Weihnachtsgrüsse an den „Beitragsservice“: Systemkollaps durch Datenschutzgrundverordnung

In der Weihnachtszeit denkt man an seine Lieben. Und für viele gehört da natürlich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen gutbezahlten Protagonisten Claus Kleber oder Tom Buhrow dazu. Den Medien kann man Jahresgehälter von € 600.000,00 (Kleber) bzw. € 400.000,00 (Buhrow) entnehmen. Ich bin der Letzte, der etwas gegen hohe Bezüge hat. Bei unseren beiden Probanden wären aus meiner Sicht auch noch höhere Gehälter ok, wenn die Kunden, also die Beitragszahler, sie gebilligt hätten. Man könnte ja einmal online abstimmen lassen. Natürlich darf ein Top-Nachrichtenmoderator deutlich 6-stellig verdienen. Wenn er einen ordentlichen Job macht.

Weihnachtsgrüsse vom Gebührenzahler

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht besonders populär. Wie wäre es aber, wenn sie sich plötzlich als Verbündete im Kampf gegen die hier und da nicht sonderlich populäre „Demokratieabgabe“ („Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft“, Jörg Schönenborn) erweist? Viele Menschen beklagten sich wortreich, zB in den sozialen Medien, über das Leid dieser Abgabe. All jenen rate ich, die Weihnachtszeit dafür zu nutzen, dort mal etwas „Zug in den Kamin“ zu bringen, wenn es gestattet ist, den großen Peer Steinbrück zu zitieren.

§ 15 Abs. 3 DSGVO gibt jedem Beitragszahler Auskunftsansprüche darüber, was der „Beitragsservice“ mit seinen Daten macht. Wollen Sie das nicht sowieso schon immer wissen? Das ist übrigens ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen. Hier gibt es bereits ein Formular, das in zwei Minuten ausgefüllt ist. Per Post oder per Mail abschicken, fertig.

Gerade die vor uns liegende Weihnachtszeit erweist sich als für diese Anfrage ideal. Es fallen nämlich jede Menge Werktage weg, die Monatsfrist bleibt aber bestehen.

Systemskollaps durch kostenlose Anfrage

Wenn jeder, den die Abgabe ärgert, diese Anfrage stellt, wird es beim „Beitragsservice“ möglicherweise zum Sytemkollaps kommen. Denn auf Hunderttausende oder gar Millionen von Anfragen ist das System nicht eingerichtet. Es werden enorme Ressourcen, die sonst zum Eintreiben von Gebühren genutzt werden können, gebunden und es entstehen erhebliche personelle und administrative Kosten. Man stelle sich nur ein mal vor, welchen enormen Arbeitsaufwand die fristgerechte Beantwortung diese Anfragen verursacht. Natürlich hält das System dafür keine Mitarbeiter vor. Woher sollen die über Nacht kommen? Was passiert mit Ihnen, wenn die Anfragen beantwortet sind? Wer per Brief anfragt und seine E-Mail nicht mitteilt, verursacht darüber hinaus Portokosten.

Das ist ebenso schnell erledigt, wie ein Kommentar bei Facebook. Und es wäre ein Heidenspaß. Würden alle mitmachen, ist das System am Ende. Auf gehts. Und vielleicht noch den Auskunftsantrag beenden mit „Mit weihnachtlichen Empfehlungen“.

„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas! Denn wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte !“, Lenin.

Schauen wir mal, ob er recht hatte.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019

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Kommentare

  1. Leon

    Etwas mysteriöses passiert bei mir, jemand unterschreibt das Lastschriftmandat mit meinen eigenen Daten aber falscher Unterschrift :0
    Dann muss ich selbstverständlich nach ca 4 Wochen die Abbuchung am Automaten wiederrufen.
    Echt mysteriös …
    Hat jemand einen Tipp wie ich das umgehen kann da der Service ja die Lastschrift anbietet ???

