„Deutschland lässt sich nicht erpressen“

Demütigung in Teheran

Demütigung in Teheran

„Mit Terroristen ist nicht zu verhandeln“, Helmut Schmidt, 1977.

Seit gestern sind die beiden Journalisten der „Bild am Sonntag“, die vom Iran ungerechtfertigt inhaftiert wurden, wieder frei. Sie waren ein Pfand in den Händen Teherans mit dem Ziel, dies gegen Legitimität für das Regime einzutauschen. Der Handel ist aufgegangen. Die angeblichen Visa-Vergehen waren alberne Petitessen, die in jedem Rechtsstaat als Ordnungswidrigkeit wegverwaltet worden wären. Die Gefangennahme der Reporter durch den Iran hingegen war Geiselnahme, im Kern ein Akt von Staatsterrorismus. Und beileibe kein Einzelfall.

„Wir können uns nicht erpressen lassen von Leuten, die so Schreckliches mit anderen Menschen machen.“ Bundeskanzlerin Merkel, März 2007 in einem anderen Fall von Geiselnahme. Aus dieser  Quelle stammt auch das Zitat in der Überschrift

Trotz der einschlägigen Rhetorik, wonach man nicht mit Terroristen verhandele, geschah hier nicht nur genau dies. Man schickte auch noch den Vizekanzler und Bundesaussenminster zum Verhandeln und zur Lösegeldübergabe.

Naheliegenderweise ist es die wohl vorrangigste Aufgabe der Bundesregierung, alles in ihrer Macht stehende für die Sicherheit der Bürger ihres Landes zu tun. Dabei muss es aber auch darum gehen, durch Fehler keine größeren Risiken für zukünftige Fälle zu schaffen. Aber ist nicht genau dies aufgrund des hohen diplomatischen Preises, den Westerwelle gezahlt hat, geschehen?

Der Iran, ein Land, in dem es keine Homosexuellen gibt, hat den Showdown mit Deutschland gewonnen. Andere totalitäre Regime werden genau beobachtet haben, wie man von Deutschland für Akte von Staatsterrorismus belohnt wird. Westerwelle hat dem Repräsentanten des weltweit geächteten Mullah-Regimes Ahmadinedschad die Hand geschüttelt. Übertragen in der „tagesschau“ zur besten Sendezeit.

Das ein deutscher Aussenminister sich dann auch noch, wie geschehen, durch eine Pressemeldung aus dem Büro des Schergen Ahmadinedschad derart demütigen lassen muss, wie es hier geschehen ist, zeigt die Konsequenzen dieser wohlgemeinten Politik der Schwäche. Denn: Nach Angaben von Ahmadinedschads Büro ging es bei dem Treffen mit dem iranischen Präsidenten um „regionale Fragen, die Lage in Afghanistan sowie um die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus und Drogenschmuggel“.

Für die oberflächlichen Verharmlosungen in der „FAZ“ fehlt mir jedes Verständnis.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2011

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Kommentare

  1. max

    Lieber anonymus, das hast Du aber fein geschrieben, Du Nicht-Freund des „braunen Salons“. Ich habe mich übrigens nicht der „rechtsstaatlichen Vertretbarkeit“ einer Strafnorm genähert, sondern dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. Geh mal in eine Vorlesung, die spielt in der Juristerei ab und zu eine Rolle.

    Was die Spiegel-Affaire mit Visavergehen zu tun hat, wird wohl Dein Geheimnis bleiben. Ich hatte Dich eigentlich um ein entsprechendes Fallbeispiel aus Deutschland gebeten. Vergessen? Ueberlesen? Den Vergleich hast übrigens Du gemacht, also komm mir nicht mit googeln.

    Dass der Iran den Springerjournalisten vorgeworfen hätte, eine „Springer Sekundär Pressestelle der israelischen Regierung inaugurieren“ zu wollen (geilste Formulierung aller Zeiten), wäre mir neu. Aber ein solch intimer Kenner des Weltgeschehens wie Du kannst mir sicher entsprechende Quellen nennen. Oder muss ich die auch googeln?

