Transitzonen sind institutionalisierter Verfassungsbruch

Gesetze kann man ändern und die Verfassung auch. In einem Rechtsstaat folgt die behördliche Praxis und die Anwendung der Straftatbestände des Aufenthaltsgesetzes der bestehenden Rechtslage. In der Bundesrepublik geltend diese Regeln nicht mehr. Hier bricht die Kanzlerin einfaches und Verfassungsrecht. Und die CSU versucht es als Erfolg und wichtigen Schritt zu einer Lösung der Flüchtlingskrise, die längst eine Verfassungskrise ist, zu verkaufen, dass Transitzonen eingerichtet werden, wobei jeder einzelne „Transit“ nach bestehender Rechtslage einen Straftatbestand erfüllt.

Aktuell werden der Bevölkerung Bilder von den täglich weiterhin in fünfstelliger Zahl kontrolliert und unkontrolliert ins Land strömenden Menschen, die auch weiter unter dem bewusst unscharfen Begriff „Flüchtlinge“ subsumiert werden, vorenthalten. Mitgefühl weckende Bilder von nicht winterfesten Zelten stehen jetzt im Kurs und rührende Interviews mit Migranten, die mit ihren Kindern die Nacht auf der – geringfügig geheizten – Toilette verbringen, weil sie sonst, vor Kälte zitternd, nicht schlafen können.

Als die Kanzlerin vor der Völkerwanderung bedingungslos kapitulierte und die Grenzen des Staatsgebietes der BRD im Interview bei „Anne Will“ preisgab („Wir können die Grenzen nicht schließen. Wenn man einen Zaun baut, werden sich die Menschen andere Wege suchen. Es gibt den Aufnahmestopp nicht“), sanken auch die Temperaturen im Verhältnis der Unionsparteien merklich. Und ausgerechnet der Populist Horst Seehofer erschien als einziger Hoffungsträger, der in er Lage sein könnte, Merkels die Republik auflösenden Amoklauf Einhalt zu gebieten.

Offenbar hat die Kanzlerin ihn jetzt mit der Zustimmung zur Prüfung oder gar Einrichtung von „Transitzonen“ vorerst eingefangen. Im Interview mit dem Deutschlandfunk am 14.10.2015 erläuterte der bayerische Innenminister Herrmann, was sich die CSU unter Transitzonen vorstellt:

Eine Transitzone „sieht nicht anders aus, als heute auch eine große Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in unserem Land aussieht.“ Dort solle verhindert werden, dass Asylbewerber nicht erst „quer durch Deutschland verteilt werden“ und dann die Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftslandes festgestellt werde. „Die momentane Situation (…) ist ein insgesamt illegaler Zustand.“

Hier nachzuhören, was auch deshalb interessant sein könnte, weil man Zeuge wird, wie es Moderator Peter Kapern (stets eine veritable Zumutung) nur so eben gelingt, den Innenminister nicht so anzupöbeln, wie man es von Gabriels „Pack“ kennt.

Es ist bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit hier die Option von Transitzonen diskutiert wird, die, einmal ganz abgesehen von der Frage ihrer Praktikabilität, eindeutig rechts- und verfassungswidrig ist. Es gibt an den Festlandsgrenzen der Bundesrepublik rein gar nichts zu prüfen. Und es gibt dort auch nicht einen einzigen Asylbewerber oder sonstigen Flüchtling, der nach rechtsstaatlichen Kriterien aufzunehmen wäre oder rechtsmässig die Grenze übertreten dürfte. Keinen!

Seit Januar 2014 ist die sog. „Dublin III“-Verordnung in Kraft. Diese bestimmt, dass derjenige Mitgliedsstaat, in dem eine geflüchtete Person erstmals europäisches Territorium betritt, das Asylverfahren durchführen muss. Mitgliedstaaten, in denen diese Verordnung unmittelbar geltendes Recht ist, sind alle Mitgliedstaaten der EU sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.

Jeder „Flüchtling“ der auf dem Festland die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland erreicht, hat vorher seinen Fuß in ein anderes Land, das zum „europäischen Territorium“ gehört, gesetzt. Damit ist seine Grenzübertretung, und auch die Anstiftung und Beihilfe hierzu, nach aktueller Gesetzeslage rechtswidrig und nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar.

Transitzonen sind aber auch mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen. Art. 16 a Abs. 1 GG gewährt politisch Verfolgten Asylrecht. Abs. 2 schränkt dieses Recht aber ein und schließt es unmissverständlich für alle aus, die auf dem Landwege die Grenzen der Bundesrepublik erreichen. Dort heisst es:

„Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist….In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.“

Gesetze kann man ändern und die Verfassung auch. In einem Rechtsstaat folgt die behördliche Praxis und die Anwendung der Straftatbestände des Aufenthaltsgesetzes der bestehenden Rechtslage. In der Bundesrepublik geltend diese Regeln nicht mehr. Hier bricht die Kanzlerin einfaches und Verfassungsrecht. Und die CSU versucht es als Erfolg und wichtigen Schritt zu einer Lösung der Flüchtlingskrise, die längst eine Verfassungskrise ist, zu verkaufen, dass Transitzonen eingerichtet werden, wobei jeder einzelne „Transit“ nach bestehender Rechtslage einen Straftatbestand erfüllt. Eine Transitzone stellt nichts anderes als eine von staatlicher Seite geschaffene Einrichtung zum institutionalisierten Rechts- und Verfassungsbruch dar.

Wer steht auf und bereitet diesem Tun ein Ende?

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2015

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Kommentare

  1. Joachim Wilde

    Wann kommt endlich die Klage vor dem Verfassungsgericht wegen Verstoß gegen Artikel 16?

    Anmerkung: Das, lieber Herr Wilde, müssen Sie die fragen, die dort klagebefugt sind. Es kann nicht jeder Bürger ohne weiteres vor das Verfassungsgericht ziehen.