  2. Stubenviech

    Apropos Datenschutz und Europäische Datenschutzgrundverordnung: Entspricht die Weitergabe der Daten von den Meldebehörden and die Rundfunkgesellschaften eigentlich sämtlichen rechtsstaatlichen Standarts?

  3. Dennis H.

    Hallo Herr Steinhöfel,

    auf Ihre Vorlage vom 20.01. im „Hallo Meinung“ Gebührenstop Bereich habe ich jetzt eine Antwort erhalten. Wie soll man hierauf reagieren? Auf der „Hallo Meinung“ Seite ist noch keine Antwort hierzu zu finden und auf der Facebook- Seite wird auch momentan nur auf die Briefvorlage vom 20.01. verwiesen.
    Text des Schreibens vom 05,05.20:
    Sehr geehrter Herr ….,
    vielen Dank für Ihre Mitteilung.
    Sie möchten Ihren RFB bar zahlen und berufen sich auf den Beschluss des BVG vom 27.03.19 Az.6 C 5.18 und 6 C 6.18.
    Das BVG hat aber keine Entscheidung darüber getroffen, dass die öffetl. rechtl. Rundfunkanstalten Bargeld zu Zahlung des Rundfunkbeitrages annehmen müssen. Die Revisionsverfahren sind bis zu einer Entscheidung des europ. Gerichtshofes ausgesetzt. bis zu einer abschließenden gerichtl. Klärung bleiben die entspr. Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages bestehen. Danach kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung gezahlt werden.
    Der Rundfunkbeitrag ist weiterhin bargeldlos zu zahlen.
    >Ihr Beitragskonto haben wir auf Einzelüberweisung umgestellt.

    Mfg.
    Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio

  4. :Irene.

    Hallo,

    möchte gerne noch das Schreiben abschicken. Es liegt bei mir aber noch, da es unvollständig ist. Unter Nr. 8 heißt es nur „Art. 22 Absätze 2 + 4“. Artikel von was bitte? Danke für die Auskunft, da so das Schreiben nicht verwendet werden kann.

    Viele Grüße aus Südbayern
    :Irene.

  5. Beitragseinzahlungsservice

    Ich würde empfehlen, dass man die kostenfreie Auskunft nach DSGVO nicht nur beim Beitragsservice anfordert, sondern bei jeder juristischen Person, also bei jeder Landesrundfunkanstalt separat – man weiß ja nie, wer alles Daten über die Kundschaft gespeichert haben könnte .. .

  6. Croma

    Ich bekomme heute als Reaktion auf meine Anforderung einer DSG-VO-Auskunft vom 7.1. eine Email (!) von der Adresse rueckfragen@rundfunkbeitrag.de mit folgendem Inhalt:

    Sehr geehrter Herr XXXXXX,
    vielen Dank für Ihre E-Mail.
    Sie wünschen Auskunft, ob und welche personenbezogenen Daten von Ihnen beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gespeichert werden.
    Bitte berücksichtigen Sie, dass hierzu die eindeutige Zuordnung Ihres Beitragskontos oder eines Aktenzeichens notwendig ist. Dies war uns aufgrund fehlender Angaben (Beitragsnummer, Aktenzeichen oder Name mit vollständiger Anschrift) leider nicht möglich.
    Wir empfehlen Ihnen daher die Nutzung unseres Online-Formulars, mit dem Sie schnell und einfach eine entsprechende Anfrage stellen können:
    https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/datenschutz/datenauskunft/index_ger.html
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

    Diese Mail ist eine Frechheit, weil ich selbstverständlich sowohl meinen vollen Namen mit Anschrift sowie Beitragsnummer angegeben hatte. Ich sehe darin den Versuch, Anfragen unzulässig zurückzuweisen bzw. die Frist zu unterlaufen. Wie reagiere ich so, dass ich sie nicht vom Haken lasse?

  7. Wolfgang Heppelmann

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel.

