Zum Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze

Maßgebliche Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien sind sich seit langem einig. Die Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, habe sich „politisch vollends verirrt“ (Thomas Oppermann, SPD) und wandele mit ihrer Forderung, im Extremfall den illegalen Grenzübertritt nach Deutschland auch mit dem Einsatz von Schusswaffen zu verhindern, auf den Spuren des Staatsratsvorsitzenden der DDR, Erich Honecker. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erklärte: „Frauke Petry offenbart die hässliche Fratze der AfD.“ Es zeige sich, dass die AfD eine zutiefst rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Partei sei. Was man von zur Pädophilie neigenden Grünen ja nicht sagen kann.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, dessen Gesinnungsgenossen an der innerdeutschen Grenze Hunderte von „Republikflüchtlingen“ liquidiert haben, nannte die Aussagen der AfD-Vorsitzenden „inhuman, verroht und antidemokratisch“.

„Die Frau ist offensichtlich geisteskrank“, meint der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski. Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte schließlich: „Das ist eine gespenstische Äußerung und zeigt, zu welcher entmenschlichten Politik die AfD bereit wäre, wenn sie an die Macht käme.“ Vizekanzler Gabriel trat für eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz ein. Die Partei müsse zudem von TV-Runden ausgeschlossen werden.

Dass die publizierte Meinung in die selbe Richtung trompetet, darf ich nur colorandi causa anmerken. Ebenso, dass es die AfD ohne Angela Merkels „Euro-Rettungs“-, und „Flüchtlingspolitik“ vermutlich gar nicht geben würde. Jedenfalls nicht als demnächst wohl drittstärkste Kraft im Parteienspektrum.

Den oben zitierten Lichtgestalten des deutschen Politikbetriebes möchte ich vorschlagen, sich auf die Website des Bundesjustizministers zu begeben und sich mit dem seit 1961 gültigen und damit von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen entweder erlassenen oder nicht aufgehobenen, mithin zu verantwortenden Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) vertraut zu machen, und zwar mit dessen § 11 – „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“. Dort hat der Gesetzgeber wie folgt formuliert:

„Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.“

Ist es vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich, was man sich alles nachsagen lassen muss, wenn man auf eine seit über 50 Jahren bestehende Gesetzesvorschrift hinweist? Aber keine Sorge. In Deutschland muss man sich seit den permanenten Verfassungs- und Rechtsbrüchen bei„Energiewende“, „Euro-Rettung“ und in der „Flüchtlingskrise“ keine Gedanken darüber machen, dass geltendes Recht möglicherweise zur Anwendung kommen könnte. Vielleicht von der Eintreibung der Steuern und der GEZ-Gebühren einmal abgesehen.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2016

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Kommentare

  1. Joachim Nikolaus Steinhöfel Autor

    Sehr geehrter Herr Hamann,

    es wäre hilfreich, wenn Sie den Text lesen anstatt zur voreiligen, dort nicht zu lokalisierenden Schlußfolgerungen gelangen und mir mit dem Hinweis auf mir seit langem bekannte Entscheidungen Beistand zu leisten.

    Gruß
    JS

  2. Franky

    Ja, da ist er wieder, der Leien- Jurist. Denn in einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 1988 wird klargestellt, daß § 11 UZwG ausschließlich nur dann zur Anwendung kommt, wenn die öffentliche Sicherheit erheblich durch die unkontrollierten entkommenden Grenzgänger gefährdet ist. Daran ändert auch ein Warnschuß nichts. Die AFD hat hier einen riesigen Bock geschossen.

  3. Ruen Hamann

    §12 des UZwG haben sie dabei aber übersehen.

    (1) Schußwaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht wird.
    (2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
    (3) Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schußwaffen nicht gebraucht werden.
    —-
    Zur Interpretation der Rechtsauslegung verweise ich zudem auf die Grundsatzentscheidung des Mauerschützenurteils 1992 (BGH 5 StR 370/92) und Grenzschutz 1988 (BGH 3 StR 198/88). Resultat:

    In Abwägung reicht eine blosse Grenzverletzung nicht als Rechtfertigung für Schusswaffengebrauch, wenn nicht mit grosser Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass „von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.“

  4. Causa

    Ein Staat, der sich nicht verteidigt und die Grenzen ad absurdum stellt, hat zu existieren aufgehört.
    Unsere etablierten Parteien sind z.Zt. kräftig dabei dieses DE zu vernichten. Wird nichts mehr gegen eine Sintflut an Wirtschaftsflüchtlingen gemacht, besteht DE etwa noch 5 Jahre, dann ist es ausgesaugt und tot.
    Oder der IS übernimmt hier die Macht. Dann werden die sog. Gutmenschen erst kennen lernen was Diktatur heißt Und zwar eine der schlimmsten Diktaturen die es überhaupt gibt: die religiöse.

  5. Joachim Nikolaus Steinhöfel Autor

    Sehr geehrter Herr Lühr,

    ich verstehe nicht ganz, inwieweit Sie „dagegen halten“. In dem von Ihnen verlinkten Text steht: „Nun könnte man meinen: Deutsche Grenzbeamte dürften also auch auf Flüchtlinge schießen, wenn sie ins Land drängten. Und ja: das dürften sie – aber eben nur unter bestimmten Voraussetzungen“.

