentieren, dass es sich hier um eine Katastrophe für Leib und Leben von Abertausenden gehandelt hat?!!!) Damals hat man er Befugnisse auch übergangen, um Menschenleben zu retten.
    Die Eingereisten haben, wie Du schreibst, jetzt den Stautus illegaler Personen, die Polizisten verstoßen gegen das Aufenth. G. und ihren Amtseid?!

    Was der Referent schreibt ist m.E. Quas: Die rechtlich fragwürdige Setzung sui generis soll einerseitzs dazu führen, dass die Polizei entsprechend dem Aufenth. G.nicht gegen die Eingereisten einschreitet, andererseits spricht er aber von genauer Prüfung?! Was er damit meint, dass MA ihr staatliches Verhalten am Recht sui generis ausrichten, bleibt für mich im Dunkel. Offenkundig sollen die Beamten genau prüfen aber andererseits Augen zu und durch? Das geht irgendwie nicht.
    Die Länder waren von der Aktion der Kanzlerin, die wieder einmal spät gekommen ist und dieses Vorgehen wohl auch auf europäischer Ebene nicht abgestimmt hat, nicht informiert. Marlu Dreyer hat heute im DLF gesagt, dass ein derartiger Alleingang über das eine Mal nicht wieder vorkommen dürfe. Die Bayern ja sowieso- aber ohne rechtlich zu argumentieren.

    Man kann argumentieren, dass die Situation in Griechenland, Italien und Ungarn menschenunwürdig war, auch was Dänemark macht und das Dublin III im Eimer ist. Auch Österreich hat heute seinen zentralen Bahnhof in Wien geschlossen. Da die Menschen aus Ungarn kommen und dort keinen Antrag stellen wollten, hätte Österreich sie zwingen können, den Antrag dort zu stellen? Das ist alles ziemlich verworren und rechtlich nicht im Hau ruck zu klären. Dennoch glaube ich, dass es in den Ministerien in Berlin tausende Juristen gibt, die eine rechtlich tragbare Übergangslösung hätten finden können und eine Eilbefassung des Parlaments wäre möglich gewesen, dass hat das Parlament bei den Griechenland-Millarden auch gekonnt.
    Dies alles steht unter dem Vorbehalt, dass das Konstrukt “ sui generis“
    nicht geht.

    Der Zustand mit den Flüchtlingen und Dublin III konnte so nicht weitergehen. Er mußte, wie ich denke, nicht ex cathedra, sondern legislativ schnell und sauber gelöst werden. Dann hätte Frau Merkel mal eher in die Hufe kommen müssen. Ob sie möglicherweise Gremien eingeschaltet hat, ( Bundesverfassungsgericht), die ihr Handeln rechts für möglich eingeschätzt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Hamburgs Referent ist juristisch und darüberhinaus, wie man eine öffentliche Verwaltung zu orientieren hat, eher nichtsahnend.

  3. Michael Lawkeeper

    Lieber Herr Steinhöfel,

    woher haben Sie denn Ihre Informationen bezüglich der Verordnung ?
    Wenn Sie die komplette Verordnung gelesen haben, dann wüssten Sie das nach Artikel 17 der EU-Verordnung 604/2013 alles rechtens ist. Was wollen Sie mit der Verunsicherung von rechtsfremden Personen erreichen, indem Sie diese im Internet bloßstellen ?

    ***

    Anmerkung des Autoren: Jeder kann sich selber ein Bild davon machen, was in (17) der Verordnung steht. Nämlich nichts anderes, als Familien oder Verwandte möglichst zusammenzuhalten und nicht unterschiedlichen Ländern zuzuweisen. Was Sie schreiben – warum eigentlich anonym? – ist reiner Rechtsunsinn. Hier der Text von (17):

    „Die Mitgliedstaaten sollten insbesondere aus humänitären Gründen oder in Härtefällen von den Zuständigkeitskriterien abweichen können, um Familienangehörige, Verwandte oder Personen jeder anderen verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen, und einen bei ihm oder einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zu prüfen, auch wenn sie für eine solche Prüfung nach den in dieser Verordnung festgelegten verbindlichen Zuständigkeitskriterien nicht zuständig sind.“

  4. von Steinfurt

    Nach dem es die Bundesregierung unternommen hat, die verfassungsmäßige Ordnung und den Rechtsstaat zu beseitigen, greift nun unweigerlich Art. 20 IV GG:

    „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

    Andere Abhilfe scheint nicht möglich, da eine Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative offensichtlich nicht mehr gegeben ist. Die Polizei führt den ganz klar verfassungswidrige Befehle aus und Justiz segnet dieses Vorgehen einfach ab.