    Seit längerem bin ich im „Kelle Blog“ unterwegs, zuletzt schrieb ich gestern Abend einen Komentar. Eben wollte ich den Blog erneut öffnen, da ging eine Kasperskyseite auf, mit folgender Anzeige:

    „Ihre Verbindung ist nicht geschützt, Die Sicherheit ihrer Verbindung ist reduziert, Angreifer können versuchen, Ihre Daten von der Webseite zu stehlen. Es wird empfolen, diese Webseite nicht weiter zu verwenden. Webadresse: Denken erwünscht.com ,Grund: Ungültiger Name des Zertifikats. Der Name gehört nicht zur Zulassungsliste oder ist explizit aus der Liste ausgeschlossen. Zertifikat anzeigen. Ich kenne das Risiko, möchte aber trotzdem fortfahren.“

    Wenn ich auf den Passus: „Ich kenne das Risiko, möchte aber weiter Fortfahren“ gehe, erscheint : „Service Temporarily Unavailable“

    Geschieht hier jetzt das Gleiche, wie bei dem You tube- Kanal „unblogt“ von Miro, den You Tube kürzlich gesperrt Hatte?

  8. DaBork

    Es sollte auch darauf hingewiesen, dass das Auskunftsersuchen nicht nur auf den aktiven Datenbestand, sondern auch darüber hinausgehend auf alle bisher verarbeiteten und gespeicherten Daten zur Person und zum Beitragskonto von Anbeginn der Beitragszahlung erstrecken soll.

  9. Gitti

    Vielen Dank für die Anregungen. Habe meine Einzugsermächtigung widerrufen und eine DSVGO Anfrage per Einschreiben gestellt.
    Werde meinen nächsten Beitrag per Wertbrief entrichten. Leider werde ich ein 2 Cent zuviel senden 🙂

  10. Gerhard Klöckers

    Ich habe das Formular am 24.12.2019 abgeschickt – per Mail – und mit Datum vom 07.01.2020 heute, am 10.01.2020, Antwort bekommen.

    Beim Staatsfunk herrschen weder Personal- noch Geld- noch Papiermangel, es wird keinen Systemkollaps geben.

  11. Die einzige E-Mail Versendung die vom Beitragsservice & der Rundfunkanstalt anerkannt wird ist über DE-Mail. Steht auch im Kleingedruckten auf der Rückseite der Schreiben vom Beitragsservice.

    Die Beantwortung der Mail wird dann postalisch zugesandt und kann schon mal locker 4 Monate dauern 😉

  12. Markus

    In welchem zeitlichen Abstand hat man ein Anrecht auf die kostenlose Auskunft?
    Bei der SCHUFA hole ich mir ja schon lange meine jährliche kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft (Suchbegriff „Datenkopie“). Das ist etwas umständlicher, da man einen Scan des PA anfügen muss – und das für jedes volljährige Familienmitglied! Aber der Datenschutz verlangt nun mal persönliche Opfer!

  13. Bernd Tilgner

    Anregung: Der Beitragsservice wird Probleme haben, alle gemäß DSGVO erfolgenden Anträge auf Auskunft fristgerecht zu beantworten. Meine Idee: Wie wäre es, wenn Sie auch über die Rechtsbehelfe bei nicht erfolgender Auskunft nach DSGVO zu informieren? Vielleicht in einem separaten Video? (Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, Geldbußen, gerichtlicher Rechtsbehelf gegen die Auskunftsverantwortlichen).

  14. Bernd Tilgner

    Hinweis: Der Beitragsservice beantwortet laut Homepage E-Mails nicht mehr. Hier ein Tip: Die (ziemlich geheimgehaltene) (kostenlose!) Festnetz-Faxnummer des Beitragsservices lautet: (0221) 5061 8292 01 – ein Fax absenden kann man auch bei vielen E-Mail-Anbietern online (z. T. sogar kostenlos), also auch ohne Faxgerät.