    Der „bekannte Nahost-Wissenschaftler“(ah ja, ist er das denn?) Dr. Finkelstein ist übrigens schlicht ein Antisemit (ja,ja, auch wenn er selbst Jude ist). Wieviele Monate genau sass er übrigens in einem israelischen Gefängnis?

    Solltest Du eine Uni mal von innen sehen, noch ein kleiner Tip: mit gestelzten Formulierungen und Vergleichen, die nicht mal mehr hinken machst Du allenfalls beim Hausmeister Eindruck.

  2. Anonymus

    @Andrej: leider ist es mir nicht möglich, inhaltlich Stellung zu Ihrem Beitrag zu nehmen, weil dieser sich mit der von mir vorgetragenen Argumentation in keiner Weise auseinandersetzt. Ein wenig verwirrend ist auch, dass Sie selbst von „iranischem Strafrecht“ sprechen und sodann einen Abschnitt zitieren, der die Überschrift „Islamische Rechtsprechung“ trägt. Ich setzte hier voraus, dass Ihnen der entsprechende Unterschied geläufig ist. Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, habe ich mich ausschließlich auf die legislative Seite des deutschen Strafrechts bezogen, nicht (auch) auf die judikative. Dabei habe ich lediglich – was niemand, der ernst genommen will – bestreiten kann (es sei denn, mal wollte Fakten bestreiten, was meist ein recht hilfloses Unterfangen darstellt), aufgezeigt, dass Strafhaft aufgrund (praktizierter) Homosexualität auch in Deutschland bis 1994 den Buchstaben des Gesetzes entsprach, und ferner, dass es auch in Deutschland möglich ist, dass hiesiger illegaler Aufenthalt als Straftat beurteilt sowie ferner die Beseitigung dieses rechtswidrigen Zustandes mittels (Abschiebe-)Haft erzwungen kann (bei deren Ausführung es übrigens bereits zu Todesfällen gekommen ist, vgl. etwa den Fall Aamir Ageeb).

    Nur auf diese (sehr begrenzten) Themen habe ich mich bezogen, so dass ich nicht recht verstehe, warum Sie nun mit Sodomie, Feinden Gottes oder Feierabendbieren in muslimischen Ländern ankommen. Dies war alles nicht mein Thema, so dass es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, dass ausgerechnet Sie mir die Verwechslung von Äpfeln und Birnen vorwerfen, während ich – um bei dieser Terminologie zu bleiben – von Äpfeln sprach, Sie hingegen von Birnen. Es mag so sein, dies lediglich der Vollständigkeit halber, dass nach der Scharia, dem religiösen (!) Gesetz des Islam, Feinde Gottes mit dem Tode zu bestrafen sind. Freilich steht in der Bibel, dem religiösen Richtwerk eines jeden Christen und nach dem Katechismus der kath. Kirche heilig in jedem Satze, nichts anderes. Ich darf zitieren:

    „Wer des Herrn Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lästert, soll sterben.“ Lev 24,16

    Strafbar ist dies übrigens – unter gewissen Voraussetzungen – auch nach den weltlichen Maßstäben unseres Landes, vgl. § 166 StGB.

