Ein am 3.8.2018 veröffentlichter Beschluß des Bundesverfassungsgerichts präzisiert den Prüfungsmaßstab für Volksverhetzung: „Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt.“ Die freiheitliche Ordnung setze aber darauf, dass solchen Äußerungen ‚grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird'“.
Das wird ganz massive Auswirkungen auf die inflationäre Sperr- und Löschpraxis in den sozialen Medien haben. Soweit die Nutzer sich wehren. Weiterlesen…