Neujahrsgrüße an den „Beitragsservice“ – Zahlungen einstellen

Seit 2013 ist Tom Buhrow Intendant des WDR. Nun wird er nächster ARD-Vorsitzender – und damit oberster Repräsentant des Senderverbunds.

Für diesen Job ist der mit einem Jahresgehalt von um die € 400.000,00 ausgestattete Spitzenverdiener unter den Intendanten geradezu prädestiniert. Mit welcher Bravour er den größten ARD-Sender leitet, zeigte er erst im letzten Jahr, als der Skandal über sexuelle Belästigungen beim WDR publik wurde.

Jüngst hat die Instrumentalisierung eines Kinderchors zu Zwecken grüner Agitation und Propaganda für erheblichen Unmut gesorgt („Oma ist eine Umweltsau“ vom WDR-Kinderchor, „Oma ist eine Nazisau“ vom Antifa-affinen WDR-Mitarbeiter Danny H.).  „Kommunikationsdesaster beim WDR“ schreibt Burkhart Müller-Ullrich, Alles nicht so schlimm, meint hingegen die „Zeit“.

Viele Gebührenzahler sehen das anders. Die „Interessenvertretung Bürgerforum“ hat eigens eine „Gebührenaktion“ ins Leben gerufen. Die Empörung ist so groß, dass sich sogar der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet floskelhaft-kritisierend zu Wort gemeldet hat. Und sie wäre wahrscheinlich noch um ein Vielfaches größer, wenn jedermann wüsste, wen der WDR da auf die Kinder loslässt. Der Chorleiter des WDR-Kinderchorliedes, Zeljo Davutovic, sagte in einem Interview des Deutschlandfunks wörtlich:

„Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr sind. Das nutzen wir positiv.“

Schon 2012 warnten Maxeiner & Miersch in der „Welt“: „Grüne Gehirnwäsche macht aus Kindern Öko-Spione„. Und Alexander Wendt hat den Kulturkrieg auf „Publico“ brilliant in einen etwas größeren Kontext gestellt.

Der WDR will uns das Fiasko in seiner „Krisenkommunikation“ aber als „Satire“ verkaufen. Eine Hybris, auf die der Gebührenzahler jetzt reagieren sollte. Der Intendant stellt sich inzwischen vom Krankenbett seines Vater aus mannhaft den Morddrohungen entgegen, die es angeblich gegen seine Mitarbeiter geben soll.

Denn er ist bei Weitem nicht so wehrlos, wie dies häufig den Anschein hat. Erst vor kurzem haben wir mit unseren „Weihnachtsgrüßen an den Beitragsservice“ gezeigt, wie man die Datenschutzgrundverordnung auch einmal freudespendend einsetzen kann. Indem man – kostenfrei – Auskunft über die gespeicherten Daten verlangt. Diese Auskunft muss innerhalb eines Monats erteilt werden. Auf die häufig gestellte Fragen, was denn getan werden könne, wenn die Auskunft nicht fristgerecht erfolgt, werden wir hier noch eingehen.

Öffentlich-Rechtliche wollen nicht sparen – Sie wollen ab 2021 € 3.000.000.000,00 mehr

Vor diesem Hintergrund darf daran erinnert werden, dass die Öffentlich-Rechtlichen drei Milliarden Euro zusätzlich an Gebührengeldern verlangen. Legt man den angemeldeten Mehrbedarf zugrunde, könnte der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro pro Monat und Haushalt um 1,70 Euro auf 19,20 Euro steigen. Statt mehr zu zahlen, ist das Gegenteil richtig.

Jetzt ist es an der Zeit, etwas härtere Bandagen anzulegen. Die Einstellung der Beitragszahlungen nämlich.

Und zwar so: Zahlungen einstellen. Barzahlung anbieten.

Die Rundfunkanstalten verweigern die Annahme von Bargeld und verweisen dabei auf Ihre Satzungen. Dies ist rechtswidrig, die Satzungen insoweit unwirksam.

