Weihnachtsgrüsse an den „Beitragsservice“: Systemkollaps durch Datenschutzgrundverordnung

In der Weihnachtszeit denkt man an seine Lieben. Und für viele gehört da natürlich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen gutbezahlten Protagonisten Claus Kleber oder Tom Buhrow dazu. Den Medien kann man Jahresgehälter von € 600.000,00 (Kleber) bzw. € 400.000,00 (Buhrow) entnehmen. Ich bin der Letzte, der etwas gegen hohe Bezüge hat. Bei unseren beiden Probanden wären aus meiner Sicht auch noch höhere Gehälter ok, wenn die Kunden, also die Beitragszahler, sie gebilligt hätten. Man könnte ja einmal online abstimmen lassen. Natürlich darf ein Top-Nachrichtenmoderator deutlich 6-stellig verdienen. Wenn er einen ordentlichen Job macht.

Weihnachtsgrüsse vom Gebührenzahler

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht besonders populär. Wie wäre es aber, wenn sie sich plötzlich als Verbündete im Kampf gegen die hier und da nicht sonderlich populäre „Demokratieabgabe“ („Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft“, Jörg Schönenborn) erweist? Viele Menschen beklagten sich wortreich, zB in den sozialen Medien, über das Leid dieser Abgabe. All jenen rate ich, die Weihnachtszeit dafür zu nutzen, dort mal etwas „Zug in den Kamin“ zu bringen, wenn es gestattet ist, den großen Peer Steinbrück zu zitieren.

§ 15 Abs. 3 DSGVO gibt jedem Beitragszahler Auskunftsansprüche darüber, was der „Beitragsservice“ mit seinen Daten macht. Wollen Sie das nicht sowieso schon immer wissen? Das ist übrigens ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen. Hier gibt es bereits ein Formular, das in zwei Minuten ausgefüllt ist. Per Post oder per Mail abschicken, fertig.

Gerade die vor uns liegende Weihnachtszeit erweist sich als für diese Anfrage ideal. Es fallen nämlich jede Menge Werktage weg, die Monatsfrist bleibt aber bestehen.

Systemskollaps durch kostenlose Anfrage

Wenn jeder, den die Abgabe ärgert, diese Anfrage stellt, wird es beim „Beitragsservice“ möglicherweise zum Sytemkollaps kommen. Denn auf Hunderttausende oder gar Millionen von Anfragen ist das System nicht eingerichtet. Es werden enorme Ressourcen, die sonst zum Eintreiben von Gebühren genutzt werden können, gebunden und es entstehen erhebliche personelle und administrative Kosten. Man stelle sich nur ein mal vor, welchen enormen Arbeitsaufwand die fristgerechte Beantwortung diese Anfragen verursacht. Natürlich hält das System dafür keine Mitarbeiter vor. Woher sollen die über Nacht kommen? Was passiert mit Ihnen, wenn die Anfragen beantwortet sind? Wer per Brief anfragt und seine E-Mail nicht mitteilt, verursacht darüber hinaus Portokosten.

Das ist ebenso schnell erledigt, wie ein Kommentar bei Facebook. Und es wäre ein Heidenspaß. Würden alle mitmachen, ist das System am Ende. Auf gehts. Und vielleicht noch den Auskunftsantrag beenden mit „Mit weihnachtlichen Empfehlungen“.

„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas! Denn wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte !“, Lenin.

Schauen wir mal, ob er recht hatte.

© Joachim Nikolaus Steinhöfel 2019

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Kommentare

  1. Manfred Westphal

    Habe am 26.12.2019 per mail die Auskunft über die gespeicherten Daten angefordert.
    Am. 2.1.2020 habe ich ein 6-seitiges Antwortschreiben aus Köln erhalten.
    Die sind dort also gut vorbereitet, nix Chaos.
    Aber benötigen die für diese zusätzlichen Arbeiten die Beitragserhöhungen ????

  2. Uwe Fiest

    Habe heute die Einzugsberechtigung widerrufen und das Geld, welches mir abgebucht wurde, zurückgebucht. Desweiteren habe ich nach meinen Daten gefragt. Beides per Einschreiben eingeschickt.

  3. Frank Heitbrock

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    leider erhalte ich beim Versuch das Schreiben per Email zu verssenden die Fehlermeldung:
    Final-Recipient: rfc822; impressum@rundfunkbeitrag.de
    Original-Recipient: rfc822;impressum@rundfunkbeitrag.de
    Action: failed
    Status: 4.7.4
    Diagnostic-Code: X-Postfix; TLS is required, but was not offered by host
    mg-i-2.beitragsservice.de[193.189.157.193]

    Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

  4. Markus Schäfer

    Lieber Herr Steinhöfel,

    herzlichen Dank für die tolle Anregung zugunsten unserer geschundenen Demokratie. Ich habe mein entsprechendes Schreiben soeben versandt.

    Bleiben Sie gesund und aktiv!

    Hochachtungsvoll
    Markus Schäfer

  5. Hannes Renner

    Jetzt hab‘ ich alle Vorschläge in die Tat umgesetzt.
    Datenauskunft angefordert
    Letzte Einzahlung zurückgegeben
    Lastschrifteinzug in Überweisung gewandelt.

    Ob wir denn je erfahren, welche Wirkung diese konzertierte Aktion hat?

  6. Interessent

    Hallo Herr Steinhöfel,

    meine DSGVO Anfrage wurde über die Feiertage innerhalb von 3 Tagen beantwortet. Offensichtlich automatisiert.
    Meine Frage an Sie: Wie regelmäßig darf ich eine solche Anfrage (bsp. per Mail) stellen? Hab ich das Recht die Anfrage einmal pro Woche zu stellen?

    Anwort: Nicht öfter als einmal pro Jahr.

