Weihnachtsgrüsse an den „Beitragsservice“: Systemkollaps durch Datenschutzgrundverordnung

In der Weihnachtszeit denkt man an seine Lieben. Und für viele gehört da natürlich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen gutbezahlten Protagonisten Claus Kleber oder Tom Buhrow dazu. Den Medien kann man Jahresgehälter von € 600.000,00 (Kleber) bzw. € 400.000,00 (Buhrow) entnehmen. Ich bin der Letzte, der etwas gegen hohe Bezüge hat. Bei unseren beiden Probanden wären aus meiner Sicht auch noch höhere Gehälter ok, wenn die Kunden, also die Beitragszahler, sie gebilligt hätten. Man könnte ja einmal online abstimmen lassen. Natürlich darf ein Top-Nachrichtenmoderator deutlich 6-stellig verdienen. Wenn er einen ordentlichen Job macht.

Weihnachtsgrüsse vom Gebührenzahler

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht besonders populär. Wie wäre es aber, wenn sie sich plötzlich als Verbündete im Kampf gegen die hier und da nicht sonderlich populäre „Demokratieabgabe“ („Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft“, Jörg Schönenborn) erweist? Viele Menschen beklagten sich wortreich, zB in den sozialen Medien, über das Leid dieser Abgabe. All jenen rate ich, die Weihnachtszeit dafür zu nutzen, dort mal etwas „Zug in den Kamin“ zu bringen, wenn es gestattet ist, den großen Peer Steinbrück zu zitieren.

§ 15 Abs. 3 DSGVO gibt jedem Beitragszahler Auskunftsansprüche darüber, was der „Beitragsservice“ mit seinen Daten macht. Wollen Sie das nicht sowieso schon immer wissen? Das ist übrigens ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen. Hier gibt es bereits ein Formular, das in zwei Minuten ausgefüllt ist. Per Post oder per Mail abschicken, fertig.

Gerade die vor uns liegende Weihnachtszeit erweist sich als für diese Anfrage ideal. Es fallen nämlich jede Menge Werktage weg, die Monatsfrist bleibt aber bestehen.

Systemskollaps durch kostenlose Anfrage

Wenn jeder, den die Abgabe ärgert, diese Anfrage stellt, wird es beim „Beitragsservice“ möglicherweise zum Sytemkollaps kommen. Denn auf Hunderttausende oder gar Millionen von Anfragen ist das System nicht eingerichtet. Es werden enorme Ressourcen, die sonst zum Eintreiben von Gebühren genutzt werden können, gebunden und es entstehen erhebliche personelle und administrative Kosten. Man stelle sich nur ein mal vor, welchen enormen Arbeitsaufwand die fristgerechte Beantwortung diese Anfragen verursacht. Natürlich hält das System dafür keine Mitarbeiter vor. Woher sollen die über Nacht kommen? Was passiert mit Ihnen, wenn die Anfragen beantwortet sind? Wer per Brief anfragt und seine E-Mail nicht mitteilt, verursacht darüber hinaus Portokosten.

Das ist ebenso schnell erledigt, wie ein Kommentar bei Facebook. Und es wäre ein Heidenspaß. Würden alle mitmachen, ist das System am Ende. Auf gehts. Und vielleicht noch den Auskunftsantrag beenden mit „Mit weihnachtlichen Empfehlungen“.

„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas! Denn wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte !“, Lenin.

Schauen wir mal, ob er recht hatte.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019

Kommentar abgeben

Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kommentare

  1. Klaus Richards

    Vorrangig profitiert wohl die Deutsche Post von einer solchen Aktion. Haben Sie freundschaftliche Verbindungen zu diesem Unternehmen?

  2. C. Qeauglkey

    Wenn es funktionieren würde, wäre es wunderbar.
    Letztlich kommt hier nur ein frommer Wunsch zum Tragen.
    Diesen glaubt man im Wege eines Schneeballsystems zur Verwirklichung befördern zu können.
    Wie gut und wie schlecht ein solches System funktioniert, weiß der Kenner.
    Die Leute machen eher das, was ihnen die Glotze abverlangt.
    Und ganz sicher lassen sie sich protestlos die TV-Zwangsabgabe abknüpfen.
    Ja! Man könnte wirkungsvollen Protest erheben, aber man ist zu phlegmatisch hierüber nachzudenken.

  3. Gerd Taddicken

    Danke für das Formular!

    Werde es per Post verschicken.

    @Axel: Lieber die Zahlen in ,deutschen Buchstaben’… – könnte sonst formelles Hindernis mit der Auskunft sein.

    Alles Gute für 2020

    7gerd

    T19L29Dez19_So., gg. 10.40 h

    P.S. Ich habe noch ein paar Euronen in Form von Bitcoin. Ein Spendenkonto für diese Währung könnte der Sache dienen.

