Facebook wg. Löschung der “Erklärung 2018” vor Gericht

Im Juni 2018 löschte Facebook ein Posting von Christian G. aus Bamberg und sperrte ihn für 30 Tage. “Hassrede” war die Begründung. G. hatte die Petition 79822 (Asylrecht – “Gemeinsame Erklärung 2018”) von der Seite des Petitonsausschusses des Deutschen Bundestages kopiert und in wörtlicher Rede wiedergegeben. Er verband dies mit der Aufforderung: “Wer diese Petiton noch nicht unterschrieben hat, soll das bitte bis zum 17.06. tun!”. Das war alles.

Im Juli erfolgte durch Vera Lengsfeld, Henryk M. Broder und Alexander Wendt ein Aufruf, den Nutzer und diesen wichtigen Prozeß zu unterstützen.

Es sind genügend Spenden eingegangen, um dieses Verfahren, wenn nötig, durch alle Instanzen zu betreiben. Dafür ganz herzlichen Dank!

Wir haben für G. Ende Juni beim Landgericht Bamberg einen gegen diese Löschung und Sperrung gerichteten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gestellt. Facebook sollen Löschung und Sperrung verboten werden. Über diesen Antrag wird öffentlich verhandelt und jeder ist herzlich eingeladen, dabei zu sein.

Die Verhandlung findet statt am Mittwoch, 12.09.2018, 11:00 Uhr, Landgericht Bamberg, Wilhelmsplatz 1, Sitzungssaal 0.244, EG.

Jeder Bürger und jeder Facebook-Nutzer kann sich dann einen eigenen Eindruck davon verschaffen,  wie Facebook in Deutschland mit der Meinungsfreiheit umgehen möchte. Und wie dies von unseren Gerichten beurteilt wird. Facebook verteidigt die Löschung. In den Schriftsätzen ist die Rede von “Hass und Feindseligkeit gegenüber Asylbewerbern”, von “Panikmache,” von “Angst, die geschürt” würde. Müsste das dann nach der Logik des Internetriesen nicht auch für den Deutschen Bundestag gelten, der die Petiton nicht nur nach wie vor zum Abruf bereit hält. Sondern die Initiatorin Vera Lengsfeld hierzu auch im Oktober vor dem Petitionsausschuß anhören wird? Hassrede im Parlament also? Jedenfalls dann, wenn es nach Facebook geht.

Tatsächlich liegt hier ein rechtswidriger Eingriff in die Grundrechte des Nutzers G. vor, jedenfalls wenn man die Einschätzung des Oberlandesgerichts München in einem Beschluß zugrundelegt, den wir kürzlich erwirkt haben:

Es wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, wenn Facebook ‘gestützt auf ein ‚virtuelles Hausrecht‘…den Beitrag eines Nutzers…..auch dann löschen dürfte, wenn der Beitrag die Grenzen zulässiger Meinungsfreiheit nicht überschreitet,” Oberlandesgericht München, 18 W 1294/18.

Wie das Landgericht Bamberg diesen Sachverhalt beurteilt, wird sich am Mittwoch herausstellen.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2018

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Kommentare

  1. Regina Dittrich

    Leider wurde ich heute bei facebook auch wegen angeblicher Haasmail für 24 Stunden gesperrt! Ich wusste nicht, das man die Wahrheit nicht mehr schreiben darf! Kann man eigentlich dagegen etwas unternehmen? Man kommt sich wie im Kindergarten vor….

  2. Ralf Richter

    Wie ist der Prozess ausgegangen?
    Man konnte nirgendwo etwas darüber lesen.

    Antwort: Doch, konnte man. ZB in der FAZ.

  3. Ich wurde von Facebook für drei Tage gesperrt für folgenden Kommentar. Es ging um ein Verbot für Messer in Städten. Mein Kommentar war folgender :
    Ein Messerverbot löst nicht die Probleme, die von Merkel Gästen hervorgerufen werden. Schickt diese kriminelle Pack dorthin zurück , wo es hergekommen ist und das Problem ist weitgehend gelöst. Offenbar hat man sich an dem Wort „Pack “ gestoßen. Nun stellt sich für mich die Frage der Gleichbehandlung. Wenn ein hochkarätiger Politiker ( Herr Gabriel ) Bürger, die Afd gewählt haben und mit der Flüchtlingspolitik der Frau Merkel nicht einverstanden sind, als Pack bezeichnet, ist das offenbar nicht strafbar, wenn ich das Wort Pack als Bürger verwende, offenbar doch . Ein Einspruch gegen die Sperre wurde abgelehnt. Meine Schlussfolgerung : Das Grundgesetz und das darin verbriefte Recht der freien Meinungsäußerung ist nur noch Makulatur