  7. Wolfgang

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    seit einer Woche versuche ich, das Lastschrift loszuwerden. Ich htte mir das Beitragsserviceformular heruntergeladen und wollte es ausfüllen, als ich sah, daß es bei mir der NDR, nicht der WDR oder ein anderer ist, der den Rundfunkbeitrag erhebt. Meine Frage: darf ich Ihren „Vordruck“ in abgewandelter Form verwenden ?, und könnten Sie mich über meine E-Mail-Adresse informieren?. wenn nicht, dann bitte über Ihren Blog.

    Antwort: Sie können den Text natürlich verändern, insb. an den bei Ihnen zuständigen Sender anpassen.

  8. Fred Stiller

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,
    vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz. Besonders dieser Beitrag hat mich wieder motiviert.
    Seit langem versuche ich Sand ins GEZ-Triebe zu streuen. Natürlich gibt es keine Einzugsermächtigung, natürlich zahle ich nicht die passenden Beträge, Schreibfehler bei der Kundennummer passieren mir auch ….. dabei kam ich mir vor allein gegen Windmühlen zu kämpfen.
    Das ist anders und tut mir gut. Danke.

    Tipp für die Mitstreiter: Meine Zahlungen erfolgen bei aller Ungenauigkeit immer mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die Zweckgebundenheit der Zahlung (also: Zahlung für Monat/Jahr). Sofern die Zahlung angenommen wird, muss die Buchung so erfolgen (Sonst wird zunächst auf Gebühren, Säumniszuschläge und dann auf die älteste Schuld gebucht). Der Hinweis wird natürlich nicht beachtet. Daher fordere ich alle 6 Monate einen Kontoauszug an (der stimmt nicht). Mit Hinweis auf einen Fehler sende ich dann zurück und bitte um Überprüfung.
    Klingt aufwändig, ist es aber nicht und macht Spaß. Jetzt noch mehr, da ich sehe ich bin nicht allein.

  9. Saukel, Hans- Jürgen

    Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

    vielen Dank für Ihren Hinweis!
    Diesen hat mir ein sehr guter Freund per Urlaubs-E-Mail mitgeteilt.
    Obwohl Weihnachten bereits der Vergangenheit angehört, lege ich jetzt noch ordentlich Kaminholz nach, damit weiterhin „Zug im Kamin“ bleibt und meine Großeltern rehabilitiert werden!
    Besonderen Dank gilt auch Herrn Weber von Hallo Meinung!
    Nachdem ich mit dem heutigen Tage meine einstig erteilte Einzugsermächtigung widerrufen und Auskunftsansprüche, was der Beitragsservice mit meinen Daten macht, getätigt habe, antworte ich mit: „Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es an der Zeit inne zuhalten und sich zu besinnen“.- M. Twain

    Mit freundlichen Grüssen
    Jürgen

  10. Waltraud Meyerhofer

    Hallo Herr Steinhövel,
    wie kann ich einen PC-Brief unterschreiben? Würd mich über eine baldige Antwort freuen.
    Danke im Voraus
    Waltraud Meyerhofer

  11. Franz-Peter Dohmen

    Ich bin mir inzwischen nicht mehr so sicher, ob man mit solchen Anfragen die erhoffte Wirkung erzielen kann. Offensichtlich ist man beim Beitragsservice gut vorbereitet bzw. benutzt eine brauchbare Software, die sich auf einen umfangreichen Datenbestand stützt.
    Jedenfalls erhielt ich bereits heute zwei (man hat’s ja!) Briefe der TV-Behörde. Das bedeutet, dass der Bescheid mich – einschließlich Postweg – bereits am 5. Arbeitstag erreichte.

    Erschreckt hat mich die Aufsummierung der von mir seit 01.02.1976 aufgewendeten Zahlungen: Satte 6.808,23 EUR! Was könnte man mit einem solchen Betrag nicht alles machen, wenn man nicht zur Gehirnwäsche gezwungen würde.

  12. Hubert B. Vogel

    muss die GEZ mir eine Quartalsrechnung zustellen, wenn ich keine Einzugsermächtigung erteilt habe.

  13. Was kann ich machen, wenn die Monatsfrist erwartungsgemäß ohne Antwort verstreicht? Die logische Folge und Notwendigkeit wäre eine Klage wegen Untätigkeit. Die dabei entstehenden Kosten wären für mich nicht tragbar, es sei denn, Sie initiieren für alle Aufgerufenen eine Sammelklage. Wären Sie dazu bereit?

    Antwort: Sehr oft wird von Sammelklage gesprochen. Das Instrument ist aber nicht überall einsetzbar.

  14. Dann werden mehr Leute zum Bearbeiten der großen Menge an Anfragen eingestellt und die nächste Diskussion über Beitragserhöhung kommt mit Sicherheit. Diesen Mal mit handfesten Gründen durch den enorm erhöhten Verwaltungsaufwand. Für mich ist das ein Eigentor.

  15. Andreas Wasmer

    Lieber Herr Steinhöfel,

    vielen Dank für Ihren guten Tipp . Auch ich habe die Einzugsermächtigung für die GEZ widerrufen.
    Das Rund um die Uhr Gesinnungs und Umerziehungsprogramm der öffentlich Rechtlichen mit Gestalten wie Restle und Reschke , mit Slomkas , Plasbergs , Illners Wills und Lanz und Co. steht mir bis zum Hals. Dazu die exorbitanten Gehälter eines Atlantik Brücke Mitglieds Claus Kleber oder eines Tom Buhrow , sowie die astronomischen Pensions Ansprüche dieser Damen und Herren , bin ich nicht länger bereit mit meinen Gebühren mitzufinanzieren.
    Jetzt ist endgültig Schicht im Schacht