    Ich fordere daher alle Deutschen, insbesondere die zum Rechtsbruch aufgeforderten Polizeibeamten, zum Widerstand gegen die volksverräterische, verfassungsfeindliche Regierung Merkel auf. Diese muß umgehend abgesetzt werden, um die verfassungsmäßige Ordnung wieder herzustellen.

  5. FreeSpeech

    Es handelt sich bei den Inhalten weder um eine Anweisung noch Vollzugsinformation für die Hamburger Polizei!!
    Der Inhalt zielt vielmehr auf eine genaue Prüfung durch die Polizei zur dargelegten Thematik ab. Dieser Kontext liegt Ihnen offensichtlich nicht vor.
    EINFACH DREIST!
    Jeder Deutsche säße schon bei der Kripo auf dem Stuhl…

  6. Gabriele Z.

    Wenn es von der Regierung und der Kanzlerin vorgelebt wird das man sich nicht mehr an Gesetze halten muss,wo soll das hinführen?! Eine Kanzlerin, die im Alleingang handelt und gegen jedes Gesetz, hat jeden Bezug zu Recht und Ordnung verloren. Denn das ist Diktatur.
    Wer soll das stoppen wenn nicht Rechtsanwälte und Richter, die doch im Namen des Volkes Recht sprechen!
    Ich weiss nicht woran man sonst noch glauben soll, wenn nicht an unsere Gesetze.

  7. Herr Steinhöfel hat Recht. Der Mißbrauch des Asylrechts geschieht nicht nur durch die in Armeestärke illegal einreisenden Personen (§§ 14, 95 AufenthG), sondern durch Frau Merkel, Herrn Gabriel und last not least Herrn Gauck, welche eine widerrechtliche „Willkommenskultur“ zelebrieren, statt das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes an den deutschen Grenzen gegen die Invasionsarmee zu verteidigen.

    Die zwei Sätze des Referats „A20“, welche der persönliche Referent des Senators für Inneres und Sport, Herr Hauke Carstensen, sich in seiner E-Mail zu eigen gemacht hat (Zitat: „Eine solche pauschal erlaubte Einreise ist im Gesetz zwar nicht vorgesehen; die eingereisten Flüchtlinge verfügen auch nicht über das eigentlich erforderliche Visum. Gleichwohl ist die Billigung durch die Bundesregierung eine Erlaubnis sui generis, die das Tatbestandsmerkmal der unerlaubten Einreise ausschließt.“), sind eindeutig verfassungswidrig: Für die Änderung geltenden deutschen Rechts ist nämlich nicht die Bundesregierung zuständig, sondern der Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag.

    Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung), ist eine Verordnung der Europäischen Union. Diese ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht, und kann weder von der Bundesregierung noch vom Deutschen Bundestag geändert oder außer Kraft gesetzt werden. Der deutsche Text dieser Verordnung („Dublin III“) ist auf dem EU-Rechtsportal hinterlegt:

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0604&qid=1399150600127&from=DE

    Ich denke, daß Herr Carstensen und sein Vorgesetzter sich wegen der Anstiftung zur Strafvereitelung im Amt (§§ 128, 258a StGB) schuldig gemacht haben könnten. Außerdem gefährdet der ungehinderte Zustrom der illegal einreisenden Personen (vis compulsiva) den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung.

    Im gewaltengeteilten Rechtsstaat (Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 GG) ist die willkürliche Außerkraftsetzung des Gesetzes (§§ 14, 95 AufenthG) schon schlimm. Schlimmer ist verfassungswidrige Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit (Artikel 20 Abs. 3 GG) durch eine willkürliche „Willkommenskultur“, und am schlimmsten ist die „Flüchtlings“-Euphorie der dummen deutschen Gutmenschen, die völlig verdrängen, daß das Wort „Asylrechtsmißbrauch“ im neuen Deppendeutsch so geschrieben werden muß: Asyl-Rechtsmißbrauch, damit jeder den „Rechtsmißbrauch“ (!) erkennt.

    Was könnte verfassungsfeindlicher sein als der Mißbrauch eines Verfassungsrechtes?

