Die Justizminister der Länder wollen eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verlangen, berichtet das „Handelsblatt“. Die Zeitung zitiert aus einer Beschlussvorlage für die Justizministerkonferenz am Donnerstag. Darin fordern die Länder Bundesjustizministerin Katarina Barley auf, Wege zu prüfen, durch die Nutzer einfacher ihre Beschwerden einreichen können. Ferner sollen „inhaltsleere Antworten auf Anfragen der Strafverfolgungsbehörden“ künftig mit Geldbußen von bis zu einer halben Million Euro geahndet werden können.
Der Hamburger Justizsenators Till Steffen (Grüne) sagt der Zeitung, dass Gesetz habe sich in der Praxis in einigen Bereichen als „zahnloser Tiger“ entpuppt. So würden einige Plattformen ihre Beschwerdeformulare zu sehr verstecken.
§ 3 Abs. 1 NetzDG lautet aber schon jetzt: „Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames und transparentes Verfahren nach Absatz 2 und 3 für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten. Der Anbieter muss Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.“
Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu € 50 Millionen. Genügt das nicht? Kennen die Herren Minister das Gesetz, dessen Verschärfung sie jetzt verlangen, nicht? Erkennen sie nicht, dass es ganz offenbar keine Frage des Gesetzestextes, sondern der Durchsetzung der schon bestehenden Vorschrift ist? Zuständig dafür ist das Bundesamt für Justiz, das schon zuvor durch spektakuläre Kompetenz in Erscheinung getreten ist.
Kaum haben die Anbieter aus Angst vor noch massiveren Regulierungen aus Brüssel gekniffen, was den Weg zum Verfassungsgericht angeht, plant der Gesetzgeber weitere Frontalangriffe auf die Meinungsfreiheit.
Man muss unter ernsthaften Juristen lange suchen, bis man jemanden findet, der einschränkungslos auf dem Standpunkt steht, dass das NetzDG verfassungsgemäß ist. Die Landesjustizminister aber, die die Verfassung und die Grundrechte wahren sollen, planen eine weitere Attacke auf Art. 5 GG.
Diese Amtsträger sollen nie wieder das Wort „Meinungsfreiheit“ in den Mund nehmen. Sie sind selbst damit überfordert, die schon bestehende Rechtslage zu erfassen. Es war nicht anders, als das komplett überflüssige NetzDG verabschiedet wurde. Denn das Instrumentarium, strafbare Inhalte im Netz zu verfolgen, gab es schon vorher.
Um es mit den Worten des großen Ronald Dacey („Startup“) zu sagen:
„It’s a little more complicated than your ass might understand.“
© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2018
Bitte nicht falsch verstehen, ich bin ein großer Fan von Ihnen, aber warum hat das NetzDG bis heute Bestand, wenn es offensichtlich verfassungsfeindlich ist? 🙁
Als kleiner Bürger verliere ich langsam völlig das Vertrauen in alles und jeden …
Antwort: Weil keiner derjenigen, der klagen könnte, klagt. Die sozialen Netzwerke könnten, sie haben sich dagegen entschieden. Eine Landesregierung könnte, auch das ist nicht absehbar. Auch 25% der Bundestagsabgeordneten könnten. Auch da findet sich keine Option über die Parteigrenzen hinweg.