    @max: auch wenn Sie mir nach der Tendenz ihres Beitrags offensichtlich nicht weniger als den Tod an den Hals wünschen, muss ich Sie enttäuschen (übrigens auch was die Dauer meines Schulaufenthalts anbetrifft, wobei mir in der Tat unbekannt war, das man Rechtswissenschaften auf der Schule lernt, bekannt hingegen, dass jeder Sitzenbleiber länger zur Schule geht als derjenige, der nie sitzen blieb, Sie indes nun gerade dem ersteren, also längerem Schulbesuch, den Vorzug zu geben scheinen – was ich allerdings nicht zu kritisieren habe, vielleicht haben Sie insofern sogar selbst positive Erfahrungen sammeln können) . Eine Reise in den Iran ist gegenwärtig nicht geplant. Da ich – glücklicherweise – auch kein „Freund des braunen Salons“ bin, würde mir im Falle einer solchen allerdings, nach aller Wahrscheinlichkeit, ohnehin nicht das Geringste zustoßen, zumal ich es als nicht besonders intelligent empfinden würde, gerade zu dem Zweck der Begehung von Straftaten in ein fremdes Land einzureisen. Mir ist auch nicht bekannt, dass dort je ein Deutscher verhaftet worden wäre, weil er Alkohol getrunken oder nicht auf der Stelle zum Islam konvertiert wäre, um noch eine gewisse Anleihe bei „Andrej“ zu nehmen.

    Wenn Sie ein praktisches Beispiel der Anwendung der von mir zitierten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes wünschen, so empfehle ich Ihnen eine entsprechende Google-Suche oder den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, der hat schon für ganz andere Leute viel Fruchtbares zutage gefördert. Ein Beispiel für einen Todesfall im Rahmen der deutschen Abschiebepraxis habe ich oben überdies bereits geliefert. Sodann noch: auch auf die Gefahr hin, dass Sie es eventuell nicht begreifen, wage ich den Versuch einer Argumentation dahingehend, dass es doch offensichtlich keinen Sinn machen kann, sich der Frage der rechtsstaatlichen Vertretbarkeit einer Strafvorschrift vom Strafrahmen her zu nähern (deren Unterschiede mir übrigens durchaus geläufig sind). Nach den Maßstäben unseres Grundgesetzes dürfte die Freiheit von gelebter Homosexualität vor staatlicher Beeinträchtigung jedenfalls dem Schutze von Art. 2 I GG, wohl aber auch – da diese die gesamte Persönlichkeit erfasst und individueller Ausdruck von Subjektsqualität ist – jenem von Art. 1 I GG unterfallen. Da beides sog. Menschenrechte sind (in der Grundrechtsdogmatik gibt es auch sog. Deutschenrechte et alt., doch würden weitere Ausführungen hierzu sicher zu weit, eventuell gar wiederum zu Überforderung führen), ist eine Vorschrift wie § 175 StGB (a.F.) mangels (ersichtlicher) verfassungsrechtlicher Rechtfertigung schlicht menschenrechtswidrig. Die Frage der Verletzung von Menschenrechten – qua Gesetzeslage (allein auf diese stellte ich ja ab, nicht die Rechtspraxis) – ist demnach eine solche, die allein mit einem einfachen „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann und einer quantitativen Unrechtsabstufung in diesem elementaren Sinne nicht zugänglich ist (eine Verletzung von Menschenrechten ist es eben auch, „nur“ eine Freiheitsstrafe für Homosexualität in Aussicht zu stellen; anders ausgedrückt: sie wird es nicht erst dann, wenn sogar die Todesstrafe droht).

    Übrigens, wenn man – das Sie ja unbedingt einen Vergleich nicht auf Grundlage des positiven Rechts, sondern der Rechtspraxis haben wollen – den Fall der inhaftierten Springer-Journalisten einmal rein um des Argumentierens willen – stark verkürzt, aber durchaus im populistischen Interesse des hiesigen Blogs – als bloße „Laune“ des iranischen Staates ansehen wollte (sich also die aufenthaltsrechtliche Illegalität hinweg dächte), ja gar als Ausfluss des Willens, unliebsame Journalisten davon abhalten zu wollen, im Iran eine Art Springer Sekundär Pressestelle der israelischen Regierung zu inaugurieren, dann gibt es auch in der deutschen Rechtspraxis hierfür ein Pendant. Vielleicht haben Sie schon einmal etwas von der Spiegel-Affäre gehört. Da wurde der gute Rudolf Augstein dafür, dass er dem alten Wüterich FJS mal so gehörig auf den Schlips trat und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands in Frage stellte, kurzerhand für dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft gesteckt. Sehen Sie jetzt die Parallele?

