Beschließt eine Regierung, einen Straftatbestand abzuschaffen, muss dies sofort geschehen. Sonst bestünde die Möglichkeit, dass jemand mit Geldbuße oder Haft bestraft wird, der etwas getan hat, was nicht mehr bestraft werden soll. Eine völlig groteske und eines demokratischen Rechtsstaats unwürdige Vorstellung. Von der entbehrlichen Belastung der Justiz, den Verfahrens- und Anwaltskosten und dem Stress für den Betroffenen ganz abgesehen.
Als Kanzlerin Merkel (CDU) am 15. April 2016 in ihrer schamlosen Unterwerfungsgeste gegenüber dem türkischen Präsidenten Erdogan dessen Strafantrag nach § 103 Strafgesetzbuch (vulgo: Majestätsbeleidigung) gegen Jan Böhmermann zuließ, ergänzte sie dies mit der Erkenntnis der Bundesregierung, dass diese „Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist“. Für die Zukunft? Und ein Inkrafttreten erst in 2018? Eine plausible Erläuterung dafür, warum dieser Schritt nicht unverzüglich gegangen wurde, unterblieb. Sie ist auch nicht ersichtlich. Weiterlesen…