Beitragsservice unter „Hochdruck“ – Anfragen jetzt faxen

Die häufig beschworene Zivilgesellschaft kann plötzlich auch aus einer völlig anderen Ecke aktiv werden, wenn einer hinreichend großen Zahl von Menschen etwas nicht mehr passt. Was Millionen von Menschen nicht gefällt, ist zweifellos der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner aktuellen Verfasstheit. Da die Klagen gegen die Erhebung der „Demokratieabgabe“ erfolglos bleiben dürften, gab es Ende 2019 zwei Vorschläge, wie man auf anderem Wege seinen Unmut deutlich machen und das Finanzierungssystem attackieren kann.

Weihnachtsgrüße an den Beitragsserivce„, das Verlangen auf Auskunft über die eigenen Daten, die vom „Beitragsservice“ kostenlos innerhalb eines Monats zu erteilen ist.

Und „Neujahrsgrüsse an den Beitragsservice„, die Strategie, sämtliche Lastschriften zu widerrufen und Barzahlung anzubieten. Wer nicht zahlen will, sollte es doch denen, die nach seinem Geld trachten, wenigstens so schwer wie möglich machen. Nach Maßgabe einer gerichtlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss der „Beitragsservice“ Bargeld annehmen. Das Verfahren liegt zur Zeit beim Europäischen Gerichtshof, ist also noch nicht rechtskräftig.

Offenbar scheint diese Strategie erste Früchte zu tragen. Wie anders liesse es sich erklären, dass der „Beitragsservice“ sogar in einer Pressemitteilung einräumen muss, dass das System extrem herausgefordert ist?

Es scheint etwas Zug in den Kamin gekommen zu sein, um den ehrenwerten Peer Steinbrück zu zitieren.

„Mit dem Verzicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr Anliegen schneller zu bearbeiten.“

Soll das ein Witz sein? Antwort:

„Mit dem Verzicht auf weitere Gebührenforderungen löst sich ihr Problem von ganz alleine!“

Also  sollte man das Gegenteil tun und mit Anfragen noch mal richtig nachlegen. Wenn jetzt schon „Hochdruck“ herrscht, liegt es doch für jeden Unzufriedenen Nahe, die Weihnachtsgrüsse und die Neujahrsgrüsse auch jetzt noch zu verschicken, um den Kessel am kochen zu halten.

Ich halte mich zwar aus Gründen der Transparenz dazu verpflichtet, diese Mitteilung eines Aktivisten zu publizieren, die mich heute erreichte. Ich finde den Vorschlag, dem „Beitragsservice“ jetzt Faxe statt Mails zu schicken, jedoch gar nicht nett:

„Hier vielleicht ein Tip für die Aktivisten: Die (ziemlich geheimgehaltene) (kostenlose!) Festnetz-Faxnummer des Beitragsservices lautet: (0221) 5061 8292 01 – ein Fax absenden kann man auch bei vielen E-Mail-Anbietern online (z. T. sogar kostenlos), also auch ohne Faxgerät.“ Update: Das Fax wurde offenbar stillgelegt, diese Nummer funktioniert aber nach wie vor: 0221 50 61 25 07.

Aus höchster Vorsorge und bei besonderer Sorgfalt bietet es sich eventuell sogar an, per Post und/oder Mail an den „Beitragsservice“ gerichtete Schreiben wie das Auskunftsbegehren oder den Widerruf der Befugnis, Lastschriften einzuziehen oder das Angebot, bar zahlen zu wollen, nochmals per Fax zu übersenden.

Wir schaffen das!

Update: Leser wiesen nach Konsultation von Internet-Archiven darauf hin, dass die Pressemitteilung aus April 2019 stammt. Das trifft zu. Allerdings enthält die Pressemitteilung selber kein Datum. Erhält man nur den Link zur PM selber, findet sich kein Hinweis auf das Datum ihrer Veröffentlichung. Und: Wenn schon damals beim “Beitragsservice” Land unter war, dann jetzt erst Recht.

Update 2: Dieser Text befindet sich aktuell (11.01.2020) auf der Startseite von „rundfunkbeitrag.de“:

Hinweis

Beim Beitrags­service kommt es der­zeit zu einem er­höhten Auf­kommen von An­rufen und schrift­lichen An­fragen. Eine kurz­fristige Ant­wort kann nicht immer garan­tiert werden. Mit dem Ver­zicht auf weitere Nach­fragen helfen Sie uns dabei, Ihr An­liegen schneller zu be­antwor­ten. Für eine unter Um­ständen ent­stehen­de Ver­zöge­rung bitten wir um Ihr Ver­ständnis.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2020

 

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Kommentare

  1. Isabell Faber

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    ich finde diese Protestbewegung großartig und hoffe, dass viel Menschen mitmachen.
    Ich bin auch dabei und habe dazu Fragen.

