Schafft es Maas‘ Zensurgesetz noch vor der Sommerpause?

Der Kampf um die Verabschiedung des europarechtswidrigen, verfassungswidrigen und internationales Völkerrecht verletzenden Netzwerkdurchsetzungsgesetzes geht weiter. Am kommenden Montag findet vor dem Rechtsausschuß des Bundestages eine Anhörung zu diesem Gesetz statt. Um sicherzustellen, daß sämtliche Mitglieder des Ausschusses über die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und über die Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für Meinungsfreiheit an die Bundesregierung bei Anhörungsbeginn informiert sind (oder sich dieser Kenntnis, für ein Mitglied des Rechtsausschusses unentschuldbar, entzogen haben), habe ich heute die nachstende Mail an sämtliche Ausschußmitglieder persönlich übersandt.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende Künast,
sehr geehrter Herr stellv. Vorsitzender Dr. Hoppenstedt,
sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz,

am kommenden Montag, 19.06.2017, findet die Anhörung zur Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken vor ihrem Ausschuß statt. Ich möchte sämtliche Mitglieder auf zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu diesem Gesetzentwurf, sowie eine sich mit diesem Gesetzentwurf befassende Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, an die Bundesregierung aufmerksam machen.

In einem Gutachten vom 29.05.2017 (PE 6 – 3000 – 32/17, „Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit dem Herkunftslandprinzip“), kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf europarechtswidrig ist. Auszüge aus dem Gutachten, sollte es ihnen nicht vorliegen, finden Sie hier: https://www.steinhoefel.com/2017/06/schlappe-fuer-maas-wissenschaftlicher-dienst-haelt-netzwerkdurchsetzungsgesetz-fuer-europarechtswidrig.html

In einem weiteren Gutachten vom 12.06.2017 (WD 10 – 3000 – 037/17, „Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit der Meinungsfreiheit“) kommt der wissenschaftliche Dienst zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf in verfassungswidriger Weise die Meinungsfreiheit verletzt. Ausführliche Auszüge aus dem Gutachten, sollte es ihnen nicht vorliegen, finden Sie hier:https://www.steinhoefel.com/2017/06/neue-blamage-fuer-maas-wissenschaftlicher-dienst-netzwerkdurchsetzungsgesetz-verfassungswidrig.html. In der Folge hat u.a. auch die „Bild-Zeitung“ dies aufgegriffen:http://www.bild.de/politik/inland/heiko-maas/maas-gesetz-gegen-hass-im-internet-experten-kritik-52155376.bild.html?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter

Der Sonderbeauftragte der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, hat sich Anfang Juni aufgrund massiver Bedenken wegen des Gesetzes an die Bundesregierung gewandt. Danach wecke der Gesetzentwurf schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Die Bundesregierung wurde innerhalb von 60 Tagen zu einer Stellungnahme aufgefordert.Insbesondere sieht der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Das Original der Anfrage OL DEU 1/2017 finden Sie hier:http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

Ich möchte sämtliche Mitgliedes des Ausschusses nachdrücklich bitten, sich vor der Anhörung unbedingt mit diesen drei Dokumenten vertraut zu machen.

Mit freundlichen Grüssen

Joachim Steinhöfel

Kommentar abgeben

Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kommentare

  1. A. Simon

    Der CSU Scheuer benutzt auch diese Sache für billige Effekthascherei indem er den Eindruck erweckt, die CSU wäre gegen die Verabschiedungs des Netzwerkduchdringungsgesetzes. Wieder so eine hohle Sprechblase aus der CSU-Ecke.

  2. Heinz Stiller

    Warum denn dieses Misstrauen gegen den Staat und seine fürsorgliche Überwachung unserer Meinungen?
    „Ich behaupte, dass, wer immer in diesem Augenblick zittert, schuldig ist, denn die Unschuld hat von der öffentlichen Überwachung nichts zu befürchten.“
    So sprach einmal ein grosser Demokrat, und, wie Maas, ein inniger Freund des Volkes. Namens Maximilien de Robespierre, 1794.

  3. Karl Martell

    „Ich möchte sämtliche Mitgliedes des Ausschusses nachdrücklich bitten, sich vor der Anhörung unbedingt mit diesen drei Dokumenten vertraut zu machen.“
    Also da musste ich erst mal Grinsen, erinnert es mich doch fatal an HartzIV..
    Es wussten vermutlich Alle Bescheid, vertrauten dann aber doch lieber der Bild-Zeitung….
    Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht mehr, wo diese Regierung hin will-
    Deutschland wird verraten und verkauft!

  4. Claus

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel, vielen Dank, dass Sie am Ball bleiben.
    Hielten sich die Mitglieder des Rechtausschusses an Artikel 38 GG – „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ – dürfte Ihre Mail die Wirkung nicht verfehlen. Ich fürchte allerdings, dass man sich eher an die Weisungen der Fraktionsvorsitzenden hält.