    Übrigens, dies nur noch als Schlussbemerkung: selbst das unbestrittene weltliche Zentrum des Humanismus, Israel, will Regierungskritiker lieber nicht im eigenen Lande haben. So wurde der bekannte Nahost-Wissenschaftler Prof. Dr. Finkelstein, seines Zeichens übrigens selbst Jude, bei der Ankunft in Israel kurzerhand ins Gefängnis gesteckt und später des Landes verwiesen. Erstaunlich, dass man darüber im hiesigen Blog, der sich doch so dem Schutze der allgemeinen Menschenrechte verpflichtet fühlt (wie sagte Steini jüngst so schön: als wären diese nicht „universell“ !!), überhaupt nichts lesen konnte. Aber dabei hat es sich wahrscheinlich um ein absolutes Versehen gehandelt…

  3. max

    Noch was, lieber anonymus, wenn Du schon den §175 mit dem iranischen Recht vergleichst: lies den Paragraphen, schau Dir die Strafandrohung an. Und dann flieg nach Teheran, und verstosse dann mal gegen das betreffende iranische Recht. Du wirst gewisse Unterschiede feststellen.

    Achtung: unbedingt Reihenfolge einhalten!

  4. max

    Wenn denn der kluge anonymus dann bitte einen einzigen Fall in Deutschland zitieren würde, bei dem erstens die Nationalität bekannt ist, das Heimatland sich einer Rücküberstellung nicht verweigert und der trotzdem monatelang wegen „Visavergehen“ inhaftiert ist. Ein einziger würde genügen, Du Spitzenjurist!

    Dein Geschwurbel betreffend §95 brauch ich wohl nicht zu kommentieren, Du verstehst es offensichtlich nicht.

    Weisst Du, es gibt schon ein, zwei Gründe, weshalb Juristen länger zur Schule gehen als Du.

  5. andrej

    In Zeiten, wo viele Kinder nicht wissen, dass Milch nicht aus dem Supermarkt, sondern aus der Kuh kommt, wollen wir Ihnen gerne nachsehen, Anonymus, dass für Sie Äpfel und Birnen das gleiche sind.
    Vergleichen wir doch mal, wie von Ihnen begonnen, dass iranische Strafrecht mit dem bundesdeutschen:
    „Islamische Rechtssprechung

    Die Gesetze Hodoud (Vergehen gegen den göttlichen Willen) und Qisas (Vergeltung) sind Teil der Scharia. Sie sieht die Todesstrafe für eine Vielzahl von Straftaten vor, darunter […] Verstoss gegen die Moralvorschriften wie Ehebruch, Homosexualität, Sodomie und wiederholter Konsum alkoholischer Getränke. Die Gesetze erlauben die Verhängung der Todesstrafe auch gegen Personen, die für schuldig befunden werden «auf Erden korrupt» oder «ein Feind Gottes» zu sein. Diese interpretierbaren Begriffe können auch auf gewaltfreie politische Oppositionelle angewandt werden.“
    http://www.amnesty.ch/de/themen/todesstrafe/info/info/todesstrafe-im-iran

    Da Sie uns ja weismachen wollen, dass es hierzulande so ähnlich zugeht wie bei Mullahs, muss ich dann wohl wegen des Feierabendbiers gestern heut noch mit dem Scharfrichter rechnen, oder hab ich Sie irgendwie falsch verstanden?
    Und die einzige Androhung, jemanden in Deutschland als „Feind Gottes“ hizurichten, hab ich hier gefunden:
    https://www.islambruederschaft.com/blog/?p=2805
    Scheint sich aber irgendwie nicht wirklich um eine offizielle Web-Seite der deutschen Justiz zu handeln…

  6. Anonymus

    Mein Gott, was staunt man immer wieder über den Kenntnisreichtum des hiesigen „Bloggers“ samt seiner „Mitdiskutanten“, mögen diese im Grunde auch eher als eine Art Akklamationsorgan für sämtlichen „Quatsch“ dienen, den unser „Steini“ (keine Anspielung !)hier zum Besten gibt.