  8. andrej

    Ich frag mal die Juristen hier in der Runde:
    Die Vorstellung der Kanzlerin-Darstellerin vom Regieren besteht offenbar mehr immer darin ,sich wo auch immer auf die Schulter klopfen zu lassen. Bei der jünsgten Gelegenheit zur Selbstbeweihräucherung, der Verleihung einer womit auch immer erworbenen Ehrendoktorwürde, gab sie sich, pardon ganz Europa, die Schuld am den Gräueln des Krieges in Syrien. Und Lybien, doppelt hät besser:
    „Ich glaube, dass erst einmal der Islamismus und der islamistische Terror leider Erscheinungen sind, die wir ganz stark natürlich in Syrien haben, in Libyen haben, im Norden des Irak haben, aber zu denen leider die Europäische Union eine Vielzahl von Kämpfern beigetragen hat.“
    Da die Dame ja meiner Erinnerung nach seit 2005 in D, und gelegentlich auch in Europa, eine nicht ganz unwichtige Rolle spielt, kann man das nicht als Selbstanzeige wegen laut pfeifendem Wegsehen bei Vorobereitungen zu einem Angriffkrieg verstehen, und dagegen vorgehen? Madame und Konsorten haben ja erwiesenermassen wirklich gar nichts getan, um die Ausreise von Islamisten zum fröhliche Töten, Rauben und Vergewaltigen zu verhindern. Das ging selbst mit Fussfessel:
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/salafist-kaempft-trotz-fussfessel-fuer-islamischen-staat-a-997126.html

  9. Jens M. Gutmann

    Danke für die Hinweise. Während der letzten Zeit ist noch nie die Frage thematisiert worden, inwieweit die massenhafte Aufnahme von Flüchtlingen überhaupt mit dem Grundgesetz Artikel 16a in Einklang zu bringen ist. Denn dort steht in Absatz 2: Auf Absatz 1 [„Politisch Verfolgte genißen Asylrecht“] kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften [EU] oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

    Müssten demnach nicht eigentlich die allermeisten der Asylbewerber in Deutschland umgehend nach Österreich oder andere Länder, von denen aus sie einreisten, abgeschoben werden? Umso mehr, als europäische Vereinbarungen zum Umgang mit Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern von vielen EU-Staaten derzeit nicht eingehalten werden?

    Europäische Solidarität hinsichtlich Flüchtlings-Verteilerquoten hat nie gut funktioniert. Die Grundgesetzänderung zum Asyl, die 1993 in Kraft trat, war eine Reaktion auf fehlende Bereitschaft anderer EU-Staaten Deutschland einige der damals 400.000 Asylbewerber abzunehmen. Indem Frau Merkel nun einseitig Flüchtlinge nach Deutschland einlud, verschlechterte sie ihre Vehandlungsposition gegenüber anderen EU-Ländern. Wenn man sich nunmehr des Grundgesetzes besinnen würde, für einige Tage das Schengen-Abkommen kündigen und die Grenze sperren würde: Dann wäre das zwar hart für die Flüchtlinge auf dem Weg, aber vielleicht die einzige Chance, um Druck auf andere EU-Länder auszuüben und noch anderswo Aufnahmekapazitäten zu finden.

  10. El Guapo

    „Wäre ich Polizeibeamter in Hamburg, würde ich mir genau überlegen (…)“

    Wenn so ein Beamter – sagen wir Besoldungsgruppe A 9 – dann fertig überlegt hat, dann kann er ja immer noch remonstrieren. Die doch ziemlich akademische Frage ist, ob das etwas ändern würde oder ob er ab diesem Tag nur noch mit Magenschmerzen zu seinem neuen Schreibtisch im Kellergeschoß ginge.

  11. Ronald

    Ich habe den Eindruck in Deutschland dürfen alle um mich herum machen was sie wollen
    – Nur ich darf nichts….ich darf nicht mal fragen, warum das so ist.

  12. Maximilian

    Ein in der Asyldebatte durch Politik und Medien völlig unberücksichtigter Aspekt ist die Rechtslage, die sich aus unserer Verfassung ergibt. Es wird immer der Eindruck erweckt, dass politische Verfolgte in der BRD einen Rechtsanspruch auf Asyl hätten. Was aber nicht stimmt, denn Artikel 16 a 1 + 2 GG steht in der Klarheit, die es an nicht vermissen lässt: „Auf Absatz 1 (das politisch Verfolgte in der BRD Asyl genießen) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem sicheren Drittstaat einreist“. Nun ist Österreich zweifelsohne ein sicherer Drittstaat, so dass zwar jeder Asylbewerber einen Antrag an der Deutschen Grenze stellen kann, dieser dann aber folgerichtig abgelehnt wird. Tatsächlich werden deswegen auch 99,5 % der Asylanträge abgelehnt. Nur laut sagen tut das keiner, weil das nicht so gut ins Bild passt. Deswegen werden meist die geduldeten Asylbewerber (z.B. die Syrer) einfach den anerkannten Asylbewerber zugerechnet, was aber rechtlich falsch ist.

  13. Jerzy Zylberg

    Lieber Herr Steinhöfel, zeigen Sie den Innensenator einfach an, wegen des Amtsmissbrauch. Wer soll das tun, wenn nicht Sie? Ich? Ich wohne nicht mal in Deutschland. Offensichtlich ist das Grundgesetz ausser Kraft und der Fall für Art.20 GG.