Zwei einbringungsreife Gesetzentwürfe nach argentinischem Vorbild
Über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes entscheiden der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung. Die Folgen defizitärer Haushaltsführung tragen andere: die Bürger und die Wirtschaft, über höhere Abgaben, über Inflation, über die Zins- und Tilgungslasten, die künftigen Haushalten und damit künftigen Generationen aufgebürdet werden. Für die handelnden Amts- und Mandatsträger selbst ist ein Defizit dagegen vollkommen folgenlos. Wer Milliarden verwirtschaftet, bekommt am Monatsende dasselbe Gehalt wie der, der solide wirtschaftet. Eine Ordnung, in der Entscheidung und Haftung derart auseinanderfallen, erzeugt zwangsläufig genau das, was wir seit Jahrzehnten beobachten: strukturell defizitäre Haushalte. Daran hat auch die Schuldenbremse der Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes nichts geändert. Sie wurde durch Notlagenbeschlüsse, Sondervermögen und kreditfinanzierte Nebenhaushalte wieder und wieder umgangen, und niemand hat dafür je eine persönliche Konsequenz getragen.
Es gilt, diese Anreizlücke zu schließen, und zwar nach dem elementarsten Prinzip, das eine Rechtsordnung kennt: dem Verursacherprinzip. Wer den Schaden anrichtet, soll ihn selbst spüren. Wer die Haushaltsführung des Bundes als Mitglied der zuständigen Verfassungsorgane verantwortet, darf von den Folgen eines nicht behobenen Defizits nicht persönlich unberührt bleiben. Von Verantwortungsträgern darf verlangt werden, dass sie Verantwortung nicht nur im Titel führen, sondern mit dem eigenen Einkommen einstehen; nichts anderes wird jedem Kaufmann, jedem Handwerker, jedem Bürger dieses Landes tagtäglich zugemutet.
Dass ein solcher Mechanismus keine Utopie ist, zeigt Argentinien. Die Regierung Milei hat am 30. Juli 2026 eine permanente Fiskalregel angekündigt, nach der bei einem über Monate fortbestehenden und nicht fristgerecht behobenen Defizit die nicht wesentlichen Staatstätigkeiten ruhen und Präsident, Vizepräsidentin, Senatoren, Abgeordnete, Minister, Staatssekretäre und Unterstaatssekretäre keinen Peso Gehalt mehr erhalten.
Das ginge in Deutschland auch. Die beiden nachfolgenden Entwürfe zeigen, wie: zunächst ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 48 und 65b), das die verfassungsrechtlichen Grundlagen schafft, sodann das darauf gestützte Fiskalverantwortungsgesetz, das den Mechanismus im Einzelnen regelt. Beide sind ausformuliert und einbringungsreif. Was fehlt, ist allein der politische Wille. Die Entwürfe verstehen sich als Diskussionsbeitrag; zur Debatte, zu Kritik und zu Verbesserungsvorschlägen ist jeder eingeladen.
01.08.2026 – Joachim Nikolaus Steinhöfel