    Es darf mal wieder zitiert werden:

    Visaangelegenheiten der hier relevanten Art (Anm. d. Verf.: deren Einzelheiten freilich völlig unbekannt sind !) wären „in jedem Rechtsstaat als Ordnungswidrigkeit wegverwaltet“ worden.

    Wirklich?

    Als Visum bezeichnet man ja bekanntlich die in Form eines Sichtvermerks ohne große Einzelfallprüfung erteilte, meistens zeitlich begrenzte Genehmigung für den Aufenthalt einer Person in einem fremden Land. Ohne dieses Visum hält man sich folglich ohne die entsprechende Genehmigung, also illegal, dort auf, was zur Folge habe kann, dass man aus diesem Land wieder entfernt wird. Nun, ganz genauso ist das auch in unserer lieben Heimat, scil. in Deutschland. Und wenn es in diesem Zusammenhang zur geordneten Rückführung eines hier illegal befindlichen „Ausländers“ nach Lage der Dinge notwendig erscheint, kann dieser auch der Haft unterworfen werden, vgl. § 62 AufEnthG. Ferner stellt das illegale Sich-Befinden in Deutschland unter hier im einzelnen nicht näher darzulegenden Voraussetzungen sogar eine Straftat dar, vgl. § 95 AufEnthG, welche (wiederum) mit Gefängnis geahndet werden kann. Die Steini-Aussage ist demnach offensichtlich Quatsch mit Sosse, sie scheitert bereits an einem simplen „Deutschland-Vergleich“ (vorausgesetzt, man betrachtet die BRD trotz ihrer Geschäfte mit den Terror-Mauleseln noch als „Rechtsstaat“, aber dies habe ich einfach mal unterstellt).

    Sodann die implizite Kritik, der Iran wäre ja schon deshalb ein Unrechts-, ja ein riesengroßer Schurken- und überdies allergefährlichster Terrorstaat, weil das „Schwulsein“ (welches ich persönlich, wenn diese Bemerkung hier erlaubt ist, ebenfalls nachgerade abscheulich finde) dort eine Straftat darstelle. Wiederum mag ein Blick in die deutsche Rechtslage zu einer Versachlichung dieses Punktes beitragen. Bis ins Jahr 1994 hinein (!!) galt bei uns § 175 StGB, welcher praktizierte Homosexualität (GV etc.) ebenfalls unter Strafe stellte (mit nicht unbeträchtlichem Strafrahmen). Jahrzehnte lang hatte dieser Paragraph sogar noch wortgetreu genau jenige Fassung, welche er in der Nazizeit von Addi und Co. erhalten hatte.

    So sieht man: ein wenig Sachlichkeit, ein wenig Rechtsvergleichung, ein wenig guter Wille und etwas weniger agitative Verbissenheit, und schon weitet sich die Perspektive.

    Schlussbemerkung: unterstellt, Guido Regenbogenwelle wäre aufrund seiner Eigenschaft als – Zitat Stromberg, wenn auch ohne Fußnote – „Freund des braunen Salons“ für ein paar Tage in Teheran eingesperrt worden – wäre dies wirklich so schrecklich gewesen (für uns, das Volk)? Wäre es sooooo schlimm gewesen, wenn man wenigstens mal ein paar Tage Ruhe gehabt hätte vor ihm, dem Dauerquassler, Kamerajunkie, ewigen Besserwisser und selbstverliebten Harz IV-Poeten?

  7. Kann sein, daß das nicht die beste Aktion von Westerwelle war.

    Aber man muß sich mal vor Augen halten daß der iranische Terrorist seit Jahren regelmäßig in die USA einreist, ohne daß die amerikanische Regierung auch nur die leisesten Anstalten macht, ihn hinter Gitter zu bringen.