Bundesverwaltungsgericht sieht Bargeld-Annahmezwang für Rundfunkanstalten

Der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring, vertreten durch den „Achse“-Kollegen Carlos A. Gebauer und ein Münchner Anwalt sind diesen Weg gegangen. Haering hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einen wichtigen Zwischenerfolg erzielt. Das Gericht führt in einem Beschluß von März 2019 aus:

„Am innerstaatlichen Recht gemessen hat die Revision Erfolg. Hiernach sind die mit dem Hauptantrag angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil der in der Beitragssatzung des Beklagten geregelte Ausschluss der Möglichkeit, Rundfunkbeiträge mit Euro-Banknoten zu zahlen, gegen die bundesrechtliche Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG verstößt, die öffentliche Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten verpflichtet.“

 Und:

 Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar.“ BVerwG 6 C 6.18

Jetzt wurde die Sache dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Das kann dauern. Entscheidend ist, dass der Rundfunk Vollstreckungsverfahren gegen Beitragsschuldner wahrscheinlich aussetzen wird, wenn sie sich gerichtlich auf ihr Barzahlungsrecht berufen. Das hieße, Sie müssen vorerst nicht bezahlen. So ist dies jedenfalls in den Präzendenzfällen erfolgt.

Schicken Sie, wenn auch Sie diesen Weg gehen wollen, die folgenden Zeilen per E-Mail an impressum@rundfunkbeitrag.de und stellen Sie ab sofort sämtliche Zahlungen ein:

 

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr (Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Ermächtigung zum Bankeinzug des Rundfunkbeitrags, die ich Ihnen erteilt hatte.

Ich möchte künftig von meinem Recht nach §14 BundesbankG Gebrauch machen, den Beitrag mit dem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel Euro-Banknoten zu bezahlen. Bitte teilen Sie mir mit, wo ich das an meinem Wohnort gebührenfrei und ohne zusätzliches Übermittlungsrisiko tun kann.*

Mit freundlichen Grüßen

 

Unterschrift

Der Kläger Norbert Häring hat sein Verfahren hier umfassend dokumentiert. Man kann dort auch nachlesen, welche weiteren Schritte nach der Zahlungseinstellung erfolgen können. Der Beitragsservice ist nicht rechtsfähig. Erst wenn man Post von der Rundfunkanstalt erhält oder die zuständige Rundfunkanstalt mindestens im Briefkopf mit genannt wird, muss man handeln. Gegen die Ablehnung des Antrags auf Barzahlung ist dann Widerspruch einzulegen.

Per Saldo: Das Risiko für den Beitragszahler ist verschwindend gering, die Folgen für die Sender potentiell dramatisch. Die Empörung über die Öffentlich-Rechtlichen ist aktuell immens. Hier kann jetzt jedermann etwas mehr tun, als sich in den sozialen Medien aufzurgen. Handeln nämlich, mit minimalem eigenen Risiko.

„Vielleicht aber auch war die ‚Umweltsau‘-Affäre rückblickend der Kipppunkt, an dem ARD und ZDF erst ihre Öffentlichkeit und dann ihr Recht auf diese abhanden kam.“ Alexander Kisseler

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019

*Update: Den letzten Satz habe ich in Hinblick auf § 270 Abs. 1 BGB gestrichen: „Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.“ Gläubiger ist der jeweilige Sender, nicht der „Beitragsservice“.

Kommentar abgeben

Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kommentare

  1. Markus

    Hallo Herr Auer, hallo Herr Steinhöfel

    Es steht zwar im BGB:
    § 270 Zahlungsort (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.

    Wer jedoch z.B. Kunde bei einer (Online) Bank ohne Filialen ist, müsste dann bei einer Fremdbank mit saftigen Gebühren die Bargeldeinzahlung/überweisung vornehmen. Steht zwar in § 270, dass der Gläubiger auf seine Kosten das Geld zu übermitteln hat, nur frage ich mich ob ARD/ZDF genau vorschreiben darf WIE das Geld an seinen „Wohnsitz“ zu übermitteln ist. Darf der NDR zum Beispiel, es ablehnen eine Bargeldzahlung an seinem (laut Impressum) „Wohnsitz“ in der Rothenbaumchaussee 132 20149 Hamburg entgegenzunehmen?

    Viele Grüße
    Markus

  2. Andreas Auer

    Lieber Herr Steinhöfel,

    ich möchte es nicht versäumen, mich zu Ihrem Nachtrag zu § 270 Abs. 1 BGB zu äußern.

    Ich gehöre zu denjenigen, die Ihrer Anregung gefolgt sind und ihren Dauerauftrag gekündigt und auf Barzahlung bestanden haben. Leider habe ich in dieser Angelegenheit – zu Unrecht wie es scheint – etwas naiv auf Ihren Ruf und Ihre Fachkenntnis vertraut.