    Gruss
    JS

  6. C.B.

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
    vielen Dank für diese sachliche, differenzierte Analyse und den Link zum entsprechenden Paragraphen im Gesetzestext, den wahrscheinlich 90 % jener Gutmenschen, die sich jetzt mit Schaum vor dem Mund über die AfD echauffieren, gar nicht kennen und sich auch nicht die Mühe gemacht haben zu lesen.
    Jene Haltung, die Safranski als „moralische Infantilisierung“ und „weltfremden Humanitarismus“ bezeichnet hat, ignoriert Aufklärung, Verstand und Gesetz und ernennt stattdessen die ganz persönliche Emotion und die in Sekundenschnelle austauschbaren, nicht auf einen Konsens fußenden Moralvorstellungen als Maßstaß des eigenen täglichen Handelns und Denkens.
    Eigentlich könnten wir an dieser Stelle doch das Handeln der Regierenden wieder durch das Predigen der Pfarrer ersetzen und – neben dem ganzen Geld für die politische Kaste – damit wenigstens dem BECK-Verlag ein neues Geschäftsfeld eröffnen …

  7. T.B.

    As Jurist sollten Sie eigentlich mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vertraut sein, der, wie der Name schon sagt, grundsätzlich gilt, und Schusswaffengebrauch gegen unbewaffnete Frauen und Kinder verbietet.
    Desweiteren sind Sie vermutlich auch intelligent genug, die „Pädophilie“ der Grünen nicht pauschal der ganzen Partei unterstellen zu wollen, sondern als das zu sehen, was es ist: eine völlig verirrte Programmatik einiger Parteimitglieder – vor über 30 Jahren.
    Schließlich wollen Sie ja auch nicht mehr als der RTL-Krawallheini oder der Media Markt-Werbeaffe gesehen werden – und das waren Sie höchstselbst!
    Statt sich mit den widerwärtigen und in höchstem Maße populistischen Bauernfängern von der AfD gemein zu machen, könnten Sie ja zum Beispiel einen anständigen und sachlichen Konservativismus leben und propagieren. Oder suchen Sie ihr Publikum am Ende doch immer noch in denselben trüben und seichten Gewässern wie damals?

  8. Michael Frauenfeld

    Frau Petry, Sie fordern, an den Grenzen „wieder Recht und Ordnung herzustellen“. Was heißt das?
    Frauke Petry: Wir brauchen umfassende Kontrollen, damit nicht weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich einreisen können.

    Die Grenze zu Österreich ist mehr als 800 Kilometer lang. Wie wollen Sie die durchgängig kontrollieren?

    Petry: Ich weiß genau, dass Sie mich zur Schlagzeile „Petry will Grenzzäune errichten“ provozieren wollen.

    Wir wollen nur wissen, wie Ihr Plan aussieht. Wie sieht er aus?

    Petry: Wir müssen natürlich genügend Bundespolizisten einsetzen und dürfen Zurückweisungen nicht scheuen. Dies muss notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden.

    Wie hoch sollen die Zäune sein?

    Petry: Sie können es nicht lassen! Schauen Sie doch mal nach Spanien. Die haben auch hohe Zäune.

    Was passiert, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert?

    Petry: Dann muss die Polizei den Flüchtling daran hindern, dass er deutschen Boden betritt.

    Und wenn er es trotzdem tut?
    Petry: Sie wollen mich schon wieder in eine bestimmte Richtung treiben.
    Noch mal: Wie soll ein Grenzpolizist in diesem Fall reagieren?

    Petry: Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.

    Es gibt in Deutschland ein Gesetz, das einen Schießbefehl an den Grenzen enthält?

    Petry: Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt. Entscheidend ist, dass wir es so weit nicht kommen lassen und über Abkommen mit Österreich und Kontrollen an EU-Außengrenzen den Flüchtlingszustrom bremsen.

    Das waren die genauen Worte Frau Petrys. Das was derzeit in den Medien erscheint, ist aus dem Kontext gerissen, wie des öfteren.

  9. Wolfgang Pfeiffer

    Herr Thaysen: Sie schreiben es selbst: der Grenzübertreter muss der „Weisung, zu halten“ nachkommen.
    Und klar: den Grenzübertritt per se wird der Beamte wohl nicht verhindern können – dazu müsste er auf Leute feuern, die sich auf der anderen Seite der Grenze, also auf fremden Territorium befinden. Offensichtlich ging es darum Frau Petry ja nicht, sondern darum, den illegalen Durchmarsch zu stoppen, darum dass die Grenzverletzer halten und _nicht_ weitermarschieren ..
    Wenn Sie Petrys Satz wörtlich nehmen, haben Sie womöglich recht. Und wohl nicht, wenn Sie ihn im Kontext lesen ..

  10. Otto Sommer

    Leute, wir Deutsche müssen die Gesetze der BRD nur genauestens lesen und danach handeln, im Gegensatz zu den derzeit amtierenden Parteien CDU/CSU, SPD, LINKE, GRÜNE und nicht wie deren verlogenen Vertreter die Rosinen herauspicken und geltendes Recht beugen, beugen, beugen und beugen . Frau Merkel macht sich mit ihrem Gefolge jeden Tag strafbar und handelt wider besseres Wissen gegen das Wohl des Deutschen Volkes, ohne dass ein „Verfassungsschutz“ sie beobachtet, wie sie einst als FDJ’lerin damalige DDR-Regiemkritiker persönlich im Namen und Auftrag des MfS beobachtet hat . Das ist die Wahrheit ! ! – schönen Abend noch und auf ein tolles 2-stelligen Wahlergebnis für die AfD bei den bevorstehenden Wahlen ! MfG O.S.

  11. Benni

    Waffengebrauch an Grenzen bei unerlaubten Übertritt ist üblich in den USA, Kanada, Australien um nur ein paar zu nennen und in Israel kann man schon bei erlaubten Grenzübertritt mit Repressalien rechnen müssen, oder man wird einfach erschossen. Kein Aufschrei hier!?!?