  4. Corinna Liesch

    Kann leider das Formular auch nicht laden, die Seite geht gar nicht auf. Kann es eventuell jemand als Kommentar hier rein kopieren? Lg

  5. Gerhardt

    Dieser sogenannte WDR-Mitarbeiter Danny Hollek gehört bestraft und zur Strafe sollte man Ihn in ein Altersheim schicken, um den dortigen Omas’s für 4 Wochen den Ar… zu waschen.
    Und das zum Ende hin dieser Hollek noch auf Twitter das Wort Nazisau nennt, war sicher auch nur als Satire gemeint. Sehr sehr bedenklich, was sich hier ein öffentlich/rechtlicher Sender erlaubt.

  6. Axel

    Damit sich die Bearbeiter bei der Beitragszahlstelle nicht langweilen sollte man die Teilnehmernummer nicht in Zahlern, sondern in Klartext, also einhundertsiebenunddreissigzehntausendeins angeben. Wahlweise dies auch in einer Fremdsprache (wir sind ja nunmal bunt), oder vielleicht auch mit kyrillischen Buchstaben. Sollte der Platz im Überweisungsformular nicht reichen gehen bestimmt auch römische Zahlen. 😉

  7. J.Schuster

    Heute ist der 28 12 . Und nach der widerlichen Propagandashow vom WDR , mit unschuldigen Kindern als Opfer , incl. des nachgeschobenen „Nazisau“- Tweets eines so. journalistischen Mitarbeiters , sollte der „Beitragsservice“ normalerweise „Anwaltsgrüße“ erhalten .

  8. Andrej Stoltz

    Folgende Idee: Lastschrifteinzug kündigen und auf Überweisung umstellen. Dann müssen sie schon einmal eine Rechnung schicken. Den Rechnungsbeitrag zwar pünktlich bezahlen, aber auf zwei oder mehrere Teilüberweisungen aufteilen. Und auf der Überweisung die 9 stellige Beitragsnumner NICHT angeben, sondern dafür den vollen Namen und die Anschrift. Das würde sie vielleicht mehr ins Schwimmen bringen. Können sie einen zwingen die Beitragsnummer anzugeben ? Ich denke nicht. Wäre für mich ein Verstoss gegen Art 1 GG, Menschenwürde. Ich bin ein real existierender Mensch und keine willkürliche Dingsbumsnummer.

    Den Herrn Steinhöfel kenne ich übrigens noch aus SOUNDS Zeiten. Weiter so !

  9. Otto fee

    Für meine Mail vom 24.12.ca 18:10 Uhr an die im Formular angegebene „E-Mail: impressum@rundfunkbeitrag.de“ habe ich bis jetzt keinerlei Bestätigung erhalten.
    Weder eine Übermittlungs-, noch eine Empfangsbestätigung, wie sie in meinem Mailprogramm anwählbar sind.
    Übrigens kennt die GEZ durch die Kommentare hier und überall u.U. noch ein paar Möglichkeiten, auf die sie sich professionell per Filter und/oder juristisch hingetrickst einstellen wird.

    Dennoch oder erst Recht ! Das „Interview“ mit Maaßen, über das auf YT berichtet wird, wird sicher auch einen gewissen Aufwacheffekt haben.

  10. Peter Müller

    N die Mod.:

    Mir gelingt es leider nicht, das Formular runterzuladen. Können Sie mir dies an meine e-mail Adresse zusenden??? Danke für Ihre Bemühungen.
    mfg.

  11. Kay

    Klasse Herr Steinhöfel, vielen Dank für die Weihnachtsgrußempfehlung.

    Hier noch ein Netzfund für die unermüdlichen Widerstandskämpfer:

    „Der Paragraph 25 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bietet eine besonders perfide Methode, die Rundfunkanstalten zu quälen. Diese Bestimmung besagt, dass die Verwaltungsmitarbeiter der Rundfunkanstalten gegenüber den Gebührenzahlern eine Beratungspflicht haben. Eine Spielwiese für solche Beratungen bietet der Rundfunkstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010. Da finden sich in beinahe jedem Paragraphen Ansätze, dumme Fragen zu stellen.“

    „Gemäß § 2, Absatz II, Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag ist der im Mietvertrag genannte Mieter einer Wohnung Beitragsschuldner und hat den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Hiermit beantrage ich gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz Auskunft, wie die Bestimmung ausgelegt werden muss, wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert.“

    „Gemäß § 3 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist eine Wohnung eine baulich abgeschlossene Raumeinheit. Hiermit beantrage ich gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz Auskunft über die Mindestgröße der Raumeinheit.“

    Frohe Weihnachten

  12. Steffen

    Selbst wenn viele Menschen mitmachen, wird das keine spürbaren Auswirkungen haben. Es ist ja nicht so, dass mir da ein Mitarbeiter persönlich antwortet. Es wird ein Programm geben, was auf Knopfdruck die gewünschten Daten ausspuckt, diese aufbereitet und zur Druckerei sendet. Ein paar Tage später habe ich meine Auskunft.