    In meinem letzten Schreiben an unsere Freunde bezog ich mich auf das Urteil des Bundverwaltungsgerichts vom 27.03.19 (AZ 6C5.18 und 6 C6.18) was besagt, dass ich meine Gebühren auch bar bezahlen kann. Daraufhin bekam ich ein Antwortschreiben, welches ich hier einmal zitiere:

    „Das Bundesverwaltungsgericht hat aber keine Entscheidung darüber getroffen, das die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Bargeld zur Zahlung des Rundfunkbeitrags annehmen müssen. Die Revisionsverfahren sind bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt. Bis zu eine abschließenden gerichtlichen Klärung bleiben die entsprechenden Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bestehen. Danach kann der Rundfunkbeitrag nur durch Lastschriftverfahren oder Überweisung gezahlt werden. “

    1: Es besteht doch ein gültiges Urteil?
    2: Ein Revisionsverfahren kann doch nur bei einem gütligen Urteil beantragt werden, oder nicht?
    3: Wie kann ich jetzt auf diese Aussage reagieren?

  2. Hallo Herr Steinhöfel,
    ich bin durch die GEZ Gebühren auf Sie aufmerksam geworden, ich bin nämlich eine Umweltsau und ein Nazischwein. Jetzt habe ich fast alles angesehen was im Internet über Sie zu sehen und hören ist. Ich find Sie Klasse!!!! Manchmal könnte man an der Demokratie der Volksparteien verzeifeln, dann kommen Sie mit einem herrlichen Sarkasmus um die Ecke und dann weiss ich das meine Gedanken und mein Gefühl völlig in Ordnung sind, bei den anderen stimmt was nicht.
    Herzlichen Danke !

  3. Lutz Kapell

    Damit der Beitragsservice mehr Spaß beim Buchen hat, überweise ich jetzt laufend 1 Cent mit dem Vermerk: „Demokratieabgabe“.

  4. Alex

    mich würde interessieren ob und wie der BS auf das Schreiben oben reagiert.. selbst wenn er sich auf das Urteil von niedriger Instanz aus 2017 beruft, auf was können wir uns dann berufen wenn doch erst eine rechtskräftige Entscheidung vom EuGH zu erwarten ist ? Denn erst dann wären theoretisch sogar Ämter dazu verpflichtet, Bargeld anzunehmen. Was genau hat das Bundesverfassungsgericht jetzt „festgelegt“ auf das man sich berufen kann ?

  5. Brigitte Seebauer

    Ich konnte es tatsächlich unter der o.a. Faxnummer faxen!
    Allein daran kann man erkennen, dass es sich bei der GEZ nur um eine der vielen ausbeuterischen Insitutionen handelt, die zwischen „Fußvolk“, das gefälligst zahlen soll und ansonsten seinen Mund zu halten hat, und anderen unterschieden wird.

    Einem beitragszahlenden Kunden eine Schein-Faxnummer zur Verfügung zu stellen, die vorsätzlich in eine Sackgasse führt, ist eine Frechheit! Es wird zweifellos darauf abgezielt, dass man, sobald man seinen Widerspruch 10 x vergeblich versucht hat zu faxen, automatisch aufgibt … und lieber zahlt. Man hält uns tatsächlich für bescheuert. Da müsst ihr früher aufstehen, Leute!

  6. Reffke

    Hallo Herr Steinhöfel,
    Tolle Aktion!
    Hier noch ein Tip zur Barzahlung:
    Mit 50 Münzen bezahlen 😉
    Die Zahlung mit Hartgeld wird im Münzgesetz geregelt!
    In §3 Absatz 1 Satz 2 heißt es dort:
    “Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.”
    https://www.bundesbank.de/resource/blob/599926/c81b0fca334123721e1cd4112bc013ab/mL/muenzgesetz-bundesministerium-justiz-data.pdf
    Also, nur zu! [[top]]
    Auf Blätter mit Tesaband fixieren…

    MfG, Reffke

  7. Lotte Trümmer

    Kopiert euch den Text und verbreitet ihn: Denen habe ich folgendes Schreiben zukommen lassen.👉 Unrechtmäßigkeit der sogenannten „Rundfunkgebühren“ gemäß eigenen Angaben (1) handelt es sich beim sogenannten „Beitragsservice“ um eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist damit keine Behörde, sondern eine Firma. Folglich besitzt sie den Geschäftsführer Dr. Joachim Altmann. Sie handelt nach dem HGB und unterliegt der Umsatzsteuer. Gemäß dem Handelsrecht darf eine Firma-Angebote zusenden – Dienstleistungen anbieten – Verträge abschließen und kündigen – Bei Zahlungsversäumnissen Mahnungen erstellen. Sie darf nicht – Nach dem Verwaltungsgesetz arbeiten – Darf keine Bescheide erstellen – Darf niemanden -zwangsanmelden – Darf keine Vollstreckungen beauftragen. Nun, da ich mit diesem sogenannten „Beitragsservice“ nie einen Vertrag abgeschlossen habe, ich mich nie bei ihm angemeldet habe, ich durch mein konkludentes Verhalten gezeigt habe, dass ich keinerlei Geschäftsverbindungen mit ihm pflege, entbehren seine Forderungen gegen mich der rechtlichen Grundlage. Falls Sie es anders sehen sollten, fordere ich Sie hiermit auf einen schriftlichen von mir unterschriebenen Vertrag (§126 Abs. 2 BGB) vorzulegen. Dies alles versuchen Sie zu umgehen, in dem Sie auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verweisen. Doch auch hier gilt: Ein Vertrag ist erst dann gültig, wenn er in Schriftform getätigt wurde und von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde (§126 Abs. 2 BGB). Ich habe diesen Vertrag aber nicht unterschrieben. Ergo hat er für mich keine Gültigkeit. Beim RBStV liegt der Tatbestand einer Rechtstäuschung vor. Denn der RBStV ist kein Gesetz. Schlimmer noch: Der RBStV ist rechtswidrig, denn mit ihm wurde ein Vertrag zulasten Dritter (§138 BGB) erstellt und ist damit Wucher. In juristischen Begriffen formuliert: Ein Vertrag zulasten Dritter verstößt gegen die Privatautonomie und ist deswegen sittenwidrig. Mit freundlichen Grüßen … (1) https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
    Anmerkung: Der RBStV wurde von den Ministerpräsidenten der Bundesländer unterschrieben. Ministerpräsidenten sind die obersten Repräsentanten der Exekutive. Die Exekutive hat aber keine gesetzgebende Gewalt. Diese obliegt einzig und allein der Legislative (Bundestag, Bundesrat, Länderparlamente) darum ist der RBStV auch kein Gesetz.