    Wenn nun schon die Amerikaner sich in ihrem eigenen Land nicht trauen, gegen diesen Terroristen vorzugehen, und sich auch noch in ihrem eigenen Land von ihm demütigen lassen, wie will man da Westerwelle Vorwürfe machen, daß im Iran nicht heftiger auftritt?!

    Viele Grüße

    Michael Kastner

  8. Ollie

    Vielen Dank für diesen Artikel, der trifft genau auf den Punkt!
    Für mich bleibt Westerwelle immer noch ein Freund des Antisemiten und arabischen Lobbyisten Möllemann. In Iran müßte er eigentlich hingerichtet werden als Homosexueller, das stört ihm aber ganz wenig, er verhandelt mit den Geiselnehmern und bespricht mit denen Demokratie-Fragen, lächelt in die Kameras und schüttelt den Mördern die Hände… das ist sowas widerlich, mir fehlen die Worte.. Appeasment pur!

  9. laser

    Ob die beiden eine heimliche Liebe verbindet ??? Waren alle Baukräne besetzt ???
    Übrigens,Deutschland lässt sich nicht nur erpressen,sondern hat sich abgeschafft.

  10. Benno

    Na und? Auch ein Churchill, und der war ein ganz anderes Kaliber als Westerwelle, hat sich für ein gemeinsames Foto mit dem Massenmörder Stalin ablichten lassen. Insofern könnte man frotzeln, daß Westerwelle durch den Gang der Geschichte ja irgendwie gut sozialisiert worden sei.
    Auch damals sind Hände mit einem Psychopathen geschüttelt worden.
    Will es irgendjemand wirklich wagen, sich die Frage zu stellen, wie man das eigentlich definieren will: „Rationaler Gang der Geschichte“, oder ob es dergleichen überhaupt gibt? Kein Scherz: wer das versucht, könnte schnell in kultur- bzw. zivilisationsgeschichtliche und anthropologische
    Untiefen geraten und würde danach vermutlich die Fortsetzung zu William Burroughs „Naked Lunch“ schreiben …
    Außerdem bestehen ja wirtschaftliche Interessen Deutschlands mit dem Iran, also bitte nicht wundern. So sehr ich die Empörung verstehe: es ist doch nicht das erste Mal, daß sogenannte ziviliserte und aufgeklärte Nationen mit Despoten, Diktatoren oder Massenschlächtern unter eine Decke kriechen, weil es um viel Geld geht. Das macht die Sache natürlich nicht besser, aber wir reden schließlich von Guido Westerwelle …

  11. S.J. Straka

    Aber Herrn Ahmadinedschad ist es sicher auch nicht leicht gefallen, einem Homosexuellen die Hand zu schütteln.

  12. backtoroots

    Ihrem Kommentar kann ich nur zustimmen. Es ist eine Unverschämtheit, mit welcher Arroganz dieser faschistisch geführte Mullah-Apparat Menschen behandelt, instrumentalisiert als „Verhandlungsmasse“ unter Mißachtung jeglicher humanitärer Grundprinzipien. Unglaublich, daß diese Marionette Ahmadinedschad schon 2 Mal vor einem Weltforum seine Hetztiraden gegen seinen zionistischen Erzfeind Israel kundtun durfte, ohne ihn auch nur irgendwie zur Räson zu bringen und ihm das Wort zu verbieten. Man kann hoffen, daß die Opposition Aufwind bekommt durch den momentanen Umbruch im islamischen Lager. Allerdings wird dieses Regime mit allen Mitteln versuchen, jegliches öffentliche Aufflammen oppostioneller Regung im Keim zu ersticken. Aber diese Keimzelle islamistischer Großmanns-Sucht wird nicht mehr lange überleben…das ist sicher; denn es wird Zeit für eine neue, nachhaltige Politik im Nahen Osten…