Zwei einbringungsreife Gesetzentwürfe nach argentinischem Vorbild
Über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes entscheiden der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung. Die Folgen defizitärer Haushaltsführung tragen andere: die Bürger und die Wirtschaft, über höhere Abgaben, über Inflation, über die Zins- und Tilgungslasten, die künftigen Haushalten und damit künftigen Generationen aufgebürdet werden. Für die handelnden Amts- und Mandatsträger selbst ist ein Defizit dagegen vollkommen folgenlos. Wer Milliarden verwirtschaftet, bekommt am Monatsende dasselbe Gehalt wie der, der solide wirtschaftet. Eine Ordnung, in der Entscheidung und Haftung derart auseinanderfallen, erzeugt zwangsläufig genau das, was wir seit Jahrzehnten beobachten: strukturell defizitäre Haushalte. Daran hat auch die Schuldenbremse der Artikel 109 und 115 des Grundgesetzes nichts geändert. Sie wurde durch Notlagenbeschlüsse, Sondervermögen und kreditfinanzierte Nebenhaushalte wieder und wieder umgangen, und niemand hat dafür je eine persönliche Konsequenz getragen.
Es gilt, diese Anreizlücke zu schließen, und zwar nach dem elementarsten Prinzip, das eine Rechtsordnung kennt: dem Verursacherprinzip. Wer den Schaden anrichtet, soll ihn selbst spüren. Wer die Haushaltsführung des Bundes als Mitglied der zuständigen Verfassungsorgane verantwortet, darf von den Folgen eines nicht behobenen Defizits nicht persönlich unberührt bleiben. Von Verantwortungsträgern darf verlangt werden, dass sie Verantwortung nicht nur im Titel führen, sondern mit dem eigenen Einkommen einstehen; nichts anderes wird jedem Kaufmann, jedem Handwerker, jedem Bürger dieses Landes tagtäglich zugemutet.
Dass ein solcher Mechanismus keine Utopie ist, zeigt Argentinien. Die Regierung Milei hat am 30. Juli 2026 eine permanente Fiskalregel angekündigt, nach der bei einem über Monate fortbestehenden und nicht fristgerecht behobenen Defizit die nicht wesentlichen Staatstätigkeiten ruhen und Präsident, Vizepräsidentin, Senatoren, Abgeordnete, Minister, Staatssekretäre und Unterstaatssekretäre keinen Peso Gehalt mehr erhalten.
Das ginge in Deutschland auch. Die beiden nachfolgenden Entwürfe zeigen, wie: zunächst ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 48 und 65b), das die verfassungsrechtlichen Grundlagen schafft, sodann das darauf gestützte Fiskalverantwortungsgesetz, das den Mechanismus im Einzelnen regelt. Beide sind ausformuliert und einbringungsreif. Was fehlt, ist allein der politische Wille. Die Entwürfe verstehen sich als Diskussionsbeitrag; zur Debatte, zu Kritik und zu Verbesserungsvorschlägen ist jeder eingeladen.
01.08.2026 – Joachim Nikolaus Steinhöfel

Es ist ein weites Feld, um es mal mit Fontane und Grass zu sagen.
Das übergeordnete Problem ist bei vielen Politikern meines Erachtens die fehlende Demut vor der Würde & Verantwortung des Amtes und die damit häufig einhergehende Scheissegaleinstellung vieler gegenüber Geldern, die sie nicht selbst erwirtschaftet haben. Wenn der Staat, der bekanntlich eher nicht pleite gehen kann, von Menschen geführt wird, die ihn in erster Linie als Selbstbedienungsladen betrachten, haben wir ein Problem.
Und ein noch größeres Problem haben wir dann, wenn egoistisch- raffgieriges Verhalten ohne Konsequenzen bleibt.
„Der Staat“ als Gebilde ist vielleicht für viele abstrakt, weil er im Grunde knapp 83 Mio Menschen gehört und damit rein praktisch so gut wie niemandem. Er ist einfach da und existiert. Man kennt das bisweilen auch aus Konzernen, dass dort die emotionale Bindung der Mitarbeiter geringer ist als bei Mittelständlern. Ein ähnlicher Eindruck beschleicht mich bei vielen Politikern: keine Bindung und Demut gegenüber dem „Konzern“ Staat, Manager auf Zeit, da gilt es, innerhalb kürzester Zeit, das Maximum für sich selber rauszuholen.
Das Ergebnis sehen wir… die Haftung mit dem eigenen Vermögen ist m.E. deswegen eine logische Konsequenz, um dem unsäglichen Egoismus Einhalt zu gebieten und zu neuer Verantwortung beizutragen.
Ich würde sogar so weit gehen und sagen: lasst die Verantwortungsträger in der Politik noch mehr verdienen, aber sie haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie aus Unfähigkeit, wider besseren Wissens, Egoismus oder Verantwortungslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden an Staat & Bevölkerung verursachen.
Natürlich gilt auch hier das Rechtsstaatsprinzip: es muss und soll in einem Verfahren jedem nachgewiesen werden, dass er schuldig ist. Eine Beleuchtung jedes einzelnen Sachverhalts ist geboten. Die Frage ist, welche Motivation dem Handeln zugrunde liegt. Es gibt 50/50 Entscheidungen, wo nach bestem Wissen und Gewissen entschieden wurde und wenn dann greift, dass Du nach hinten raus immer schlauer bist, dann sollte man das niemandem anlasten.
Aber wenn klar draufsteht, dass Entscheidungen eindimensional- hanebüchen waren: Haftung mit dem Privatvermögen.
Ich denke auch nicht, dass das Argument greift, wir finden niemanden mehr, der in die Politik geht, wenn für „falsche“ Entscheidungen gehaftet wird. U.a. deswegen würde ich ja noch mehr an die ausschütten, die sich der Verantwortung stellen.
Es würden sich dann diejenigen der Verantwortung stellen, die das haben, was heute zu oft fehlt: Haltung🤷♂️