    Hier noch einmal die richtige Telefonnummer
    der GEZ:
    0221 50610
    Ich habe seit 2 Jahren nichts mehr von der GEZ gehört.

  8. kdm

    „…dass die der “Beitragsservice” Bargeld annehmen muss, dann hat sich der “Beitragsservice” auf diese höchstrichterliche Entscheidung einzustellen.“

    Hm. Und wenn die staatlichen Kassierer dann auf Anfrage mitteilen, wo man das Bargeld abgeben darf: „Bei uns in Köln, Mo. bis Fr. von 09:00 bis 17 Uhr“, dann ist die Idee dahinter wohl doch nicht ganz so clever ?!

  9. Leider ist die Faxnummer (0221) 5061 8292 01 Stand 13.1. nicht mehr erreichbar. Da kamen wohl ein paar Seiten aus dem Gerät und man hat es schnell von der Leitung genommen. Gibt es eine alternative Nummer?

    Antwort: Eine weitere ist als update im Text vermerkt.

  10. Schall und Rauch

    Es gibt einen mir bekannten Juristen, der den Rundfunkbeitrag tatsächlich geknackt hat. Rechtskonform kann sich kein Richter dem von Ihm Vorgebrachten entziehen. Derzeitige offizielle Station gerichtlich in 2 Verfahren: OVG

  11. Uwe L.

    Die angegebene Faxnummer des Beitragsservice antwortet nicht mehr 😉 Gibt es andere Faxnummer die man anwählen kann?

    Antwort: Eine weitere ist als update im Text vermerkt.

  12. Wilfried Scherder

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
    ich lese seit langem gerne Ihre Newsletter und danke, dass Sie sich derart für die GEZ-Geschädigten engagieren und diesen eine wahrnehmbare Stimme geben. Leider ist jedoch bei vielen Menschen, die allesamt zwar „sauer“ auf die Zwangsabgabe sind, aber sich nicht trauen, ihre Meinung und/oder ihren zu artikulieren; Schweigen und Sich-Zurückziehen ist heute bedauerlicherweise ein Massenproblem.
    Ich habe nun die Auskunftsanfrage und mein Verlangen nach Barzahlung der Zwangsgebühr jeweils an den Beitragsservice gerichtet, und zwar am 31.12.2019. Zu meiner Überraschung habe ich am 10. des Monats bereits die betreffenden Antworten auf die beiden Sachverhalte erhalten. Bezüglich der Barzahlung natürlich mit einer Verneinung dieser Möglichkeit und den Hinweis, die Überweisung der Gebühr über Bankinstitute zu tätigen. Hat der Beitragsservice personell aufgerüstet oder haben sich zu wenige Personen an dieser Protestaktion beteiligt? Grund: siehe vor.
    Machen Sie weiter und beste Grüße!
    Wilfried Scherder

  13. Erwin Renz

    Mit Datum vom 23.12.2019 habe ich per Post meine Anfrage nach DS-GVO nach meinen Daten an den Beitragsservice gestellt.
    Am 19.1.2020 erhielt ich die Auskunft des Beitragsservices mit Datum vom 6.1.2020 (die Post eben): 6 Seiten mit belehrenden und nichts sagenden Floskeln
    Ich befürchte, eine zwischen den Jahren unter hohem Druck wegen der Anfragen stehende GEZ sieht anders aus.
    Nach dieser Erfahrung scheint die GEZ eine automatisierte Auskunft innerhalb eines Bruchteils von 4 Wochen vollkommen im Griff zu haben.
    Frage: kann da jetzt irgendwie nachgefasst werden?

  14. Mich würde schwer interessieren wie der Herr RA Steinhöfel gegen Kontopfändungen des MDR vor geht ? Trotz mehrfachen Widerspruchs beim MDR und der Sparkasse wird das Geld gestohlen und dem MDR zugeführt…