    Mit dem gegenständlichen Passus im BGB steht und fällt nämlich der Sinn der ganzen Aktion. Dem Beitragsservice ist es nämlich gleichgültig, wenn ich bar zum Beispiel bei einer Bank einzahle, sofern ich die Gebühren selbst trage (wie das BGB das ganz offensichtlich vorsieht). Das kann ich machen, aber das juckt den BS nicht im Geringsten und das kostet mich zusätzlich Zeit und Geld. Einen Sinn hätte die Aktion nur, wenn die Kosten der Bareinzahlung durch den BS zu tragen wären und dieser somit einen Nachteil erleiden oder aber seine gesamte Forderung bis zum EuGH-Entscheid zurückstellen würde.

    Es wäre also vielleicht empfehlenswert, wenn Sie sich demnächst über die Rechtslage informieren BEVOR Sie derartige Emfehlungen abgeben und Ihre Leser dazu zu bringen, sich selbst ins Knie zu schießen.

    Freundliche Grüße
    Andreas Auer

    Sehr geehrter Herr Auer,

    das ist nicht ganz richtig. Es ging von Anfang an auch nicht um die Belastung des BS mit Kosten, sondern um die im März 2019 vom Bundesverwaltungsgericht bekräftigte Befugnis, bar zahlen zu dürfen, was der BS aus administrativen Gründen ablehnt. Dass damit auch für die Nutzer unter Umständen Mühen verbunden sind, dürfte für die meisten, der eine der wenigen Möglichkeiten, das Eintreiben der Gebühren zu erschweren, wahrnehmen möchte, völlig in Ordnung sein.

  3. DJ

    Herr Steinhoeffel,
    ganz mieser Stil! Das Zitat vom Chorleiter des Opernkinderchores ist von ihnen völlig verkürzt und aus seinem Kontext gerissen. In einem Artikel vom 05.06.2009 auf deutschlandfunkkultur ist das Zitat folgendermaßen zu lesen:
    „Mir persönlich liegt viel daran, diese Offenheit der Kinder zu nutzen. Den Kindern kann man alles präsentieren, wenn sie jung sind, wenn sie im ersten, zweiten, dritten Schuljahr sind. Das nutzen wir positiv. Wir bieten den Kindern nicht nur das Musiktheater an als Inhalt, sondern auch sakrale Musik, auch Chorsinfonik. Also das sind die großen drei Säulen, mit denen sich die Kinder beschäftigen. Immer schön abwechselnd, so dass es für die Kinder auch hoffentlich nie langweilig wird.“
    (https://www.deutschlandfunkkultur.de/kleine-saenger-mit-grosser-stimme.1153.de.html?dram:article_id=181968)
    Der Artikel bezieht sich darauf, dass im Opernkinderchor auch eher kinderuntypische Musiken wie klassischen Werke oder sakrale Musik gesungen werden, da der Chorleiter um den (richtigen) Sachverhalt weiß, dass Kinder nicht so verbohrt und voreingenommen sind wie manch ein Erwachsener (Sie?!).
    Ihr manipulativer Missbrauch dieser Zitates, das in absolut KEINEM Zusammenhang steht mit einer „grünen“ oder „linken“ Politik zeugt nur von einer populistischen, unseriösen Meinungsmache!

  4. Eddy

    Hallo zusammen. Hat jemand Erfahrung, was passiert, wenn man bar bezahlt? Ich habe den offen stehenden Betrag in Höhe von 43,98 EUR per Einschreiben/Rückschein an die GEZ geschickt, weil ich gehört hatte, dass man auch mit Bargeld bezahlen kann und habe noch keine Reaktion gehört.

  5. Daniel

    Habe am 23.12.2019 die GEZ nach meinen Daten gefragt, am 9.1.20 kam die Antwort. Die letzte seite hat es in sich, da steht nämlich, wie viel ich der GEZ schon zahlen musste.
    Habe mittlerweile die Einzugsermächtigung storniert (März 2019), indem ich die Lastschrift rückgängig machte. Bin beim Schritt Festsetzungsbescheid, dem ich widersprochen habe (siehe auch https://rundfunk-frei.de/). Mal sehen, wie es jetzt weitergeht …:-)
    Freue mich auf jeden Kommentar, den ich hier lesen kann …:-)

  6. Thomas

    Hallo Herr Steinhöfel, wie sollte man den Widerruf auf Ablehnung der Bargeldzahlung formulieren?
    Könnten Sie eventuell ein Musterschreiben veröffentlichen?

    Danke
    Thomas